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Anfänger braucht Hilfe

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Chrissel, 20. Oktober 2016.

  1. satmanager

    satmanager Institution

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    eingespeiste Video-Überwachungskamera mit Tonübertragung
    Erdung - äußerer und innerer Blitzschutz (PA) - nach DIN
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    Und schon wieder duzende Hinweise/Fragen etc. unbeantwortet / ignoriert.
     
  2. Discone

    Discone Lexikon

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    Wenn der Antennenmast im Gebäude zugänglich gemacht wird, dann
    könnte unter dem Dach eine weitere Erdungsschelle die direkte Verbindung
    mit dem Antennenmast ermöglichen.
    Der Blitzstromableiter und der Überspannungsableiter könnten dann auch
    unter dem Dach montiert werden, Verbindung mit 16 mm² Kupferdraht
    mit der Erdungsschelle am Antennenmast unter dem Dach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
  3. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    [​IMG]

    Die Ausführung entspricht den befürchteten Vorahnungen. Dass das womöglich auch normresistente Elektrofachkräfte so ausgeführt hätten, macht es nicht besser.

    Diese Banderdungsschellen sind nur für nicht blitzstromtragfähigen PA konzipiert und entsprechen weder den Anforderungen der 2000 abgelösten Normnreihe DIN 48xx, und auch keiner Bauteilprüfnorm. Ob die Konstruktion auch nur einen Durchnittsblitz mit 25 kA aushält ist höchst fraglich.

    Eine Erdschelle mit KS-Klemme (alternativ auch eine geprüfte DEHN Bandschelle, Art.-Nr. 540 103 ) + Verbindung mit 8 mm Alu-Knetlegierung + Kreuzverbinder macht die Bastelei fachgerecht. Allerdings sollte wenigstens die genutzte Ableitung mit dem Schutzpotenzialausgleich blitzstromtragfähig verbunden sein.

    Da wir schon dabei sein: Auf wessen Konto geht denn die schauderhafte Mastdurchführung? Bei dem Murks² kann man darauf warten bis Wasser eindringt. :rolleyes:
     
  4. mass

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    Ein Blitzschutz muss vom Fachmann oder TüV angenommen werden aktuellen Sicherheits- Vorschriften entsprechen ,
    wenn man selbst hand anlegt
    zahlt im Schadensfall die Versicherung nicht und das kann teuer werden, wenn der Blitzschutz nicht angenommen wurde ,
    es ist zwar Erlaubt selber einen Blitzschutz zu legen um Geld zu sparen aber es muss auch hier vom Fachmann oder TüV angenommen werden, man bekommt dann eine Schriftliche Bestätigung der Annahme .
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Wie konnten die Foren nur so lange ohne die normfernen aber gleichwohl tiefschürfenden Beiträge von mass, Playuser, mediamedia oder unter welchen Nicks er noch agiert, auskommen?

    Ich bitte höflich aber vermutlich vergebens um Benennung einer der angeblichen Sicherheitsvorschriften, wonach an Blitzschutzanlagen Eigenleistungen vorbehaltlich der Abnahme durch eine Fachkraft zulässig sind.
     
    KlausAmSee gefällt das.
  6. mass

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    Warum muss wohl so was vom Fachmann angenommen werden ?
    Weil es hier um die Sicherheit der Bewohner geht und um Brandgefahr,
    weil es genug Leute gibt die laienhaft so was zusammen bauen dir bei einem Blitz Einschlag
    das gesamte Haus abfaklen kann wenn das nicht Fachgerecht gemacht wurde ,
    Bewohner zu Schaden kommen können,
    Wenn man das hat abnehmen lassen, hat man was in der Hand das alles korrekt den Vorschrift entspricht was ein Laie nicht selber einschätzten kann und merke grade bei solchen Sachen Sicherheit wenn ma da selber gebastelt hat unterstellt die die Versicherung grobe Fahrlässigkeit und zahlt nicht bei einem Schaden Durch Blitzschlang in die Antenne,
    alle Überdach Antennen müssen mit einem Blitzschutz versehen sein, egal ob das jetzt eine Schüssel, Funk Antenne oder TV Antenne ist .
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
  7. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Auch aus anderem Blickwinkel als dem von Dipol (Beitrag #75) ist das einmal mehr (welche Überraschung) ausgewiesener Blödsinn:

    Zwar sind die Hinweise auf NAV §13 (Beiträge #66 und #67) hier angebracht, weiter vorn hatte ich selbst schon, wenn auch nur zu einer bestimmten Fragestellung, die Hinzuziehung eines Fachbetriebes angeregt. Aber was am Ende zählt, ist die fachgerechte Ausführung. Keine Versicherung wird sich nur deswegen von der Schadensregulierung freistellen können, weil der Versicherungsnehmer eine normgerechte Installation selbst ausgeführt hat.


    Umgekehrt wird es im Verhältnis zur eigenen Sachversicherung nichts nützen, wenn ein Fachbetrieb zwar die korrekte Ausführung der Arbeiten attestierte, in der Umsetzung jedoch gravierende Fehler gemacht wurden.


    ****
    Enger am Thema: Mit dem Hinweis von Discone
    zur Übergangsfrist bzgl. der beim TE missbräuchlich (weil nach 4/2008) als Erdungsleiter verwendeten Wasserleitung sehe ich an dieser Stelle das noch gravierendere, weil aufwändiger zu beseitigende Problem. Es fehlt damit im Moment eine auf zulässige Weise ausgeführte blitzstromtragfähige Verbindung der Blitzschutzanlage mit der HES.
     
    KlausAmSee gefällt das.
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    @mass: Bleib besser sachlich bevor dir wie im HiFi-Forum die Basis entzogen wird und du dir den nächsten Nickname zulegen musst.

    Dass in der Praxis Eigenleistungen mit einer Fachkraft vereinbart werden, welche dafür gerade stehen muss, ist nichts neues. Den Nachweis, dass dies auch so in einer Sicherheitsvorschrift nachzulesen ist, kannst du erwartungsgemäß nicht bringen. Darauf, dass eine von einem Laien normkonform erstellte Anlage besser als eine normwidrige von einer Fachkraft ist, habe ich oft genug verwiesen.

    In der für Antennensicherheit primär maßgeblichen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) ist festgelegt, dass Arbeiten an Fangstangen oder die Erdung an ein Blitzschutzsystem Aufgabenbereich für Blitzschutzfachkräfte sind und die Blitzschutznorm enthält zwar eine Definition wer Blitzschutzfachkraft ist, aber ebenfalls keinen Passus zu Eigenleistungen.
     
  9. mass

    mass Board Ikone

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    Blitzschutz an der Wasserleitung erden wenn ich so was lesen stäuben sich mir die Haare ,
    eine Blitz Schutz braucht immer eine eigene Erdung diese darf nicht durch das Haus führen
    eine Wasserleitung führt in das Haus oder durch das Haus das ist Unzulässig ,
    was anderes ist wenn ein Antennenmast vorhanden der auch gem der Vorschriftren Geerdet ist
    da mal früher eine TV Antenne drauf war und man nur die TV Antenne ab macht und gegen eine Sat Schüssel tauscht muss das natürlich nicht extra abgenommen werden .
    Wenn durch ein Blitzschlag es zu einem Feuer kommt, die Brandermittler kucken sehr genau was das Feuer ausgelöst hat und die Auswertung wird auch der Polizei und Versicherung mitgeteilt .
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
  10. Discone

    Discone Lexikon

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    Auf Seite 2 der EN 60728-11 (10-2005) steht:
    Daneben dürfen EN 50083-1:1994-03, ... , ... und EN 50083-1 (Berichtigung 1):2001-1
    noch bis 2008-04-01 angewendet werden.

    Hier hatte man also einen großzügigen Übergangszeitraum zugelassen,
    bis zum 1.04.2008 errichtete Antennenanlagen durften demnach noch nach der EN 50083-1:1994-03 ausgeführt werden (unter Beachtung aller zugehörigen Nachträge zur EN 50083-1:1994-03).

    In der EN 50083-1:1994-03 war unter bestimmten Voraussetzungen auch noch die Nutzung der Sanitärleitungen als interner Erdungsleiter auch zur Erdung einer Dachantenne zulässig
    (Heizung / Wasser / Klima).
    Heute dürfen nach der EN 60728-11 u. U. auch weiterhin bestimmte metallene Gebäude-Kontruktionsteile als Erdungsleiter genutzt werden, jedoch nicht mehr explizit die internen Gebäude-Rohrleitungen (obwohl dies rein zufällig immer noch der Fall sein kann, diese metallenen Rohrleitungen werden ja in ihrem Verlauf nicht elektrisch isoliert befestigt).

    Es gibt noch eine grössere Anzahl alter Häuser, in denen metallene Rohrleitungen als
    Antennen-Erdungsleiter benutzt werden, eine Umbaupflicht / Anpassung
    an heute gültige Vorschriften besteht nicht, wenn die genutzte Rohrleitung die
    ehemaligen Anforderungen bezüglich Leitfähigkeit auch heute noch erfüllt.

    Für die damals als Hauserder genutzte metallene Hauswasser-Anschlussleitung
    (vom Wasserversorgungsnetz) gibt es keinen Bestandsschutz, diese Erdungsart
    wurde mit Ablauf der Übergangsfrist zum 01.10.1990 verboten.

    Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt konnte der Antennenmast auch noch mit 10 mm²
    Kupferdraht geerdet werden, eine Pflicht zur Anpassung an die heutige Forderung
    (16 mm²) besteht in solchen Altanlagen nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016