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Warum kostet Autoführerschein soviel?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 25. Oktober 2016.

  1. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Das war doch eine EU Anpassung wenn ich mich nicht irre. Die Sonderreglung passt ja der EU bis heute nicht in den Kram.
     
  2. Bazi98

    Bazi98 Silber Member

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    Man bekomm beim Umtausch eines Führerscheines der Klasse 3 anschliesend B , BE79.06, C1 (171) , C1E , L (174,175) , AM , T* , CE79(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3), sowie wegen Trikes A1 SZ 79.03 und SZ 79.04 und A SZ79.03/79.04 eingetragen.

    Bei erwerb einer damaligen Klasse 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 gibt es anstelle A1 SZ 79.03/79.04. eine vollwertige Klasse A1 und die Klasse CE79(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ist grundsätzlich nur bis zum 50. Geburtstag gültig und muss dann mit Nachweisen (ärztl. und Augenärtzl. Gutachten) kostenpflichtig verlängert werden. Klasse T gibt es nur mit Nachweis Landwirtschaft ecta. nicht automatisch beim Umtausch.

    Hinweis :
    Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

    Die Schlüsselzahl 171 bedeutet dass man auch im Inland leere Busse bis zu einer Länge 8 Meter und einen zGH <= 7,5 Tonnen ohne weitere Insassen führen darf ohne das man Klasse D1 hat, die SZ 174/175 bei Klasse AM das man auch, ebenfalls im Inland mit Klasse L jedes Fahrzeug mit einer bHG <=25 km/h ohne begrenzung auf Landwirtschaftliche Zwecke führen darf und SZ 79.03/79.04 bei A1 und A das man das Recht Trikes und Trikes mit Anhänger zu führen besitzt, was früher in Klasse 3 inkl. wahr, für Trikes ist bekannter Weise inzw. ja ansonsten eine Klasse A nötig.

    Anders als "Suniboy" behauptet ( fahren eines 18 Tonner) mit einen umgeschriebenen Führerschein der Altklasse 3 ist Führen eines KFZ mit zGG > 7,5 Tonnen ist damit nicht legal möglich und stellt wenn man es trotzdem macht eine Straftat (fahren ohne Fahrelaubnis) dar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Oktober 2016
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Und woraus ergibt sich das? Immerhin steht da CE als erlaubt.
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Ich habe auch das rosa Heftchen wegen vieler Auslandsbesuche gegen einen Führerschein mit Bildchen getauscht und lege noch eine Klasse "T" mit drauf.

    Mein Führerschein hat 1989 ziemlich exakt 1000 DM gekostet und er wurde von meinen Eltern gesponsert.
    Mein erstes Auto hatte ich dann mit 25, und zwar das Altauto (10 Jahre) von meinem Vater.
     
  5. Bazi98

    Bazi98 Silber Member

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    Einfache Erklärung mit Altklasse 3 durfte man LKW bis zGG = 7,5 Tonnen fahren und Züge mit nicht mehr als 3 Achsen( Doppelachsen = Achsabstand max 99cm zählt als eine Achse) gebremmst durfte das Gesamtgewicht des Zuges so höher als 12 Tonnen und zwar bis max. 18,5 t sein, mit Klasse C1 darf das zGG der Zugmaschiene 7,5 Tonnen haben und C1E begrenzt das Zuggesamtgewicht auf max. 12 Tonnen das ist weniger als man mit Klasse 3 durfte deshalb gibt es das Konstrukt CE79(C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) damit niemand schlechter gestellt wird und weiter diese schweren Anhänger ziehen darf der seinen Führerschein mit Klasse 3 umschreibt, um Zugmaschienen über zGG. 7,5 Tonnen zu führen ist die Fahrerlaubnis C nötig, die hast du nicht durch das umschreiben erworben (siehe Rückseite deines Führerscheins da ist bei Klasse C nur ein Strich).
    Weitere Infos darüber findet man in der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) und den Anhängen dazu.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Bazi98

    Du sprichst so ein Behördendeutsch. Man hat das Gefühl, du kopierst den Text von irgendeiner Verordnung und stellst es hier rein. Geht es auch verständlicher...? :)
     
  7. timecop

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    Hier in Berlin gab's beim Tausch die volle Dröhnung T/S und L sind auch erlaubt, liegt aber vermutlich daran, dass man das im alten "Arbeiter und Bauernstaat" sowieso mit jedem Führerschein auf's Auge gedrückt bekam.
     
  8. Bazi98

    Bazi98 Silber Member

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    @suniboy,
    das ist nicht "Behördendeutsch" in der FEV ist es noch x-fach komplizierter ausgedrückt, aber da die Materie sehr kompliziert und in "Beamtendeutsch" formuliert ist lässt es sich nicht sinnerfüllend noch einfacher ausdrücken.
     
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  9. Lt_Spock

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    Auch zu teuer!
    Mein Vater hat nach dem Krieg den Führerschein 1+2+3 für 20DM in einer 1/2 Stunde gemacht. Ein paar Runden mit einem alten Omnibus gedreht und und mit einem Moped ein paar Achten gefahren, fertig:p
     
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  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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