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Vertragskonditionen für Sky bei Filmen: Näheres bekannt?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von DVB-T-H, 24. Oktober 2016.

  1. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Wovon hängen die Gelder ab, die Sky an die Filmverleiher zahlen muss?

    Im Gegensatz zu Sportrechten, die einen festen Preis unabhängig von der Abonnentenzahl haben (muss "nur" gegenfinanziert werden), scheint es doch bei Filmrechten anders zu laufen. Ein Sportkanal kann ohne Probleme mal ein Wochenende für alle freigeschaltet werden, bei Filmkanälen geschieht das nur im Abo.

    Ich vermute, dass die Kosten für Filme von der Abonnentenzahl abhängen und bei Filmen ist Sky - zumindest bei der Erstausstrahlung - ein Teil der Verwertungskette. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, wonach sich der Preis richten kann:

    1. Anzahl der Ausstrahlungen (zählt jede einzelne oder gibt es auch vergünstigte Wiederholungen?): Kann Sky einen Film in einem Fenster beliebig oft zeigen oder wie zählt es?
    2. Qualität: SD, HD, UHD
    3. Mit Senderlogo oder ohne

    Weiß jemand Näheres?
     
  2. PhoenixY2k

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    Nein und ich denke dass beide Vertragspartner solche Details auch möglichst geheim halten möchten.
     
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    Ginge es danach hätte Sky die +1 / +24-Kanäle in Zeiten der Festplattenreceiver längst abgeschafft, denn diese sorgen für eine Verdreifachung der Anzahl der Ausstrahlungen auf Cinema.

    Nur für SD wird gar nicht mehr angefragt. UHD kostet manchmal zusätzlich, manchmal wird es gar nicht angeboten und manchmal sind alle verfügbaren Auflösungen inklusive.

    Die Frage stellt sich doch gar nicht. Es gibt individuelle Verträge und die bedeuten für die Standard-Cinema-Kanäle (bisher) ohne Logo, für die Event-Kanäle (Star Wars, Bond) mit Logo.

    Extrawürste machen alle Sender äußerst ungern und bisher kam Sky auch um sowas rum. Der einzige Fall, den ich noch im Kopf habe, war die Erstausstrahlung von Jurassic Park und Schindlers Liste im Free-TV. Da hat Spielberg jeweils durchgesetzt, dass es auch den kompletten Abspann gibt, Speziell bei Jurassic Park (ich weiß nicht mehr sicher, ob es RTL oder Pro7 war) war das schon sehr überraschend...
     
  4. PhoenixY2k

    PhoenixY2k Gold Member

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    Da finde ich aber noch interessanter dass Schindlers Liste nur komplett ohne Werbeunterbrechung ausgestrahlt werden darf. Der Abspann darf aber beschleunigt werden.
     
  5. deister7

    deister7 Institution

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    In einem Abschluss von seinerzeit Premiere oder Anfang sky stand mal drin, dass Sky dem Filmverleiher die Anzahl X an Abonnenten, sprich potentiellen Zuseher zugesagt hat. Da dies damals nicht erreicht wurde, musste Premiere/sky eine größere Vergütung an den Rechteinhaber zahlen.

    Die Kosten der Filmlizenzen werden erstmal aktiviert und dann linear nach Rechtedauer abgeschrieben. Bis vor dem Abschluss 14/15 hat sky das auch anders erfasst, ausstrahlungsabhängig.

    Qualitäten dürften nicht extra kosten, wäre ja Unsinn, auch mit/ohne Logo denke ich ist nicht relevant. Die Anzahl der (liniaren) Ausstrahlungen dürfte in der Tat beschränkt sein.
     
  6. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Danke für eure Antworten!

    Als Verständnisfrage: Sky zahlt für eine Erstausstrahlung einen Betrag X (wahrscheinlich gleich mit +1 und +24), bei der nächsten Ausstrahlung kostet es Sky nur noch 0,8*X und bei der z. B. 10ten Ausstrahlung nur noch 0,5*X?
     
  7. deister7

    deister7 Institution

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    Nö, Sky kostet die Filmlizenz im Paket einen Betrag X. Dafür darf der Film dann für den bezahlten Zeitraum linar y-mal gezeigt werden. Parallel dazu darf sky den Film via skygo/skyonDemand zeigen.

    Sky zahlt Z € dafür. In der Bilanz werden die z€ nun linear für den Zeitraum abgeschrieben.

    Einfaches Beispiel mit Zahlen -> Lizenz für 12 Monate 120 €, Aufwand für sky monatlich 10 € unabhängig dass im Januar die Erstausstrahlung war, da ja der Kunde den Film ständig via skyondemand/skygo sehen kann. Im Lizenzdeal steht wohl nicht drin, dass von den 120 € 70 € für die lineare Verbreitung anfallen und 50 € für die onDemand-Nutzung.

    Bis zu dieser bilanztechnischen Umstellung hat sky zu Beginn des Verwertungsfensters einen größeren Betrag als Aufwand erfasst, am Ende hin abnehmend. Bei den 120 € also z.B. im Januar 40€, Februar 20 € usw.

    EDIT: Gucke mal in den Konzernabschluss der Premiere AG zum 31.12.2008 im Anhang unter Punkt 1.9.4.1, dort steht was hinsichtlich der Minimumzahlungen und variablen Vergütungen hinsichtlich Abonenntenzahl, was ich oben geschrieben hab. Im Konzernabschluss von sky per 30.06.2015 ist im Lagebericht unter Punkt 1.6.2 die Änderung beschrieben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Oktober 2016
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