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"Terror": ARD macht Publikum zum interaktiven Richter

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Oktober 2016.

  1. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Ich stimme dir da vollkommen zu, aber das macht es doch wirklich besonders. Sehr gute Dialoge und Schauspieler. Dumme Action kann jeder, aber das war mal großes Fernsehen.
     
    Frauke Hansen, moznov und Gorcon gefällt das.
  2. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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  3. KarlOtto

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    Hab ich's übersehen oder wird kein Strafmaß genannt? Hatten die Macher wohl sich nicht getraut sich festzulegen. Vielleicht wäre es ja niedrig ausgefallen.
     
  4. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    Das hat mich auch gewundert, aber ja: Weder bei den Plädoyers noch bei der Verurteilung kommt das vor.
     
  5. uklov

    uklov Platin Member

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    Ein Richter hat ja letztendlich nicht darüber zu urteilen, ob ein Gesetz gerecht ist oder nicht.
    Nicht mal, ob eine Tat moralisch gerechtfertigt ist oder nicht. Das kann ihm lediglich bei der Strafbemessung helfen, nicht jedoch bei der Schuldfrage.
    Er hat lediglich darüber zu urteilen, ob gegen die Buchstaben des Gesetzes verstoßen wurde, und entsprechend hat er zu urteilen.
    Das mag nicht immer gerecht sein, ist aber unbedingt nötig.
    Wo kämen wir dahin, wenn Recht und Gesetz beliebig wäre. Jedenfalls mehr, als sich nicht vermeiden lässt.
     
    HiFi_Fan, Mario789 und Fliewatüüt gefällt das.
  6. atomino63

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    Das, stand aber nicht zur Debatte. Die Situation gab eine volles Stadion vor, kein geräumtes. Die Frage nach dem Abschuss hätte sich sonst auch erübrigt. Man hätte für das Szenario genau so gut den Anflug eines AKW annehmen können. Meiner bescheidenen Meinung nach, ging es lediglich um die Rechtfertigung für den Abschuss eines Passagierflugzeuges unter der Voraussetzung, damit unabwendbar Schlimmeres zu verhindern.

    Wir sind uns wohl alle dahingehend einig, dass unter anderen Umständen diese Ultima Ratio nicht zur Diskussion steht.
     
  7. Fragensteller

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    Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk, der endlich mal zeigt, was gehen kann.

    Tolle Geschichte, tolle Schauspieler. Freut mich für die ARD, dass sie mit einem Kammerstück abseits des Mainstreams einen großen Erfolg eingefahren hat. Fast 7 Millionen Zuschauer, 600.000 Votes in wenigen Minuten, obwohl es technische Probleme gab.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Habe es nicht angeschaut, aber bei Mord (der war angeklagt) ist lebenslänglich zwingend. Die Frage ist nur (und das wäre das realistischere Szenario) ob man dann den übergesetzlichen Notstand gleichwohl als Entschuldigungsgrund anerkennt und die Strafe mindert.

    Edit: habe es jetzt angeschaut, wird tatsächlich nicht genannt, er wird aber wegen Mordes verurteilt: also lebenslänglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Oktober 2016
  9. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Nein, deutsche AKWs könnten dem standhalten, zumindest der besonders abgeschirmte Reaktorkern.
     
  10. mensei

    mensei Platin Member

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    Seit wann darf eine Feuerwehr ein anderes Fahrzeug abdrängen?

    Und mir ist klar, dass die Luftwaffe berechtigt ist, andere Flugzeuge abzudrängen falls notwendig. Hättest Du mehr zitiert, wüsstest Du, dass ich mir die Frage nach dem wie stellte. Auf dem Boden kann die Polizei meiner Meinung nach leichter ein Fahrzeug in den Graben abdrängen. Bei niedrigen Geschwindigkeit ist vielleicht sogar eine Kollision möglich um das Fahrzeug zu stoppen. In der Luft stelle ich mir das bei weitem schwieriger vor.