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Satellittenempfang als Anrecht des Mieters

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. September 2016.

  1. alltron

    alltron Senior Member

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    Gut geeignet sind auch "Flach-Antennen" - mit diesen gibt es auch 'unauffaellige' Montagemoeglichkeiten. Habe so schon einige erstellt, vorteilhaft ist, dass diese eben weniger Platz/Raum benoetigen ....
    Diese sehen auch nicht so auffaellig aus, wie die Schuesseln (auch gerne 80cm) an den von Migranten/Deutschen mit Migrationshintergrund bewohnten Quartieren.
     
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Also einem Fachmagazin wie Digitalfernsehen.de darf sowas aber nicht passieren: in der Überschrift "Satellittenempfang" schreiben...
     
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  3. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    reditalian hat ja das Dilemma beschrieben.

    Die Mieter googeln 5min "Recht auf Sat Schüssel" und denken "goil der kann mir garnix"
    fahren in den Baumarkt und knallen das Ding irgendwo neben ihren Balkon.
    Dabei fluchend feststellen, dass man noch mal in den Baumarkt muß, längere Schrauben holen,
    da die ersten 15cm der Wand aus Putz & Styropor bestehen.
    Das ganze ohne auch nur einmal mit dem Vermieter geredet zu haben.

    Da kann auch mal ein Vermieter etwas angefressen sein.

    Wenn dann der Vermieter eine fachgerechte Montage auf dem Dach verlangt,
    sind 90% der Sat-Schüssel-Wünschenden mit dem KVA spontan doch mit Kabel glücklich.

    Heutzutage sollte man bevor man den Kabelanbieter aus dem Haus wirft zusätzlich
    die Internetstruktur betrachten, den Kabelanbieter rauswerfen
    wenn über Telefonkabel nur 10MBit hat auch unzufriedene Mieter zur Folge.

    Mit dem zunehmenden IP Angeboten relativiert sich das noch weiter.
    Ich warte nur drauf, dass in ersten Gerichtsverhandlungen der IP Weg
    bei der Frage der Empfangbarkeit bestimmter Sender mit angeführt wird.
     
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  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Richtig und so geht es vielen anderen auch die die Möglichkeit haben eine Satantenne aufstellen zu können es aber dennoch nicht tun.
    Warum wohl hängt nicht auf jedem Balkon in Richtung Süden eine Schüssel obwohl andere eine aufgestellt haben?!
    Das ist die Wahrheit! oder wie willst Du über Sat zb. MV1, OK Schwerin, TV:Schwerin empfangen?
    Vielleicht solltest Du Dich damit mal etwas beschäftigen bevor Du hier anderen Unterstellst sie würden lügen!
     
  5. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Genau aus diesem Grund sollte man Sat-Empfang mit Kabel-TV kombinieren.
     
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  6. Doc1

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    Wer braucht MV1, OK Schwerin, TV:Schwerin ? Leute die die nicht Satellit schreiben können?
     
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  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Leute die die Ortsüblichen Sender schauen wollen!
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... was verstösst denn gegen das Grundgesetz? Wir leben in einem freien Land. Jeder hat das Recht auf Informationsfreiheit und Schutz seines Eigentums. Wenn jemand eine Wohnung mieten möchte, muss er dazu mit dem Eigentümer einen Vertrag abschliessen. Unterschreibt man einen Vertrag, der Grundrechte möglicherweise einschränkt, dann geschieht das im Allgemeinen auf freiwilliger Basis. Unter ganz bestimmten Umständen muss der Vemieter eine Satschüssel zustimmen. Aber in dem Fall darf der Vermieter auch die Konditionen bestimmen, wie beispielsweise die Installation durch einen Fachbetrieb und/oder Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung ...
     
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  9. alltron

    alltron Senior Member

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    So ist es! Aber dann kommt Das Argument, es koennen doch hunderte Progs empfangen werden! - Das wird doch wohl reichen! - Tut es aber nicht , wenn bei diesen 'Sendern' nicht die z.B. 10 , dabei sind, welche interessieren, aber z.B. 222 voellig uninteressante ....
    Auch hier ist weniger manchmal mehr, wenn 'Das Richtige', wobei 'Das Richtige' natuerlich variiert, viele wollen 'Schrottsender' sehen, warum auch .....
     
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  10. alltron

    alltron Senior Member

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    [QUOTE="Unterschreibt man einen Vertrag, der Grundrechte möglicherweise einschränkt,...[/QUOTE]
    Die Grundrechte sind aber nicht einschraenkbar!, auch nicht vertraglich! - UND bei einem Ueberangebot von Wohnungen wird 'man' sicher einen passenden Vermieter finden! - gelle??