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Mittelmeerroute so stark frequentiert wie nie

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von avd700, 28. Juni 2016.

Status des Themas:
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  1. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Da muss ich unserem fliegenden Amphibien-Auto ausnahmsweise mal recht geben,.. naja, gewissermaßen.

    Die DDR ist wirklich tot,... sofern man damit die Version 1.0 meint.
    Die hat allerdings inzwischen ein paar gewaltige Upgrades bekommen.
     
  2. Steff79

    Steff79 Senior Member

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  3. Speedy

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  4. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Für mich ist es eher eine Informationsveranstaltung Vorort, bei der so genannten Asylbrechtigte ihre Landsleute Vorort darüber aufklären, wie leicht sich der deutsche Staat hinters Licht führen läßt und wie einfach man sich Sozialleistungen erschleichen kann ohne Sanktionen fürchten zu müssen.

    Wie naiv und dumm die deutschen Behörden dieses Thema angehen, wird hier anschaulich verdeutlicht:

    Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Arbeit bestätigte: "Es gibt solche Fälle." Offizielle Erhebungen lägen dazu aber nicht vor. "Wir führen keine Auswertung oder Statistik, daher liegen uns keine Informationen vor."

    Erst auf Nachfrage sieht man sich scheinbar genötigt zu reagieren:

    Dem Vernehmen nach bemühen sich Bundesagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit darum, sich einen Überblick zu verschaffen.

    Und bei solchen Meldungen wundert sich unsere politische Elite, warum sich immer mehr Bundesbürger von ihrer Politik abwenden und Zuflucht bei AfD suchen?
     
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  5. Wambologe

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    No good deed goes unpunished. Die interessantere Frage ist, wie groß und ehrenhaft die Hilfe tatsächlich ist, wenn - salopp gesagt - der materielle Wert der Hilfe bei den Kosten für das Flugticket endet. Denn darüber wird sich ja im Grunde beschwert: Dass über das Ankommen hinaus gebürgt werden soll.

    Ich würde das zwar als nett, aber nicht wirklich als großen Einsatz werten. Es spielt aber auch gar keine Rolle, wie hoch man den Einsatz des Bürgenden schätzen sollte. Letztlich gibt es im Grunde zwei Möglichkeiten: Die Behörden sollten die Verpflichtung ordentlich überprüft haben und der Bürgende entsprechend genug Geld haben, um das Bezahlen zu können. Aber selbst wenn es nicht ordentlich geprüft wurde oder die Kosten höher ausfallen als erwartet: Bevor die Privatinsolvenz droht, kann der Staat zumindest bei Asylbewerbern ohnehin einspringen. §8 (2) Asylbewerberleistungsgesetz sagt dazu: "Personen, die sechs Monate oder länger eine Verpflichtung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes gegenüber einer in § 1 Abs. 1 genannten Person erfüllt haben, kann ein monatlicher Zuschuß bis zum Doppelten des Betrages nach § 3 Absatz 1 Satz 8 gewährt werden, wenn außergewöhnliche Umstände in der Person des Verpflichteten den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen." Das sind bis zu 270 Euro pro Person. Krankenkosten können und werden von fast allen Ländern im Übrigen von der Verpflichtungserklärung rausgenommen werden, was das finanzielle Risiko ja in der Tat deutlich minimiert. Insofern sind die Regelungen in der Hinsicht durchaus schon freundlich im Sinne der Lastenteilung und sie wurde aus Sicht der Bundesregierung und letztlich des Gesetzgebers dahingehend noch freundlicher, dass die Verpflichtung zeitlich begrenzt wird. Schließlich wirkte die Verpflichtung nach deren Ansicht schon immer über den Erhalt eines Schutzstatus hinaus.

    Ob die aktuellen Regelungen mit anderen Gesetzen in Deutschland oder EU-Richtlinien vereinbar sind, muss und wird ja auch tatsächlich von Gerichten geklärt. Gibt ja durchaus Meinungen, die ich nicht teile, aber ein Weiterwirken der Verpflichtungserklärung verneinen und darauf verweisen, dass laut EU-Richtlinien Personen, die einen entsprechenden Schutzstatus erhalten, Sozialhilfe wie Staatsbürger erhalten sollen und bei denen die Sozialhilfe auch unabhängig von Bürgschaften ist (2011/95/EU).

    Gleichwohl: Ich würde nie meine Unterschrift unter solch ein Dokument setzen, wenn ich mich nicht zur Reichweite der Verpflichtung umfassend informiert hätte. Und man muss da jetzt nicht tagelang recherchieren, um zu sehen, dass die oben erwähnten Meinungen nicht die einzigen Meinungen zu dem Thema sind. In der Hinsicht ist es gefühlt eine 50/50-Angelegenheit, aber nichts, was man mit "Es ist ziemlich offensichtlich: Wir müssen nicht zahlen" abhaken kann. Es gibt bereits Gerichtsurteile, die sagen, dass die Verpflichtung nicht mit der Anerkennung als Schutzsuchende endet. Ich würde auch davon ausgehen, dass die Bürgen im verlinkten Fall auf diese Problematik gestoßen sind. Sie haben sich nur auf die - letztlich unbedeutende - Auffassung des hessischen Innenministeriums verlassen, vielleicht auch weil es eine für sie zufriedenstellende Antwort war. Am Ende des Tages ist es aber an den Gerichten, die Reichweite Gesetze entsprechend ihrer Formulierungen zu beurteilen und da darf man dann halt mit dem Recherchieren nicht aufhören, nur weil man gerade eine positive Meinung von anderer Stelle gehört hat.

    Bei der Frage, ab wann ein anderer Aufenthaltszweck vorliegt und damit eine Bürgschaft erlischt, gibt es Urteile, die das nicht am Aufenthaltstitel ausmachen. Stattdessen wird nach dem ganz konkreten Grund gefragt. Das Bundesverwaltungsgericht hat z.B. 2007 formuliert, dass der Aufenthaltszweck aus den tatsächlichen Umständen erfolgt, aus denen man den Anspruch auf Aufenthalt herleitet. Wird die Verpflichtung ausgesprochen, um jemandem Schutz in Deutschland zu ermöglichen, würde der Zweck durch eine staatliche Schutzanerkennung nicht geändert. Die Person würde ja weiterhin bleiben, um in Schutz zu leben. Würde dagegen geheiratet werden, würde der Zweck insofern geändert, dass die Person wegen einer Ehe, für die sie ursprünglich nicht gekommen ist, sieht das dagegen anders aus. Im jeweiligen Einzelfall müsste neben dem Aufenthaltszweck sicher auch der genaue Wortlaut der Verpflichtung betrachtet werden. Wenn jemand da reinschreibt, dass er explizit nur bis zu einer etwaigen Anerkennung bürgt, sprich das wirtschaftliche Risiko für das Asylverfahren übernimmt, dürfte es wohl zumindest bei den bisherigen Verpflichtungen schwer sein, weitergehende Kosten einzufordern. Dahingehend gab es aber auch schon Urteile, die eine Übernahme des Risikos als Anlass der Verpflichtung deshalb schon verneinen, weil praktisch kein Risiko für syrische Asylbewerber vorhanden ist.

    Davon abgesehen gibt es allerdings auch keinen Paragraphen, der Robin Hood-Tätigkeiten per se legalisiert oder den Staat dadurch zu irgendwas verpflichtet. Der Bürgschaftsparagraph besteht darüber hinaus nicht nur, um das wirtschaftliche Risiko für den Staat bei Bürgern zu reduzieren, bei denen die Anerkennung unsicher ist. Der Paragraph ist auch dafür da, irreguläre Einreisen (im Sinne von: nicht durch andere Gesetze geregelte Einreisen und damit Fälle der Allgemeinheit) ganz allgemein zu begrenzen. Oder anders formuliert: Die Bürgschaft schützt den Staat gerade vor solch guten Taten, weshalb es bisschen kontraproduktiv ist, sie wegen guten Taten aussetzen zu wollen. Im Thread wurden bereits die Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina genannt, die dafür ein entsprechend gutes Beispiel sind. Auch das Bundesverwaltungsgericht führte damals bei Klagen an, dass die Innenministerkonferenz beschlossen hatte, dass Personen nur dann nach Deutschland kommen können, wenn es eine entsprechende Bürgschaft gibt und diese damit nicht nur für die Dauer der Einreisevisa gelten.

    Das Bundesverwaltungsgericht verneint übrigens auch, dass oben genannte Richtlinie Relevanz für Bürgende hat, weil sie nur die Beziehung Staat/Schutzbedürftige regelt, nicht aber das Vertragsverhältnis Staat/Bürgende... entsprechend wurden solche Fragen auch noch nie den EU-Gerichten vorgelegt. Ein allgemein höchstrichterliches Urteil speziell zur Dauer von Verpflichtungen bei Schutzsuchenden nach Anerkennung gibt es allerdings noch nicht.
     
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  6. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Er hat aber Recht.
    Was für Erdogan Fans gilt, denen man zu Recht auf den Weg gegeben hat, doch zu dessen Sonnenkönig an den Bosporus zu verschwinden,
    gilt auch für alle sonstigen, denen es in D, oder an D nicht gefällt, die dann doch sich ein besseres Land suchen sollten.
     
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  7. jfbraves

    jfbraves Foren-Gott

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  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ist im Prinzip leider nix Neues - ich hatte seinerzeit selber auch mindestens einen ähnlichen Fall.
    Das Tollste ist, dass das aus Datenschutzgründen der Ausländerbehörde nicht gemeldet werden darf (Datenschutz ist bisweilen eben doch Verbrecherschutz) - aber wenn ich den Aktenvermerk versehentlich beim Kopierer liegen ließ und der zufällig vorbeikommende Leiter des Ausländeramts den fand, musste er ihn eben kurz überfliegen, damit er ihn mir zurück bringen konnte ;).
     
  9. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Ein Sprecher machte aber klar, dass es bei den Einzelfällen in der Regel nachvollziehbare Gründe für die kurzzeitige Heimreise wie etwa die schwere Erkankung eines Familienmitglieds gibt.

    Ja, ja, jemand flieht aus seinem Heimatland weil sein Leben angeblich in Gefahr ist - aber für einen Verwandtenbesuch nimmt man dann doch gerne die 21 Tage Ortsabwesenheit pro Jahr in Anspruch. Lächerlich!
     
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  10. +los

    +los Senior Member

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