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Urteil: Gema-Pflicht für Antennengemeinschaften bestätigt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2016.

  1. alltron

    alltron Senior Member

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    Da faellt mir doch der alte Spruch fuer die Untertanen ein:
    "Bet' und arbeit', sei nicht faul, zahl die Steuer und halt's Maul!"
    (Steuer steht fuer alle Abgaben, Gebuehren, etc.)
    Kurzfassung der Gesetze ?
    :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2016
    DocMabuse1 und Schnellfuß gefällt das.
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Ich habe es mal um die "demokratische" Komponente erweitert. :D
     
    alltron gefällt das.
  3. alltron

    alltron Senior Member

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    Man gruendet einen Verein um Interessen zu vertreten und Rechte zu sichern, der Gerechtigkeit wegen, lockt Klienten an, mit Beteidigung am Ertrag - schon ist ein Geschaeftsmodell erschaffen , z.B. "Abmahnungen en masse" .
    Alles schoen gesetzmaessig natuerlich, wenn auch im 'Graubereich' moeglich - und die den Lobbyisten zu verdankten Gesetze geben das her ...
    Es koennten ja auch klare und gerechte Gesetze geschaffen werden, aber dann fallen die tollen Geschaeftsmodelle weg .... Aber gehoert so zur Freiheit und Demokratie, gelle? sonst waere es ja nicht..
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... "GEMA für alle" gibt es doch schon "ewig". Wenn über eine zentrale Empfangsanlage mehrere Wohneinheiten versorgt werden, dann nennt sich das Kabelweitersendung. Damit haben die Sendeunternehmen gem. Urhebergesetz einen Anspruch Urheberentgelte, die über Verwertungsgesellschaften eingezogen werden. Die Quelle(n) über die die Signale bezogen werden, ist dabei unerheblich.
    Jede Verwertungsgesellschaft hat ihre eignen Tarife. Bei der GEMA beträgt der Beitrag 5,5% vom Nettoumsatz. Werden den Sendeunternehmen keine Einspeiseentgelte in Rechnung gestellt, reduziert sich der Beitrag auf 5,24%.
    Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 5 Euro pro Wohneinheit und Monat. Bei weniger als 76 versorgten Wohneinheiten stellt die GEMA keine Urheberentgelte in Rechnung. Im Gegensatz zu den angeblich bevorteilten "Grossen" müssen die "Kleinen" also keine Urheberentgelte an die GEMA zahlen.
    Die Gema ist aber nicht die einzige Verwertungesellschaften. So gibt es z.B. noch die vg-media. Die vg-media verlangt 1,50 Eur pro Wohneinheit und Jahr. Bei Anlagen., über die maximal 10 Wohneinheiten versorgt, verzichtet die vg-media auf die Berechnung von Urheberentgelten.
    Die Mediengruppe RL verwertet ihre Rechte selbst. Tarifdetails sind mir nicht bekannt ...
     
    kingbecher und Audhimla gefällt das.
  5. alltron

    alltron Senior Member

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    M.M.n. - Alles viel zu kompliziert und zu abrechnungsaufwendig! Jeder "Verein" hat einen bezahlten Vorstand, gut bezahlten ... Arbeitsplaetze (unnuetze) werden so auch erschaffen ... Und die Abgaben waeren geringer .... geht auch sicher einfacher und gerecht, nur nicht gewollt
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2016
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... eben weil's kompliziert ist, ist es einer der Gründe warum die Wohnungswirtschaft Kabelnetzbetreiber mit der TV-Versorgung ihrer Wohnobjekte beauftragt.
    Aber das tangiert nur die "Grossen". Die "Kleinen", die max. 75 Wohneinheiten versorgen, brauchen keine Urheberentgelte an die GEMA zahlen ...
     
  7. KTP

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    .. das ist die "Truppe",die mal meine Urheberrechte verletzt hat !
     
  8. KTP

    KTP Board Ikone Premium

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    Irrtum,nicht jeder Verein hat einen bezahlten Vorstand,sondern nur der eingetragene Verein muß seinen Vorstand [e.V.] bezahlen ! Ein nicht eingetragener Verein [n.e.V.] kann seinen Vorstand bezahlen,muß es aber nicht !
     
  9. NFS

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    Die Daten sind aber veraltet. Wenn da noch irgend etwas passen würde, ergäbe die Meldung keinen Sinn.
     
  10. Pete Melman

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    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
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