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Russland im Abseits

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Robert Schlabbach, 20. Mai 2014.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Ach wie süß:

    - Welche anwendbare Vorschrift sah eine solche Abstimmung vor?
    - Wie war denn genau das Ergebnis? Wer hat tatsächlich abgestimmt?
    - Wie wurde die Freiheit und die Unabhängigkeit der Wahl gewährleistet?
    - Und vor allem: Welche Variante sah der Wahlzettel für ein "Nein"gegen den Anschluss an Russland vor?
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2016
  2. poly61

    poly61 Junior Member Premium

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    Die Krim war schon immer russisch. Nur ein geschichtlicher Fehler hat es zeitweise der Ukraine zugebilligt.
     
    SanBernhardiner und +los gefällt das.
  3. Christoph2703

    Christoph2703 Platin Member

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    Sie war seit 1774 russisch, die Zeitenrechnung beginnt also im Jahre 1774?
     
  4. poly61

    poly61 Junior Member Premium

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    Nachdem Nikita Chruschtschow sowjetischer Parteichef geworden war, wurde die Krim 1954 an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik angegliedert. Anlass war das 300-jährige Jubiläum des Vertrags von Perejaslaw von 1654, in dessen Rahmen sich der von Polen bedrängte ukrainische Kosakenstaat dem Schutz des russischen Zaren unterstellt hatte. Nach offizieller russischer Sichtweise (auch der des ehemaligen ukrainischen Ministerpräsidenten Asarow) brach Nikita S. Chruschtschow damit staatsrechtlich gesehen die Verfassung der Russischen Föderation (RSFSR), die die territoriale Integrität des Vaterlandes zu wahren verpflichtete. Eigentlich hätten der Oberste Sowjet in Moskau und der in Kiew zustimmen müssen. Es gab aber nur eine Abstimmung deren Präsidien, und auch die waren unterbesetzt, also formal nicht legitimiert. Der 1. Sekretär der KPdSU auf der Krim, Pawel Titow, protestierte und wurde dann durch Dmytro Polianski ersetzt.

    Krim – Wikipedia
     
  5. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Also die Krim an Erdogan?
     
    NurderS04 gefällt das.
  6. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Kommt noch, wenn Er und sein Busenfreund Wladi sich wieder in die Haare geraten!:whistle::D
     
  7. ws1556

    ws1556 Gold Member

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    Wann beginnt Deine Zeitrechnung, vor oder nach den Putsch, obwohl das auch egal ist?:confused:
    Die Putschisten in Kiew behaupten, die Unabhängigkeit der Krim widerspräche der ukrainischen Verfassung, haben aber wie jeder weiß, gemäß dieser Verfassung selber überhaupt keine Autorisierung.
    Nach genau dieser Verfassung ist Janukowitsch noch Präsident.

    " "Rein juristisch" gesehen hat Putin recht

    Bis zur Neuwahl am 25. Mai soll nun Turtschinow das Amt des Präsidenten kommissarisch ausfüllen. So besagt es die Rada-Resolution Nummer 764-VII vom 23. Februar, die übrigens eben jener Turtschinow - noch in seiner Funktion als Parlamentsvorsitzender - gleich selbst unterzeichnet hat.

    Der sofort wirksame Machtübergang von Janukowitsch auf Turtschinow vollziehe sich, so die Resolution,"in Übereinstimmung mit Artikel 112 der Verfassung der Ukraine" und weil Janukowitsch sich von der Ausübung seiner verfassungsgemäßen Macht "selbst zurückgezogen" habe.

    Nach der gültigen ukrainischen Verfassung (Artikel 108) kann die Amtsperiode des Präsidenten aber nur aus vier Gründen vorzeitig enden: wegen Rücktritts, aus gesundheitlichen Gründen, im Zuge eines Amtsenthebungsverfahrens oder wenn der Amtsinhaber verstirbt.

    Die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung nach Artikel 111 sind gegeben, wenn ein Fall von "Hochverrat" oder eines anderen Verbrechens vorliegt. Dann muss auf Antrag des Parlaments eine Untersuchungskommission gebildet und auch das Verfassungsgericht zur Prüfung eingeschaltet werden. Erst wenn solche Prüfverfahren die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung als gegeben erachten, kann die Rada mit einer Dreiviertelmehrheit den Präsidenten seines Amtes entheben.

    Doch solch ein Amtsenthebungsverfahren nach Artikel 111 gab es am Samstag, 22. Februar, nicht. So beruft sich die Resolution der Rada vom 23. Februar auch nicht auf Artikel 111, sondern auf Artikel 112. Dieser aber besagt lediglich, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Präsidentschaft nach Gründen der Artikel 108 bis 111 (Tod, Rücktritt, Krankheit, Amtsenthebung) die Amtsbefugnisse bis zur Wahl eines neuen Präsidenten auf den Vorsitzenden des Parlaments übergehen.

    Der in der Resolution genannte Amtsenthebungsgrund, nämlich der, dass sich Janukowitsch von der Ausübung der Macht "selbst zurückgezogen" habe, aber ist in den hier einschlägigen Artikeln 108 bis 111 der Verfassung nicht enthalten.

    Fazit: Betrachtet man den Präsidentschaftswechsel in der Ukraine "rein juristisch", hat Putin recht."


    Münchhausen-Check: Putin und der legitime Präsident der Ukraine - SPIEGEL ONLINE
     
    +los und poly61 gefällt das.
  8. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Was ist mit Ostpreußen? War schon immer deutsch. Nur ein geschichtlicher Fehler...
    Wann starten wir die Volksbefragung zur Rückkehr nach Deutschland?
     
    Schnellfuß und NurderS04 gefällt das.
  9. NurderS04

    NurderS04 Foren-Gott

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    Bei den linken Jüngern hat Wladi immer Recht!:whistle::D:p
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Und bei den dummen? :D