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Sky Rückholangebote

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von stargate1306, 12. Juli 2015.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Ja, der Preis 9,99 ist kein "Angebotspreis", sondern der normale Standardpreis, der gilt immer.
     
  2. edition1

    edition1 Junior Member

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    Tag zusammen,

    der August ist ja noch sehr jung , bin aktuell beim Angebot von 36,99€ für ENTERTAINMENT + CINEMA + SPORT + BUNDESLIGA + HD und mein Vertrag endet zum 31.8.16 , bin mal gespannt ob da noch was kommt in Richtung 30€ komplett:)
     
  3. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    nicht nur du, auch alle anderen warten auch auf 29,99...auch die Juli-Kündiger, die auslaufen lassen haben...
     
    Wolfgang38 gefällt das.
  4. edition1

    edition1 Junior Member

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    sind wir mal gespannt was noch kommen mag, ich werde auch erst mal auslaufen lassen wenn nichts in diese Richtung passiert .
     
  5. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Habe mal eine Frage.
    Hatte hier irgendwo gelesen, dass man im Kundencenter erkennen kann, dass ein Vertrag gekündigt ist.
    Wenn dem so ist, wo genau?

    Mein Vertrag ist für Anfang 2017 gekündigt, habe auch eine Kündigungsbestätigung.
    Im Kundencenter (meine Daten)/Information zum Abo steht: Vertragslaufzeit bis: xx.xx.2017
    Folgelaufzeit: 12 Monate

    Müßte nicht bei Folgelaufzeit keine Angaben vorhanden sein, wenn der Vertrag gekündigt um im KC eingepflegt?
     
  6. west263

    west263 Foren-Gott

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    es zählt einzig und allein das Kündigungsdatum auf deiner schriftl. Bestätigung.
     
    Ludwig II gefällt das.
  7. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    Ist mir schon bewußt,
    hatte aber gedacht es würde im KC noch zusätzlich vermerkt.
     
  8. west263

    west263 Foren-Gott

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    und was bringt dir das?
    Diese Daten können von Sky jederzeit geändert und auch gelöscht werden.
     
    Ludwig II gefällt das.
  9. DieKickers

    DieKickers Junior Member

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    Stand bei mir auch so drin. Hat aber keine Bedeutung. Läuft aus und fertig.
     
  10. juergen3004

    juergen3004 Senior Member

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    @263
    Du hast ja in allen Belangen Recht.
    Ich weiß, der Eintrag im KC auch in keinerlei Weise rechtlich bindend ist oder Ähnliches.
    Man kann jetzt auch wiederum sagen: "Dann ist es doch egal ob´s drin steht oder nicht".
    Das alles ist aber leider keine Antwort auf meine Frage.

    Also noch einmal (langsam):

    Wenn ein Vertrag rechtswirksam gekündigt ist, wird das neben der Kündigungsbestätigung (in der Regel) auch im KC (egal was eigentlich zählt) vermerkt?
    Wenn ja, dann bitte wo genau?

    Wenn es grundsätzlich nicht im KC eingetragen wird , dann ist es eben so und es würde mich freuen wenn´s hier bestätigt würde.
    Danke.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. August 2016
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