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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ich frage mich gerade:
    Ist ein Bauschutzhelm ausreichend um sich zu schützen oder muss man eine Ritterrüstung tragen falls man auf Gehwegen unter Hausfassaden unterwegs ist an denen Satschüsseln montiert sind? :ROFLMAO::D

    ...jetzt aber noch ein Aspekt mit Ernsthaftigkeit angemerkt.

    Ich kann mir schon denken weshalb die (beiden großen) KNB die Sache per Gesetz geregelt haben möchten.
    In den meisten Bundesländern gilt die Must-Carry-Regelung nämlich nur für die Verbreitung von Rundfunkinhalten in analoger Form. (Einzige mir bekannte Ausnahme: Baden-Württemberg)
    Was bedeutet: Ohne Änderung der Rundfunkregeln wäre Must-Carry nach der Analogabschaltung im TV-Kabel obsolet u. damit gäbe es wohl überhaupt keinen rechtlichen Ansatzpunkt mehr von Seiten der KNB Einspeisegebühren von irgendeinem Anbieter fordern zu können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Juli 2016
    Gorcon gefällt das.
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ich hoffe es. Das die Landtage das Must Carry auf Digital umschreiben.
    Diese Sender dürfen einfach nicht zum Politischen Spielball werden.
    Weder vom KNB noch von den ÖR selber.
    Das Erste, ZDF haben ein Staatlichen Auftrag und gehören somit zur Grundversorgung.
    Es gibt nun mal viele Millionen Haushalte die ihre Sender über einen Kabel gebundenen weg empfangen.
    Die sollen ja nicht bestraft werden indem die ein Receiver unter dem Fernseher stellen müssen.

    Lass die Parteien sich im Hintergrund bekriegen und sich Köpfe einschlagen.
    Solange die Sender nicht ausgespeist werden ist alles in Ordnung.

    Diese 3 Analog Ausspeisungen war doch eh nur geplankel.

    Ob ein Landtag sich dazu duchringt das die ÖR die Einspeisgebühr zahlen müssen ist auch nicht gewährleistet.
    Auch mit dieser Empfehlung nicht.
     
  3. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Ich möchte dich mit Ernsthaftigkeit davor warnen dich in Häusernähe zu begeben, die Gefahr von einem herunterfallenden Dachziegel getroffen zu werden dürfte bedeutend größer sein als von einer SAT Schüssel. :D

    Glaubst du die Kabelbetreiber würden ihr Senderangebot noch schlechter machen als es ohnehin schon ist ,wenn die Politik generell ein Verbot von Einspeiseentgelten ausspricht?
    Must Carry in analoger Form, da sieht man wie dringend da eine Neuregelung notwendig ist.
    Man sollte sich Bundesweit auf eine Must Carry Regelung für Free TV Sender einigen, angepasst an die regionalen Varianten.
    Da würde es dann allerdings wohl Probleme mit den Privaten geben wenn die einmal SD abschalten wollen.
    Allerdings könnte das Bild dann runterskaliert werden, richtige analog Bilder gibt es ja auch schon länger nicht mehr.
     
  4. NooXy

    NooXy Silber Member

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    Ich hab noch nie was von einer Satschüssel gehört die runterfällt. Über was man alles diskutieren muss. Es ist auch gefährlich einen Aufzug zu benutzen, er könnte ja trotz TÜV-Überprüfung mal stecken bleiben, trotzdem baut man diese. Oder älterer Putz könnte abbröckeln und auf den Kopf fallen, verzichtet man deswegen, Wände zu verputzen.. Eine fachgerechte Anbringung einer Satschüssel sollte kein Problem darstellen, ansonsten sind im Leben überall an jeder Ecke mit Risiken für Leib und Leben zu rechnen. Eher werde ich beim unachtsamen Überqueren einer Straße vom Auto angefahren, als dass ich jemals eine Satschüssel vor den Latz geknallt bekomme :D
     
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, ich werde umsichtig sein ;)

    Das glaube ich nicht, deshalb zweifle ich an der Notwendigkeit einer verbindlichen Must-Carry Regelung.

    Die Regelung stammt aus einer Zeit in der Hörfunk u. Fernsehen ausschliesslich analog übertragen wurden.
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Das muss man von der anderen Seite sehen.
    Die KNB können die Sender nicht ausspeisen.
    Das viel wichtigere ist das die ÖR nicht auf eine Ausspeisung der Sender verlangen können.

    Im Streit Fall wie dieser ist alles möglich. Sogar so eine Kurzschluß Reaktion von den ÖR.
    Must Carry ist nach wie vor hoch Aktuell.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Und aus welchem Grund sollten die ÖR auf eine Ausspeisung eigener TV-Programme im Kabel bestehen? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
     
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Um ihre Politische Ziele durchsetzen zu können.
    Meisten geht es nun mal um Geld.

    Wenn das Must Carry nicht wäre hätten die ÖR auch die Ausspeisung verlangen können.
    Die KNB verklagen die ÖR und die ÖR tun ein auf Beleidigte Leberwurst und verlangen die Ausspeisung.

    Wir Zuschauer sind dann ganz die Doofen und leiden darunter.
    So ist es gut wie es ist.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Befinden wir uns jetzt im Bereich Verschwörungstheorien? Gibt es dafür irgendwelche Anzeichen weshalb die ÖR möchten dass deren TV-Programme nicht länger in den Kabelnetzen verbreitet werden sollen?

    Die Must-Carry-Regeln stammen von den Landesmedienanstalten, nicht von den ÖR. Dass die TV-Programme der ÖR im Kabel bleiben dürfte ebenfalls im Sinne der KNB sein... aber die beiden großen KNB wollen weiterhin von beiden Seiten Geld kassieren dürfen, von Anbieter- und Kundenseite.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juli 2016
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Natürlich wollen die ÖR ihre Sender beim KNB verbreiten. Das wollen die nun mal zu ihren Konditionen haben und nicht zu den Konditionen der KNB. Das ist nun mal ein Konfliktpunkt. Die ÖR wollen nun mal keine Einspeisgebühr bezahlen.

    Das Must Carry ist nun mal auch das stärkste Argument das die ÖR haben.
    Nicht alle Sender der ÖR erfreuen gleich großer Beliebtheit in der Bevölkerung.