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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Richtig. Ich stimme dir zu. Aber wir befinden uns auch mittlerweile recht weit vom eigentlichen Thema weg.

    Wobei der Kabelanschluss nur bei dazu gebuchtem Pay-TV wirklich richtig kostspielig wird u. jeder Mieter dort selber entscheiden kann ob dieser einen Kabelanschluss haben möchte oder nicht.
     
  2. NooXy

    NooXy Silber Member

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    Willkommen im Land der Nein Sager und Meckerer.
     
  3. AgentM

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    Das mit dem Gartenschuppen weiß ich von Kollegen, Denkmalschutz, OK, würde ich mir nie im Leben zulegen, aus den Gründen die du ja schon selbst schilderst.
     
  4. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Wir diskutieren ja nicht, wir versuchen dir klarzumachen wie die Rechtslage in diesem Land ist.
     
  5. NooXy

    NooXy Silber Member

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    Willkommen im Land der Bedenkträger. Ich lass sogar eine Kletterpflanze an der Wand wachsen, sollen doch die Eigentümer mit dem SEK kommen oder mich verklagen. Oder ich mach meine Schüssel wieder ran, die ja so gefährlich ist. Dann gibs bestimmt Psychoterror deswegen.
     
  6. chrissaso780

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    Ich sag immer wieder. Wenn man sich Kabel entscheidet muss man alles nehmen oder gar nichts.
    Ich hab alles und Preislich ist es dann auch nicht teurer als eine Kombi mit Sat und VDSL.

    Das wollen die Leute nie glauben.

    Was kostet den?
    100 VDSL mit Router
    Sky Pay TV
    HD+
    Mobilfunk mit Internetflat 500 MB

    Etwa 70€ im Monat?
     
  7. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Im Klartext: du hast vor 10 Jahren irgendwelche Experimente gemacht. Was jetzt in der Gegenwart geht, weißt du nicht. Da sage ich jetzt besser nichts zu.

    Ich finde es schon bemerkenswert, mit welcher Hartnäckigkeit du dich weigerst, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen.

    Die Wirklichkeit ist, dass es Dörfer und Gemeinden gibt, die nicht verkabelt sind. Ich warte immer noch darauf, dass du uns einen Alternativ-Plan vorstellst, wie die Gebührenzahler in diesen Dörfern und Gemeinden (ohne Satellit) versorgt werden sollen.

    Wenn du das nicht erklären kannst, dann beantworte doch bitte meine Frage aus Beitrag 504:

    Warum sollen die TV-Sender doppelt zahlen? :confused:
    Sachlich falsch. Das "kostenlos" bezog sich auf die zur-Verfügung-Stellung gegenüber den Kabelnetzbetreibern. Diese erfolgt von Seiten der ARD tatsächlich kostenlos, während andere Anbieter - namentlich die Vlaamse Radio- en Televisieomroeporganisatie - richtig Kohle sehen wollen, bevor sie die Einspeisung ihrer Programme erlauben.

    Ich kann die Radioprogramme der VRT terrestrisch und über Satellit hören, aber nicht im Unitymedia-Kabel. Radio 2 geht auf UKW bis Wuppertal. :cool:

    Das liest sich aber definitiv so. Du bist nach Mischobo einer der fünf größten Kabel-Verteidiger. Und du erzählst fast jeden Tag Geschichten, die zumindest aus meiner Sicht sehr unglaubwürdig oder zumindest sehr verzerrt erscheinen. Schade.

    Und? Hast du Inzwischen eine Satelliten-Schüssel? Was ist mit den kostenlosen und unverschlüsselten HD-Programmen auf Astra 2G? Was ist mit ORF und SRF? Willst du? Wenn nein, warum nicht?

    Wenn ich eine Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit rüge, muss zumindest eine Güterabwägung zwischen den städtischen Interessen und meinen Interessen stattfinden. Der Denkmalschutz ist nicht einmal ein Grundrecht. Ggf. kann der Schüssel-Interessent gegen die Stadt klagen. Geht nicht gibt's nicht. Du machst dir deine Welt zu einfach.

    Ich frage mich, was du für ein Motiv hast, hier immer wieder seitenlang kabel-freundliche und Satelliten-feindliche Propaganda ins Netz zu stellen.

    Du beschönigst fortlaufend die Positionen von Kabelnetzbetreibern und Vermietern. Was soll das? :confused:

    Richtig ist: wenn ich eine Verletzung des Grundrechts auf Informationsfreiheit rüge, muss es zu einem fairen Interessenausgleich kommen. Dabei müssen die Auflagen und Einschränkungen für den Mieter zumutbar sein.

    Da außer mir niemand ernsthaft behauptet, dass es wichtig ist, die Programme von Astra 2 G zu empfangen, musste sich der Europäische Gerichtshof bisher nicht mit dieser Frage beschäftigen. Wie ein roter Faden zieht sich durch die deutsche Rechtsprechung zu Antennenanlagen, dass die Richter ihre Urteile so fällen, dass die Sache eben nicht zum Europäischen Gerichtshof weiter geht.

    Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden von Mietern mit Migrationshintergrund geführt, und hier ist das politische Klima aktuell schlecht bzw. vergiftet.

    Auch hier im Thread ist es ja so, dass die Leute, die vom Kabel weg wollen, auch in Zukunft weiterhin deutsche Programme gucken wollen. Das macht es schwierig, sich auf Artikel 5 zu berufen, weil Unitymedia in Sachen deutschsprachiges Fernsehen insgesamt ganz gut aufgestellt ist.

    Wesentlich einfacher ist es, wenn ich verlange, dass ich den Transponder 11264 V von Astra 2 G sehen will. Da sind die Unitymedia-Freunde chancenlos.

    Auf 11264 V finde ich unter anderem den für mich wichtigsten chinesischen Sender.

    Aber wer von uns ist in der Lage, in einem Rechtsstreit vernünftig zu erklären, warum er unbedingt chinesische Sender gucken möchte? :confused:

    Jedenfalls stellt die (potenzielle) Verweigerung eines Vermieters, mir Zugang zu den (über 100) Programmen von Astra 2 G zu gewähren, eine Grundrechtsverletzung dar.

    Das ist ein Ansatzpunkt. Viele Anträge (an Vermieter, WEG etc.) in Bezug auf die eigene Satelliten-Antenne scheitern daran, dass gar keine Grundrechtsverletzung mehr geltend gemacht wird. Es ist natürlich schwierig, sich auf ein Grundrecht zu berufen, wenn ich gar nicht erklären kann, an welcher Stelle dieses verletzt wird. Da fühlt der Richter sich verarscht. Das sollte man lassen.

    tl;dnr: wer in verkabelten Regionen eine eigene Schüssel will, sollte sich zunächst mit dem Programm-Angebot der Kabel-Anlage auseinandersetzen und dann substanziiert darlegen, warum das nicht ausreicht und was er darüber hinaus sehen möchte. :cool:
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
    TV_WW gefällt das.
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Rechtslagen stehen in demokratischen Stadten niemals für längere Zeit fest sondern verändern sich durch gesellschaftliche Einflüsse.

    Ich sehe aber mittlerweile ein dass meine Argumente mir nur meine Zeit rauben u. keinen Nutzen für mich bringen. Also werde ich zu diesem Thema nichts mehr beitragen da meine Argumente ohnehin für die Leute die die eigentlichen Entscheidungen zu diesem Thema treffen werden nicht von Bedeutung sind.
     
  9. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
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    Im Gegensatz zu dir fasse ich es mal kurz.

    Da um mich herum kein Gebäude abgerissen wurde und sich die Bausubstanz nicht geändert hat dürfte sich der Empfang nicht sonderlich verändert haben. Auch wurde kein Sender aufs Dach eines der mich umgebenden Häuser installiert.

    Ach ja? Was ist in deinen Augen denn verzerrt oder unglaubwürdig? Dass ich gerne Sender sehe, die es auf Sat nicht (oder nicht mehr) gibt? Ich wäge nur ab und habe auch schon geschrieben, dass es das Optimum nicht gibt. Irgendetwas spricht immer für oder gegen Kabel, Sat, IPTV, DVB-T (2), VOD.
    Selbst wenn es so wäre, ist das nicht schade, wie du schreibst, sondern meine eigene Sache.
    Selbstverständlich würde ich am liebsten alle Sender ohne irgendwelche Restriktionen (die übrigens im Kabel nur minimal sind), natürlich in HD und vor allen Dingen kostenlos empfangen. Aber das Leben ist kein Ponyhof.

    Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ich bzw. mein Hauseigentümer gegen die Stadt klagt, wegen einer lächerlichen Satanlage und das noch mit ungewissem Ausgang? Ich glaube eher du machst dir die Welt zu einfach. Zudem wird doch das Grundrecht auf Informationensfreiheit gewahrt. Ist ja nicht so, dass über Kabel nichts zu empfangen ist.

    Ich glaube eher, du bist ein Sendersammler oder sprichst bzw. verstehst du die ganzen Sprachen der ganzen tollen Sender die du empfangen kannst? Ich empfange über Kabel z.B. auch zwei chinesische Sender. Habe da aber noch nie reingeschaut weil ich nichts verstehen würde. Und viel Zeit musst du dafür ja auch aufwenden. Die hab ich leider nicht, zumindest nicht dafür. 115 Sender reichen mir.

    Oh, ist doch wieder etwas länger geworden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    99,8% aller Haushalte besitzen eine Telefonleitung. Nennt sich auch VDSL
    Oh wie wunder darüber kann man Daten Verschicken und Empfangen. Also kann man auch Fernsehen darüber empfangen.

    Wie diese Leute sich entscheiden über welchen Verbreitungsweg die Fernsehen empfangen das ist deren Angelegenheit.
    Jede Entscheidung ist in Ordnung. Ich hab keine Probleme damit das Häuser den Sat Weg als Fernseh quelle benutzen.

    Offenbar hast du ein Problem damit das Mitbürger sich für Kabel entscheiden.

    Die Privat Sender haben offenbar mit den KNB eine Lösung gefunden wie beiden glücklich sind.
    Die ÖR haben festgestellt das die Staatliche Sonderrechte haben und somit sich nicht mit den KNB einigen brauchen.

    Ich hab lediglich angemerkt das die ÖR auch über Sat Wirtschaftlicher sein könnten.
    Ein WDR Drittes braucht keine 2 Transponder nur weil man der Meinung ist man müsste 15 Verschiedene Nachrichten Versionen ausstrahlen.