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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Falsch, wohl eher weil der andere Anbieter die Infrastruktur der Telekom mitnutzen kann. Anders als beim Telefon und Strom ist das bei Rundfunk nicht möglich.

    Es gibt keine Zwangsverkabelung, jeder Hausbesitzer kann frei wählen, ob er Kabel haben möchte oder nicht.

    Alles andere sind Träumereien. Abgesehen davon sind viele Mieter sogar froh, Kabelfernsehen (und schnelles Kabelinternet) zu haben - die paar Kritiker hier sind nicht das Maß aller Dinge.
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Die Gebäude sind denkmalgeschützt. Da darf noch nicht mal eine Markise am Balkon montiert werden. Auf die Flachdächer darf ebenfalls nichts montiert werden. Die Außenfassade darf nur in einer bestimmten Farbe gestrichen werden usw.
    Du glaubst gar nicht, was dir als Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer alles vorgeschrieben werden kann.
    Da braucht man auch schon mal für 'nen Gartenschuppen eine Baugenehmigung.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... richtig, wir sind ein freies Land, in denen auch Vermieter selbst bestimmen dürfen, was mit ihrem Eigentum geschieht. Und wenn ein Vermieter sein Eigentum nicht durch Satschüsseln verschandeln lassen möchte, dann ist das sein Recht.
    Da dabei aber die Grundrechte von Vermieter und Mieter kolliederen können, gibt es auch Situationen, in denen der Vermieter einer Satanalge dulden muß. Das ist aber für den Mieter kein Freibrief für die Installation einer Satanlage. Der Vermieter darf bestimmen wo und wie die Satanlage des Mieters zu installieren ist. Dabei kann er auch auf die Installation durch einen Fachbetrieb bestehen und/oder vom Mieter den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung verlangen.

    Und ja, wir sind ein freies Land, in dem auch die die Wahl des Wohnortes frei ist. Wir sind auch ein freies Land in dem Vertragsfreiheit gilt, wobei niemand gezwungen wird, Verträge zu unterzeichnen, mit deren Inhalt nicht akzeptieren will. Um allen Eventualitäten aus dem Wege zu gehen, sollte man die Möglichkeit der Installation einer individuellen Satanlage und deren Bedingungen vertraglich vereinbaren.

    Aber auch wenn mietvertralgich eine Installation einer individuellen Satanlage ausgeschlossen wurde, kann niemanden verboten werden eine von aussen nicht sichtbare Satschüssel auf dem Balkon aufzustellen, ohne dabei die Bausubstanz, z.B. durch Bohren, zu beschädigen
     
  4. NooXy

    NooXy Silber Member

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    Wer redet denn von Verschandeln, oft sehen die Häuser auch net grad schön aus. Also geht seine Entscheidungsfreiheit über meine, nur weil der Herr sein ohnehin oft nicht schönes Haus nicht noch paar Schüsseln dran haben will. Ich sehe überall Schüsseln und kein Schwein regt sich darüber auf, wir sind doch keine Bananenrepublik oder etwa doch. Als ob das den Wert mindern würde, lachhaft.

    Eine Schüssel aufs Dach für alle kostet natürlich nicht wenig Geld und das wird nicht auf die Mieter umgelegt. Es geht also eigentlich nur ums Geld, eine Zwangsverkabelung war halt schon immer da und das muss reichen.

    Ein Mietshaus ist für die Mieter da und damit für ihre Interessen, wofür der Vermieter schließlich genug Geld von ihnen bekommt. Wenn ihm das nur wegen paar Schüsseln net gefällt, weiß ich auch net. Nackte Nachbarn muss man ja jetzt auch ertragen nach einem aktuellen Urteil und das finde ich weit schlimmer.

    Was solls, nächstes Mal ne Wohnung mit Sat-Empfang suchen, wenn man es sich denn bei dem Wohnungsmarkt überhaupt groß aussuchen darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2016
  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Es ist sein Eigentum. Bau dir ein eigenes Haus, dann kannst du da auch eine Schüssel montieren. Ich lackiere ja auch nicht dein Auto um, nur weil ich denke es sähe dann besser aus.
     
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  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, das kann ich nachvollziehen, was allerdings bedeutet der Kabelanbieter ist ein Servicedienstleister für Vermieter u. Mieter, also die Leute die letztendlich Geräte zur Darstellung u. Wiedergabe von Medieninhalten betreiben möchten.
    Was haben die Anbieter der Inhalte damit zu tun? Weshalb sollen diese Einspeisegebühren zahlen?
    Das ist in keinem anderen Land auf der Welt üblich dass Anbieter Gebühren dafür zahlen sollen dass diese Inhalte ins TV-Kabel einspeisen;
    noch nicht mal in den USA, dort müssen die KNB auch einige Public Stations (z.B. PBS) per Gesetz ins TV-Kabel einspeisen ohne dass die KNB dafür Geld verlangen dürfen.

    Diesen Punkt hatten wir her schonmal im Thread. Gemeinschaftsempfangsanlagen sind offenbar nur dann rechtlich unkompliert falls terrestrisch empfangene Programme weiterverteilt werden.

    Aber die Inneneinrichtung darf der Mieter durchaus selber bestimmen. Dieser darf auch die Wände in der Wohnung in einer anderen Farbe streichen, neue Tapeten an die Wand kleistern, neue Fußböden verlegen...

    Aber gut ich sehe es mittlerweile ein dass diese Diskussion noch lange ergebnislos weitergeführt werden könnte.
    Ich muss eingestehen dass ich mich derzeit in einer diskussions-streitlustigen Phase befinde, ansonsten wäre mir das Thema doch ziemlich egal...
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2016
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Nur innen bringt eine Satschüssel recht wenig. :)
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der Vermieter ordert nicht stellvertretend für die Mieter einen Kabelanschluss, sondern für sich selbst zum Zwecke der TV-Versorgung seines Mietobjektes. Mieter stimmen i.d.R. mit ihrer Unterschrift des Mietvertrages der "Zwangsverkabelung" zu.

    Ein Vermieter darf seinen Mieter ohne deren Zustimmung keinen "Zwangskabelanschluss" verpassen. Die Deutsche Annington hatte sowas schon versucht -> Neues Urteil: Nicht alle Annington-Mieter müssen Zwangs-Kabel TV akzeptieren – Mieterverein Dortmund rät zur Prüfung des Mietvertrags: Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.
     
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  9. TV_WW

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    Das ist theoretisch richtig, praktisch ist man als Bürger gezwungen sich eine Unterkunft zu suchen welche sich in zumutbarer täglicher Pendelentfernung zum Arbeitsplatz befindet u. zudem für den jeweiligen Nutzer finanzierbar ist.
    Bringt ja nix eine Wohnung zu haben u. hat dann 4 Stunden Anfahrt zum Arbeitsplatz...
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nö. Es macht bei Gemeinschaftsempfangsanlagen keinen Unterschied ob die Programme via Sat, Kabel, Terrestrik oder sonst einem Übertragungsweg zugeführt werden. Das alles ist eine Kabelweitersendung im Sinne des Urhebergesetzes ...