1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Du glaubst doch nicht an das Märchen, dass du weniger bezahlen muss? Nein du zahlst dann doppelt. Über eine teurere Haushaltsabgabe und im Kabel sparste nix.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Die steigt sowieso die nächsten Jahre wieder. Dann wird das Geld wenigstens gut angelegt.
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.147
    Zustimmungen:
    4.892
    Punkte für Erfolge:
    213
    Der Gesetzgeber hat jedenfalls nicht festgelegt dass die KNB mit dem Erhalt von Einspeisegebühren die Preise für die Anschlussinhaber senken müssen. Auch die Bundesnetzagentur wird die Preise nicht regulieren.
    Weiterhin wurden in Gesetzestexten keine Höhe von Einspeisegebühren festgelegt.

    Wenn es um den Preis geht den ein Nutzer eines Kabelanschlusses zu zahlen hat, ist es an dieser Stelle eine sinnfreie Diskussion. Gezahlte Einspeisegebühren sind jedenfalls kein Grund weshalb ein KNB die Preise für seine Kunden senken sollte
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Du glaubst doch nicht an das Märchen, dass du weniger bezahlen muss? Nein du zahlst dann doppelt. Über eine teurere Haushaltsabgabe und im Kabel sparste nix.
    Also ein objektiver Grund ist, dass man Sat für die Grundversorgung und Zufürung kleiner Kabelnetze braucht, Kabel aber nicht.

    PS: Wenn die KNB anlog anbieten, wollen die ÖR natürlich mit dabei sein.
     
    TV_WW gefällt das.
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.147
    Zustimmungen:
    4.892
    Punkte für Erfolge:
    213
    Weiterhin wird die Sat-Verbreitung benötigt zur Versorgung von Gebieten in denen derzeit weder DVB-T mit vertretbarem Aufwand empfangbar ist noch Kabelanschlüsse verfügbar sind.
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Genau. Man spart sich die Vollversorgung über den Ur-Verbreitungsweg, die Terrestrik, und investiert das Geld in die Satverbreitung.
     
  7. AgentM

    AgentM Gold Member

    Registriert seit:
    1. Januar 2016
    Beiträge:
    1.855
    Zustimmungen:
    1.208
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    9 mm Taurus 92
    Automatic Glock 19
    Da wäre ich sofort dafür, weil das in Null Komma nix die Zwangsverkabelung beendet denn die Vermieter sind gezwungen wenigstens die ersten 3 öffentlich rechtlichen Programme bereit zu stellen.
    Werden die vom Kabelnetzbetreiber des Vermieters nicht geliefert muss er diesen Mangel beseitigen.
    Die Ausländerbevorzugung bei SAT Antennen gibt es nicht mehr, falls du darauf anspielen wolltest.
    DVB-T2 reicht natürlich, wenn der Vermieter den Mietern zur Verfügung stellt.
    Nur in seltenen Fällen reicht da ein nacktes Empfangsgerät.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.147
    Zustimmungen:
    4.892
    Punkte für Erfolge:
    213
    Sat ist der Ersatz für die ansonsten erforderlichen hunderten an TV-Füllsendern. Da die ÖR nur über relativ wenige eigene Füllsenderstandorte verfügen, bzw. in den neuen Bundesländern über gar keine, müssten die ÖR die notwendigen Füllsender teuer bei Media-Broadcast (bzw. neuer Name freenet-TV) anmieten,
    oder alternativ: die Bundesnetzagentur lässt weitere Anbieter zu welche diese Dienstleistung erbringen dürfen.
     
  9. Chillowdo

    Chillowdo Senior Member

    Registriert seit:
    29. November 2015
    Beiträge:
    324
    Zustimmungen:
    135
    Punkte für Erfolge:
    53
    Gerade das scheint sich für viele als Irrtum herauszustellen. Das im Prinzip bei gleichen Parametern robustere DVB-T2 erfordert durch die viel höhere Übertragungsrate häufig eine Aussenantenne.
     
  10. AgentM

    AgentM Gold Member

    Registriert seit:
    1. Januar 2016
    Beiträge:
    1.855
    Zustimmungen:
    1.208
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    9 mm Taurus 92
    Automatic Glock 19
    Was meinst du mit Endgelder?
    Wenn nichts mehr da ist?
    Was ist daran klein?