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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. AgentM

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    Hier fehlt leider die mit Abstand wichtigste Information, nämlich wie hoch die Summe ist, die über die Nebenkosten abgerechnet wird.
     
  2. AgentM

    AgentM Gold Member

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    mich ein klein wenig mehr als 5 Euro, ist also von Ort zu Ort verschieden.
    Die Privaten dürfen doch gar nicht mehr verschlüsselt werden, also wozu brauchst du die Karten?
     
  3. ronnster

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    Wenn wir über HD reden, dann sollten wir auch HD vergleichen.

    Und wenn wir lieber Äpfel und Birnen vergleichen wollen, dann muss ich auch für den pobeligsten Analogsender im Kabel 20 EUR abdrücken, denn nur so wird das Kabel im Verteiler wieder dran gehangen oder der Sperrfilter gezogen.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... lies das verlinkte Urteil einfach mal durch, dann wirst du feststellen, dass das Urteil Wohneigentümergemeinschaft betrifft und nicht die Vermieter.
    Bei einer Wohneigentümergemeinschaften gelten die jeweiligen Eigentümer als Betreiber der Anlage, sprich, die Anlage wird gemeinschaftlich betrieben. Damit wird hier die Gemeinschaftsanalge individuellen Einzelanlagen gleichgesetzt.
    Anders bei Mietobjekten, denn hier gibt es mit dem Vermieter nur einen Eigentümer, der alle Wohneinheiten versorgt. Ab 10 versorgten Wohneinheiten wird die Abgabe an die vg-media fällig, ab 75 Wohneinheiten dann zusätzlich noch GEMA. Die Regelungen der Verwertungsgesellschaft, die die RTL-Gruppe vertritt, sind mir nicht bekannt.

    Geklagt wurde seitens der GEMA, da sie der Ansicht ist, dass für die 343 versorgten Wohneinheiten Urheberentgelte für die Kabelweitersendung erhoben werden können. Grundsätzlich hat das BGH-Urteil das auch nicht widerlegt, sondern es hat lediglich festgestellt, dass der GEMA-Tarif hier nicht anwendbar ist.
    Sollte ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft im entsprechenden Wohnobjekt 75 oder mehr Wohnungen vermieten und versorgt diese über die gemeinschaftlich betriebene Satanlage, dann ist der GEMA-Tarif anwendbar und dieser eine Eigentümer hat die entsprechenden Urheberentgelte zu zahlen ...
    ... wie kommst du denn darauf? Die meisten diesbzgl. Urteile gelangen gar nicht erst an die Öffentlichkeit. Meist wird den Vermietern Recht gegeben, es sei denn, dass der Mieter ein besonderes Interesse am Satempfang nachweisen kann. Das ist z.B. der Fall, wenn der Mieter berufliche Gründe nachweisen kann oder der Mieter keinerlei Programme aus seinem Heimatland über die vom Vermieter angebotene TV-Versorgung oder einem anderem zumutbaren Verbreitungsweg empfangen kann.
    Entsprechende Urteile werden dann nicht selten öffentlich.
    ... ich kenne auch Vermieter, die individuelle Satschüsseln zumindest dulden. Ist nichts ungewöhnliches.
    ... wie kommst du darauf, dass die ÖR den Ausbau von Breitbandinternet über die Rundfunkgebühren quesubvenbtionieren sollen.
    Die Kabelanbieter verlangen nur für die von den Sender benötigte Bandbreite Entgelte. Nicht mehr und nicht weniger.
    Und wenn wir schon von quersubventionierung reden, dann quersubventionieren doch eher die Kabelhaushalte den ÖR-Rundfunk zusätzlich ...
     
  5. aseidel

    aseidel DF-Abonnent der 1. Stunde

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    Wenn der Kabelanbieter der Meinung ist dass es sich nicht lohnt, dann baut er auch nicht aus.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Eben, für Kabelfernsehen alleine hätte es sich nicht gelohnt.
     
  7. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Ich rede aber nicht über die HD Sender, sondern über den Empfang der Privatsender, bezogen auf den Post vom Medienmogul.

    Wenn du da alle Pay TV Sender einrechnest, wie er es gemacht hat, dann sieht es ja noch dunkler für DVB-T2 aus.

    Aber halten wir doch einfach fest, Für deine 20 Euro Kabelgebühr kannst du die die Privaten im Kabel sehen, bei DVB-T2 gibt es ohne Pay TV Abo nur weniger als 40 Sender und keinen einzigen Privatsender.

    Ich bin hier aber kein Kabelanbieterverteidiger wie so einige andere, also wenn du wechseln möchtest habe ich damit kein Problem, 20 Euro finde ich auch unverschämt viel.
    Es ist ja auch kein Problem wieder zum Kabel zu wechseln, falls DVB-T2 dir dann halt doch nicht gefällt.

    Für mich kommt es schon wegen der fehlenden sky Sender nicht in Frage und Geld für die Privaten zu bezahlen, die ja letztendlich mit mir als Zuschauer Geld verdienen wollen ist für mich ebenso inakzeptabel, wie eine Aktivierungsgebühr bei Verlängerung meines sky Rabatt Abos, aus den gerade geschilderten Gründen (wer braucht wen?)

    Dazu wird es für mich deutlich teurer viel weniger Sender zu haben als die schlappen 5,xx Euro Kabelgebühren.
    Bei dir ist ja schon die Kabelgebühr fast so hoch wie mein sky Abo, aber auch bei 20 Euro würde ich nicht zu DVB-T2 wechseln, aus den Gründen die du im Kabel nennst, Hardwarezwang und Ärger mit dem Krempl des Anbieters, ein weiterer Grund bei Unitymedia kein Abo bei Unitymedia abzuschließen, denn sky funktioniert dort zwar rundum ohne Probleme in meinem Modul, die Privaten jedoch nicht.
    Bei Unitymedia gibt es auch keine Zweitkarten, da darfst du alle Pay TV Sender immer wieder pro Gerät neu bezahlen, so wie bei DVB-T2.
    Daher habe ich auch keine sky Zweitkarte, selbst 5 Euro wären mir da zuviel, da ziehe ich dann lieber Modul mit Karte und stecke sie ins andere Gerät.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das mag schon sein, von Seiten der Nutzer. Fragen die ÖR bei den Nutzern von Kabelanschlüssen Internet nach, oder sind das doch die Nutzer selber die Internet haben möchten?

    Das Problem dabei ist dass sich die Kosten des Ausbaus der Kabelnetze nur noch KNB-Unternehmensintern aufschlüsseln lassen nach TV-Versorgung u. Internetversorgung.
    Eine Aufschlüsselung und die entsprechende Transparenz wäre allerdings notwendig welche Kosten dem KNB für die Verbreitung der Inhalte der ÖR tatsächlich entstehen – und nur dieser Betrag dürfte den ÖR in Rechnung gestellt werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2016
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Soweit mir die Rechtslage bekannt ist war bei den meisten Urteilen bei denen Mieter verloren haben eine Versorgung über TV-Kabel gegeben u. dann darf der Vermieter tatsächlich Mieter-eigene Empfangsanlagen verbieten.

    Was bei einen nicht vorhandenem Kabelanschluss, nicht vorhandener Gemeinschaftsempfangsanlage oder dem Fall dass der KNB die TV-Programme bei Wegfall des Must-Carry-Status im Kabel nicht mehr verbreiten würde gegeben wäre.

    Hier eine Broschüre zu diesem Thema:
    https://www.rechtstipps.de/mieten-v...und-rundfunkempfang?mime-type=application/pdf

    Parabolantenne - Rechtslexikon
    Zitat daraus:
    "Die Rechtsprechung hatte sich bisher dahin entwickelt, dass der Vermieter die Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter nur dann dulden muss, wenn weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist."

    Das ist genau das was ich die ganze Zeit sage. Ein Vermieter darf nur dann die Empfangsanlagen seiner Mieter verbieten falls dieser selber den Zugang zu TV-Programmen nicht gewährleisten kann oder möchte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2016
  10. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Das Frage ich mich bei dir schon lange. Ohne die Zahlreichen Fernsehkunden könnte man sich den Ausbau und die viel zu niedrigen Tarife überhaupt nicht leisten.

    Kabelinternet ist auch deshalb nur eine Konkurrenz zum Festnetz, weil man sich noch andere Subventionen aus den eigenen Reihen holt. Das sind nunmal die Masse der Zwangsverkabelten und sonstigen Fernsehkunden im Kabel. Das ist kein Märchen, sondern ein Fakt.

    Wirst du sicher wieder bestreiten, ist mir letzendlich aber egal.
     
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