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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... auch in den neuesten Mietgebäuden ist die Nutzung der Gemeinschaftsempfangsanlage meist Teil der Mietnebenkosten enthalten. In neueren Mietgebäuden wird heutzutage i.d.R. jeder Wohnraum mit einer TV-Anschlussdose versehen.
    Über welchen Weg das Signal zur Dose kommt, spielt keine Rolle.
    Auch in Mietgebäuden mit Gemeinschaftssatanlage wird meist ein Entgelt über die Mietnebenkosten in Rechnung gestellt.

    Und nicht vergessen: wenn der Vermieter sich für eine Gemeinschaftssatanlage entscheidet, dann handelt es sich rechtlich um eine Kabelweitersendung und damit ist der Vermieter auch ein Kabelnetzbetreiber. D.h. er hat die gleichen Rechten und Pflichten wie jeder andere Kabelnetzbetreiber auch. Diesen Rechten und Pflichten kann aber aber auch an externe Diesntleister abgeben. Am attraktivsten sind hier die Kabelnetzbetreiber, da sie der Wohnungswirtschaft alles aus einer Hand anbieten, sodass sich die Wohnungswirtschaft um die damit verbundenen rechtlichen Dinge nicht mehr kümmern muß. Von den Kabelanbietern werden i.d.R. auch Vertragsmodelle angeboten, bei denen der Mieter die Wahl hat den Kabelanschluss zu nutzen. Da aber auch hier der Vermieter i.d.R. sein im Grundgesetz verankertes Recht auf Eigentum besteht, wird eine individuelle Satanlage i.d.R. untersagt. Aber der Mieter kann auch in solchen Fällen auf DVB-T(2 HD), IPTV (z.B. Telekom) oder WebTV (z.B. Zattoo) ausweichen.

    Die Angebote aller Kabelanbieter beinhalten auch internationale Angebote. Diese Angebote werden i.d.R. bei Mediapool Content-Service eingekauft. Das macht man, weil in Deutschland nur Sender weiterverbreitet werden dürfen, die eine Sendelizenz eines EU-Mitgliedstaates besitzen.

    Die Signalverteilung beim Kabelempfang efolgt in modernen Mietobjekten sternförmig in die jeweiligen Wohneinheiten. Die einzelnen Wohnräume der Wohneinheiten werden . Jeder Mieter kann im Prinzip soviel TV-Empfänger unabhängig voneinander betreiben, wie er lusitg ist. Ich betreibe in einem Raum insgesamt 6 Kabelempfänger einer einer Anschlussdose.
    Wie sieht eine Satverteilung bei eine Gemeinschaftssatanlage aus, mit der auch ausländische Programme erteilt werden aus?
    Deutlich komplexer und meist unverflexbiler als eine klassische Kabelverteilung.

    Ein Vermieter muß u.a. je nach Anzahl der versorgten Wohneinheiten:
    • Entgelte an diverse Verwertungsgesellschaften wie GEMA und vg-media zahlen
    • Sender, die keine Senderlizenz eines EU-Landes besitzen heraufiltern
    • von jedem weiterverbreiteten Sender die Erlaubnis der Weiterverbreitung einholen (erfolgt meist schon mit Vertragsabschluss der einzlenen Verwertungsgesellschaften)
    Da kann man sich an einer Hand abzählen, warum die Wohnungswirtschaft, die ihr Eigentum nicht mit individuellen Satanalgen verunstalten lassen wollen, sich für einen Kabelanbieter als Dienstleister entscheiden.
    Heutzutage ist dabei nicht nur der reine TV-Empfang maßgebend, sondern auch eine Internetversogung mit hoher Bandbreite. Vor allem außerhalb der Ballungsräumen ist letzteres gefragt.

    Edit: welche Dienste in einem solchen "Zwangskabelanschluss" enthalten sein können, am Beispiel der LEG Wohnen -> Home
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2016
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  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Interessant könnte das aber jetzt im Falle von Vodafone werden, die ja bekanntlich ihren Hauptsitz in England auf der Insel haben. Mal sehen, wie die sich verhalten, sollte der Brexit tatsächlich Wirklichkeit werden. Weil eine Verlegung der Zentrale wäre zwar möglich, dürfte aber kaum in 1-2 Jahren zu bewerkstelligen sein. Weil auch in England gibt es sowas wie Kündigungsschutz.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... erstmal muß der Brexit überhaupt kommen. Bislang gibt es nur einen Volksentscheid. Ein Austrittsgesuch seitens der britischen Regierung gibt es noch nicht. Außerdem würde es mindestens 2 Jahre dauern, bis der Brexit umgesetzt sein würde.
    Und ob Vodafone ihre Konzernzentrale nach Deutschland verlagern wird, bleibt abzuwarten. Beispielsweise Luxemburg könnte hier attraktiver sein.
    Auf der anderen Seite wäre Deutschland für Voadfone dann der umsatzstärkste Markt in der EU.
    Aber die Frage besteht nicht nur bzgl. Vodafone. Auch Liberty Global hat ihren Sitz in England. Auch hier käme eine Verlagerung der Konzernzentrale in ein EU-Land durchaus in Frage. Auch für Liberty Global wäre Deutschland dann der umsatzstärkste Markt in der EU.

    Damit diese Konzerne überhaupt einen Umzug nach Deutschland in Erwägung ziehen, wird man diesen Konzernen ordentlich Honig ums Maul schmieren müssen. Da diese beiden Unternehmen ihre deutschen Zentrale ihren Sitz in NRW haben, wird sich die Landesregierung sicherlich ins Zeug legen, um auch die Konzernzentralen nach NRW zu holen ...
     
  4. faktenchecker

    faktenchecker Neuling

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    Nö, muss er nicht. Vollständiges Urteil hier.
     
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  5. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    Das Urteil betrifft aber erst einmal nur Wohnungseigentumsgemeinschaften und die GEMA.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    In der Realität ist das eine Frage der Abwägung. Wie ich bereits gepostet habe wird von den meisten dt. Gerichten das Recht der Mieter auf freien Zugang zu Information u. Medieninhalten stärker gewichtet als die Eigentumsrechte der Vermieter.
    Was bedeutet der Vermieter ist da nur raus aus der Numer ist wenn dieser für die Mieter entsprechende Versorgungswege bereitstellt bzw. dies kann.

    Mir sind allerdings mehrere Fälle bekannt bei denen der Vermieter die Sat-Schüsseln seiner Mieter erlaubt. Zwei Straßen von mir entfernst steht ein Gebäude mit Mietwohnungen an dem sich fünf(!) Sat-Schüsseln befinden.
    Ich kann allerdings nachvollziehen weshalb Gemeinschaftsempfangsanlagen von Vermietern betrieben für diese nicht interessant sind.

    Das mag sein, aber weshalb sollten die ÖR den Ausbau von Breitbandinternet über die Rundfunkgebühren quersubventionieren?
    Die ÖR verlangen keine Weiterverbreitung ihrer TV-Programme in analoger Form u. die benötigte Bandbreite für digitale Übertragung der Programme ist anteilig relativ gering. (Einstelliger Prozentbereich der Gesamtbandbreite des Kabels)
    Das wäre wettbewerbsverzerrend. Dann müssten alle Anbieter die Internetanschlüsse in Deutschland zur Verfügung stellen ebenfalls Einspeisegebühren von den ÖR verlangen können — da die Einspeisegebühren der ÖR dazu verwendet würden – zumindest anteilig – die Internet-Breitbandversorgung über TV-Kabel auszubauen.

    Ein Aspekt den ich allerdings einsehe ist die finanzielle Kompensation für die entstehenden Rechtekosten der Weiterleitung der Programminhalte im TV-Kabel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2016
  7. AgentM

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    Es gibt auch keine 40 HDTV Programme denn viele sind ja verschlüsselt, oder anders formuliert, den 40 HDTV Programmen stehen dann rund 400 Sender, davon , wie viele, 80 oder 100 Sender in HDTV gegenüber?

    Der Vergleich der Free TV Inhalte der Privaten fällt für DVB-T2 noch schlechter aus, es gibt gar keinen bei DVB-T2, aber alle wichtigen im Kabel, ca.80 Stück.

    OK, Kabel kostet, aber wenn man nicht nur die GEZ Sender schauen möchte, dann wird es bei DVB-T2 schnell richtig teuer, denn jedes Empfangsgerät, egal ob TV oder Receiver will mit einer "Smartcard" ausgestattet sein.

    Da gibt es dann schon mal Ärger mit Aufnahmen, Vorspulen, unnötigeren PIN Eingaben langen Umschaltzeiten und was auch immer.
    Die ganzen Probleme gibt es im Kabel nicht, da ist zwar die Bildqualität der Privaten schlecht, aber wenigstens hat mein überhaupt ein Bild und kann die Sender schauen, auf jedem Empfangsgerät.
     
  8. ronnster

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    Mich kostet der Eintritt in die Kabelwelt 20 EUR bei Kabel Deutschland zzgl. der Einmalzahlungen für zwei weitere Karten. Diese bekomme ich aber nur, wenn ich entweder Hardware von KDG nehme oder irgendeine gefakte Seriennummer angebe, um die Karte nackig zu bekommen. Faktisch gibts die aber nur mit zertifizierter, gemieteter Hardware, sprich JS-PIN.

    Wenn es die 5 EUR pro Gerät bei freenet.tv werden, dann kann ich also 4 Fernseher mit DVB-T2HD für das gleiche Geld betreiben.

    So what? Erzähl doch nicht immer, dass Freenet.tv so krass teurer wäre als Kabel.
     
  9. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Wo hast du denn die 2 Prozent her?
     
  10. FilmFan

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    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Was sollen eigentlich immer diese Märchen? Es ist doch genau anders herum: Die Internetanschlüsse subventionieren das Kabelfernsehen. Ohne Internet würden die Anbieter weiter rote Zahlen schreiben, und dank Internet wurde auch (fast) überall das Kabel endlich auf 862 MHz ausgebaut, so daß die meisten endlich alle angebotenen Fernsehprogramme empfangen können.