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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. FilmFan

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    Komisch, beim Brexit wurden schon weniger als 2% mehr als überwältigende Mehrheit tituliert. ;)
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nennt sich deutsches Rundfunkrecht. Die Must-Carry-Regelung der Landesmedienanstalten ist die einzige rechtlich verbindliche Regelung dass die TV-Programme der ÖR ins Kabel eingespeist werden müssen. Ohne diese Regelung würden die ÖR ihre Angebote rein freiwillig im Kabel verbreiten.

    Die Vermieter können eigene TV-Empfangsanlagen der Mieter nur dann verbieten wenn diese dafür sorgen dass TV-Programme in den Wohnungen der Mieter genutzt werden können — mit wenigen Ausnahmen wie Denkmalschutz oder Schutz des Stadtbildes.
    Also kein Grund zur Panik. Fällt der Kabelanschluss weg müsste der Vermieter für eine Alternative sorgen oder die Alternativen der Mieter dulden.
    Die meisten Gerichte stellen das Recht auf den freien Zugang zu Medien u. Informationen der Mieter über die Belange der Vermieter.
    Also nochmal: Der Vermieter kann Empfangsanlagen seiner Mieter rechtlich nur dann verbieten falls dieser selber Zugang zu Hörfunk und Fernsehen für diese gewährleistet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2016
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Trollst du nur oder argumentierst du schon?

    Ich sehe 52% der Bürger sicherlich nicht als überwältigende Mehrheit. Können wir bitte auf den Boden der Tatsachen zurückkehren?
     
    Volterra gefällt das.
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ja, vor allem dann wenn diese das eigene festzementierte realitätsferne Weltbild anzukratzen drohen, oder das eigene persönliche Gerechtigkeitsempfinden allgemeingültig zu sein hat.
    Und nein, ich meine nicht dich mit meiner Aussage, dürfte dir aber klar sein, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2016
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    52% sind ja wohl leicht übertrieben, wenn man die Liste zu Grunde legt, die du selbst gepostet hast.
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    @Solmyr. Bei den genannten 52% von FilmFan ging es um das Off-Topic-Thema Brexit.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Und das bedeutet: Du hast dich mit der Unterschrift unter deinem Mietvertrag damit einverstanden erklärt darauf zu verzichten eigene Antennen oder Sat-Schüsseln aussen sichtbar an deiner Mietwohnung anzubringen.
    Hältst du das nun für angebracht dich nun darüber aufzuregen dass du auf die freie Wahl des Empfangsweges mittels eines geschlossenen Vertrages verzichtet hast?

    Ich kann deshalb nur raten. Vor der Unterschrift eines Vertrages alle Vertragsklauseln zu lesen u. Vertragsklauseln mit denen man nicht einverstanden ist mit dem Vertragspartner zu verhandeln.
    Man sollte schon wissen was man unterschreibt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2016
  8. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ganz einfach, dann bekommt ein anderer die Wohnung.
     
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das kann sicherlich ein Problem sein an Orten an denen die Nachfrage nach Wohnungen höher ist als das Angebot. Anderseits ist das nur ein Aspekt was einen potentiellen Mieter in der Gunst eines Vermieters sinken lässt – gibt da ja auch noch andere Dinge wie z.B. Haustiere, Grillen auf dem Balkon, häufige laute Partys...
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Richtig, wenn man z. B. meint, 40% wären die meisten. ;)

    Abgesehen davon sind diese Werte auch alles andere, nur keine Fakten - siehe z. B. die Diskrepanz zwischen den letzten Wahlprognosen und den tatsächlichen Ergebnissen.