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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Sie haben aber Recht. Ich möchte das als Kabelzuschauer auch nicht doppelt tun.
    Die Gelder waren ja nie für die Einspeisung gedacht (sondern für den Ausbau), daher können sie auch entfallen.
     
  2. NooXy

    NooXy Silber Member

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    Da ich Kabel nutzen muss und keine Satschüssel benutzen darf, muss ich auch zahlen. Aber selbst als Kabelnutzer sehe ich es nicht ein und nein ich weine nicht, man wird ja wohl noch sein Uneinverständnis kundtun dürfen, ohne gleich als Heuler dazu stehen.:cautious:
    Entweder kosten Sat und Kabel beide was, oder nichts. Die Infrastruktur ist ja schon lange da für TV und auch Astra muss Satelliten in den Himmel schicken, die Millionen kosten, trotzdem sind viele Sender frei empfangbar :rolleyes:
     
    Gorcon gefällt das.
  3. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Wenn die ÖR ein wenig Wert auf ihre Kunden legen würde, hätten sie ja auch den Betrag statt auf ein separates Konto, die Gelder unter Vorbehalt am die KNB zahlen können. Nach erfolgtem Urteil müssten dann entweder die KNB das Geld zurückzahlen oder es wäre schön bezahlt.
    So gelöst hatten die Zuschauer keine Nachteile gehabt.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Danach dann aber schon, denn der KNB würde die Gelder dann ja verballern und weil er sie dann irgendwann zurückzahlen muss die Kunden zur Kasse bitten. Ich verstehe nicht warum die KNBs auf Gelder bestehen für eine Leistung die sie seit Jahren nicht mehr anbieten.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Eben, gleiches Recht für alle, d. h. entweder zahlen die Sender für beide Empfangswege oder keinen. :p

    Ja, weil die Sender (und der Staat) komplett für dessen Kosten aufkommen und sogar noch für reichlich Gewinn bei SES Astra sorgen.
     
  6. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Sie bieten immer noch die gleiche Leistung an, wie vor Jahren. Alle ÖR in SD sind vorhanden, zumindest bei UM. Es geht den meisten doch um die wenigen fehlenden HD Sender.
     
  7. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Das "gleiche Recht" gab es noch nicht einmal zu den Zeiten, als die ÖR die KNB noch mit Einspeisegebühren beglückt haben.

    Oder konnte man damals die ÖR ohne Kabelgebühren sehen?
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... natürlich werden die Einspeiseentgelte für die Verbreitung der Programme gezahlt. Vor ca. 30 Jahren, als der Kabelnetzbetreiber noch staatlich war, gab es in West-Deutschland den sogenannten "Kabelgroschen" der über die GEZ bezahlt wurde. Den Kabelgroschen gibt es schon ewig nicht mehr. Und auch schon damals waren die Kapazitäten im Kabel für die Sender nicht kostenlos. Großartig wehren konnten sich die Sender nicht, denn die entsprechenden Gebühren wurden von der Deutschen Bundespost festgesetzt ...
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... aber es gab Zeiten, da waren der Betrieb von Funkanlagen, zu denen damals auch der Satempfang gehörte, genehmigungpflichtig. Dazu muste man bei der Deutschen Bundespost einen Antrag stellen. Es wurde eine monatliche Gebühr von 5 DM erhoben.

    Und geliches Recht für alle Zuschaer gilt auch für die ÖR, denn bei der Satverbreitung übernehmen die Verbreitungskosten komplett und wollen im Kabel diese Kosten im vollen Umfang auf die Kabelhaushalte umlegen ...
     
  10. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Und bis wann war das so mit der 5DM Gebühr?

    Ich vermute mal nicht bis zur Einstellung der Einspeiseentgelte durch die ÖR. Was war also in der Zwischenzeit mit dem freien Empfang der ÖR ohne Kabelgebühr? Gleiches Recht für alle?


    Das kam Unitymedia doch gelegen. Wieviel Preiserhöhungen gab es in den letzten Jahren?