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5000-Euro-Obergrenze: Bargeld kann man nicht überwachen

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von 69magic, 3. Februar 2016.

  1. Freakie

    Freakie Platin Member

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    Ja alle Kriminellen bibbern schon. Müssen sie dann jetzt doch per EC Karte die Drogenkoffer bezahlen. Oder nehmen sie vielleicht gar die gelben Banknoten? :D

    Das ist doch reinste Propaganda für Idioten. Der lilane ist nur der Anfang von der Abschaffung des EURO Bargeldes.
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Habe gestern an der Kasse bei Netto erlebt wie jemand mit 500er Euroschein bezahlen wolle (Einkauf um die 20€) und von Kassierin eiskalt abgewimmelt wurde. Hinzu kam noch ein Mitarbeiter, der in einem patzigen Ton nochmal mit Nachdruck das bestätigte und frech hinzufügte "An der Tankstelle können Sie ja auch nicht mit 500er zahlen"

    Ist das überhaupt rechtlich in Ordnung? Ich meine, hätte die Kassierin wenigstens versucht sich rauszureden, dass sie gar nicht so viel Geld in der Kasse hätte -würde es noch den Anschein an etwas halblegales haben. Aber einfach "Nö" zu sagen und sich offenbar auf was berufen, was nicht näher erkärt wurde -geht das? Der 500er ist doch immer noch offizielles Zahlungsmittel!
     
  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Hab ich so auf die Schnelle gefunden:


    Müssen Sie 500-Euro-Scheine annehmen?
    Doch auch das Gegenteil kann Probleme machen: Die großen Geldscheine. Jeder kennt die Hinweisschilder zum Beispiel bei Bäckern, Metzgern oder Tankstellen: "Wir nehmen keine 200- oder 500-Euro-Scheine an." Die pauschale Ablehnung bestimmter Euro-Banknoten will die Europäische Kommission jetzt einschränken. Nach einer neuen Empfehlung des Gremiums sollten Händler die Annahme bestimmter Scheine nicht mehr generell verweigern. Ausnahme: Wer versichern kann, dass er zu wenig Wechselgeld in der Kasse hat, muss einen Schein mit hoher Stückelung nicht annehmen. Und: Ein Kunde, der Waren für neun Euro kauft, kann nicht erwarten, dass der Händler ihm einen 500-Euro-Schein wechselt.
    Der verwendete Geldschein sollte also in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen, so die Europäische Kommission. Doch bei hohen Rechnungen, beispielsweise für Möbel oder eine Autoreparatur, sollten hiernach Banknoten in großer Stückelung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Quelle: Handelsblatt.de



    Der von mir farblich markierte Satz trifft hier wohl zu. Der 500 Euro Schein stand in keinem Verhältnis zum Preis der gekauften Ware.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ja!
    Aber nicht für alltägliche "Einkäufe".
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    @Redfield
    @Gorcon

    Das sind aber alles sehr vage Formulierungen. Ich sehe hier keine verbindliche Rechtssprechung die gegen den 500er sprechen würde.
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand. Wieviel Kleingeld soll eine Supermarktfiliale denn bereithalten?
    Wenn man einen 500 Euro Schein akzeptiert, für 20 Euro Ware, wie oft am Tag soll man das machen? Nur einmal, oder zehnmal? Kann man einen Kunden akzeptieren, und den nächsten zurückweisen?
    Egal wie die Rechtslage da ist, der gesunde Menschenverstand sollte diese Diskussion eigentlich überflüssig machen!
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Na und? Der Supermarkt ist nicht verpflichtet mit dir zu handeln. Die ausgelegte und preislich gekennzeichnete Ware ist ein Angebot des Händlers an dich als Kunden, das kannst du akzeptieren oder nicht. Genauso ist es umgekehrt. Dein Geldschein an der Kasse ist ein Kaufangebot an den Händler, das kann er akzeptieren oder nicht. Das steht ihm frei.
    Wenn er sagt er bedient dich nicht weil du rote Haare hast, dann kannst du klagen. Wenn er sagt er nimmt keine 500 Euro scheine wenn du nicht mindestens für 300 Euro einkaufst, dann kannst du nicht klagen, das ist schlicht sein gutes Recht, damit diskriminiert er niemanden.
     
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  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Oh neee, hör mal bitte mit dieser Klugscheißerei auf! :mad:

    In einem Rechtsstaat gibt es Regeln an denen sich alle halten müssen und diese dürfen nicht über die Hintertür ala AGB's ausgeschlossen werden. Wenn ich also an der Kasse mit einem 500er weggeschickt werde, will ich das a) vorher durch Hinweis o.ä am Eingang wissen und b) eine verbindliche Rechtslage die in weniger Sekunden vom Handy aus überprüfbar wäre. Aber dem einen den Schein abnehmen und den anderen nicht -ist Orient!!:mad:
     
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  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ja, und es gibt einen gesunden Menschenverstand. Wenn ich für 20 Euro einkaufen gehe nehme ich keinen 500 Euro Schein mit. Mal ganz abgesehen davon dass ich gerade keinen habe. So blöd bin ich nicht, und deswegen muss ich mich hinterher nicht aufregen. Und mein Verständnis für Leute die das machen tendiert gegen Null!
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Das was der Kunde mitnimmt -lass mal seine Sache sein. Ich als Kunde muß darauf vertrauen können, dass ich mit meinem 500er Schein ganz oder nur bis zu einer gewissen Grenze einkaufen kann. "Gesunder Menschenverstand" ist kein juristisch messbarer Begriff -Punk!
     
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