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Nach dem Brexit: Unternehmen schauen sich um

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. Juni 2016.

  1. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

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    Warum streitest du mit Tom123 über solch eine banale Aussage der Mitgliedschaft Schwedens in der EU (richtig lesen, sind dort auf Platz 21 geführt in der ersten Tabelle).
    Was du meinst, könnte u.U. Norwegen sein...
     
  2. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ich hab einfach das Land verwechselt.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... noch ist Großbritannien in der EU. Bislang gibt es mit dem Brexit lediglich eine Absichtserklärung aus der EU auszutreten. Das Austrittsgesuch kann nur die britische Regierung stellen und damit wollen die sich bis Oktober Zeit lassen.
    Abwarten und Tee trinken ist aber nicht von Vorteil. Im Gegenteil, denn die durch den Brexit entstandenen Unsicherheiten bringen wirtschaftliche Nachteile für Großbritannien.
    Wenn Großbritannien am 23.6. (1 Tag vor dem Brexit) auf dem Weltmarkt für 50 Mio. US-Dollar Erdöl gekauft hätten, hätten sie dafür ca. 33,3 Mio. Britsche Pfund dafür zahlen müssen. Am 24.6. (am Tag des Brexit) hätten sie dafür ca. 36,6 Mio. Britische Pfund mehr zahlen müssen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Preiskalkulation im Inland.
    Aber auch die EU hatte hier einstecken müssen. Für 50 Mio. US-Dollar hätte ein Euro-Land am 23.6. ca. 43,8 Mio zahlen müssen, am 24.6. wären es ca. 45 Mio. gewesen.
    Und das allein schon nur aufgrund einer Absichtserklärung ...
     
  4. tesky

    tesky Talk-König

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    Nein, natürlich nicht. Aktuell kann über gar nichts verhandelt werden, da es keine geäußerte Austrittsabsicht der Briten gibt. Ich möchte mit meinem Posting aber der ständig wiederholten, falschen Behauptung entgegentreten, dass es jetzt für die Briten eine Pflicht gäbe, diese Austrittsabsicht ganz offiziell gegenüber der Union kundzutun. Das sieht der EUV einfach nicht vor. Eine Frist gibt es nur für die Zeit zwischen dem Austrittsgesuch bis zum endgültigen Austritt und auch diese Frist kann einvernehmlich verlängert werden.

    Und selbstverständlich kann GB die nächste Ratspräsidentschaft übernehmen, dagegen spricht doch überhaupt nichts. Im Gegenteil: Art. 50 (3) sieht das nach meinem Empfinden sogar explizit vor, weil ja für GB die Verträge solange gelten, wie sie Mitglied der EU sind. Sollte das Austrittsabkommen allerdings bis zum 2. Halbjahr 2017 besiegelt sein, dann natürlich nicht mehr, aber davon ist aktuell nicht auszugehen. Art. 50 (4) EUV sagt nur, dass GB nicht an den internen Beratungen der EU zum Austrittsabkommen teilnehmen darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2016
    FilmFan gefällt das.
  5. tesky

    tesky Talk-König

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    Das ist ebenfalls sachlich falsch. Die Petitionen wurde von Menschen aus aller Welt unterzeichnet., die Briten machen da nur eine kleine Minderheit aus. Mehr als 2.000 Stimmen kommen bspw. (zumindest offiziell) aus Nordkorea.
     
  6. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    An der Petition dürfen sich nur Bürger aus dem vereinigten Königreich beteiligen.
     
  7. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    Doch ICH weiß es. Sie werden sehr stark leiden!
     
  8. arte

    arte Lexikon

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    Was kann denn deine Glaskugel noch so vorhersagen?
     
  9. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    Ich halte das für Hirngespinste der JA-Sager in der EU. England könnte sehr wohl auch ohne EU-Mitgliedschaft bestehen. Nur dauert sowas Jahre. Von daher kann man zum jetzigen Zeitpunkt auch überhaupt nicht absehen was passieren wird und wie sie das wegstecken.
     
    tesky gefällt das.
  10. tesky

    tesky Talk-König

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    Du weißt es doch besser. Mit einem einzigen Klick kann ich angeben, dass ich aus GB komme bzw. UK resident bin. Aber wenn es so ist, wie Du sagst, vielleicht kannst Du mir dann erklären, warum mehr als 2.000 Stimmen aus Nordkorea und 40.000 (!) Stimmen aus der Vatikanstadt abgegeben wurden. Leben da so viele Briten?