1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Wenn sich die KNB nicht von alleine tragen, den der Ausbau hat der Steuerzahler mal gemacht, dann muss man den Laden zusperren oder mehr Gebühren von den Kunden verlangen und nicht von allen.

    Jeder in Deutschland kann technisch DVB-S oder DVB-T empfangen. Mit Schüssel oder Antenne.

    Wem das zu aufwendig ist, kann ein DIenstleister beauftragen und das kostet eben Geld, was er tragen muss und nicht die Allgemeinheit.
     
    ronnster und SanBernhardiner gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Welche Tatsachen? Und was heißt "rechtlich"? Tatsache ist, daß es derzeit 4 unabhängige Empfangswege gibt (Sat, Kabel, Terrestrik und Entertain), und die ÖR zumindest auf die ersten 3 davon nicht verzichten können. Wie die aktuelle Rechtslage ist, ist erstmal nebensächlich - ansonsten kannst Du nämlich jede Diskussion (in nahezu jedem Thema) von vorne herein sein lassen.

    Übrigens biete ich euch eine Alternative an: DVB-T2 wird wie früher der Hauptverbreitungsweg und alles andere gibt es nur gegen Bares, was natürlich eine Verschlüsselung über Sat erfordert.
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    DVB-T2 alleine hat keine 100% Versorgung.

    Kabel ist nicht unabhängig, ohne Sat würden etliche KNB in die röhre schauen.

    Wieso können die ÖR nicht auf Kabel verzichten, das habe ich nicht verstanden. Sie können darauf verzichten.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.041
    Zustimmungen:
    3.472
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... wo wird denn Kabel subventioniert? Der sog. Kabelgroschen, teil der Rundfunkgebühr, gibt es schon seit Jahrzehnten nicht mehr und von dem was damit subventioniert wurde, existiert so gut wie gar nichts mehr.
    Die Kabelnetzbetreiber stellen den Programmveranstaltern Kapazitäten zur Verfügung, sowie es u.a. Astra auch macht. Mit diesen Kapazitäten erhalten Sender eine zusätzliche Reichweite, die letzendlich auch die Umsätze der Sender, inkl. der der ÖR, erhöht werden.
    Bei der terrestrischen Verbreitung sieht es etwas anders aus, denn hier sind die Landesrundfunkstalten auch Infrastrukturbetreiber. Dabei haben auch Dritte die Möglichkeit Übertragungskapazitäten zu buchen. Das machen die Landesrundfunkanstalten nicht kostenlos. Wenn Media Broadcast die Sendeanlagen der Landesrundfunkanstalten nutzen möchte, dann muß Media Broadcast dafür zahlen und auch das ZDF zahlt, als Kunde von Media Broadcast, für die Mitbenutzung der Sendeanlagen der Landesrundfunkanstalten.
    Das Bundesverfassungsgericht hat im 6. Rundfunkurteil festgestellt, dass die ÖR im Rahmen ihres Versogungsauftrages bei der Wahl der Verbreitungswege die erreichten Haushalte berücksichtigen. Das ist heute eindeutig Kabel und Sat. DVB-T(2) ist im Vergleich dazu kaum gefragt. Aber dennoch favorisieren die ÖR diesen Verbreitungsweg gegenüber Kabel. Dazu kommt noch: um ihrem Versorgungsauftrag genüge zu tun, würden mit der Umstellung auf DVB-T2 locker 2 Multiplexe für die ÖR ausreichen. Stattdessen werden es 3 Mulitplexe sein. Auch hier geben die ÖR eigentlich unnötig Geld aus, was den KNB natürlich in ihrer Argumtentation in Bezug auf Einspeiseentgelte in die Karten spielt.
    Zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrages stehen den ÖR finanzielle Mittel aus den Rundfunkgebühren zu. Dazu brauchen die ÖR nur einen entsprechenden Bedarf anzumelden. Wenn die das nicht machen, ist das deren Problem.
    Aber die ÖR kassieren lieber Gelder für die Zusatzrenten ihrer (Ex-)Mitarbeiter als in die Erfüllung ihres Versorgungsauftrages.

    Ein neues Gesetz muss her, weil das bisherige die Kabelverbreitung nicht ausreichend regelt. Die aktuelle Fassung des Rundfunkstaatsvertrages regelt z.B. nur, dass Plattformbetreiber, zu denen auch die Kabelanbieter gehören, Kapazitäten für Programme mit Must Carry-Status vorhalten müsssen. Eine Entgeltregelung existiert hier nicht.
    Beispielsweise das VG Hamburg hatte entschieden:
    Quelle -> http://justiz.hamburg.de/contentblob/4505570/data/17-k-1672-13-urteil-vom-29-04-15.pdf
    Andere Gerichte kommen mitunter zu einem anderen Urteil.
    Der NDR und Das Erste müssen gem. dem VG Hamburg-Urteil trotz Must Carry-Status nicht eingespeist werden, wenn sie keine Einspeiseentgelte zahlen. Der BR dagegen schon.

    Man kann es natürlich auch so regeln, wie unseren niederländischen Nachbarn. Hier müssen die Plattformbetreiber die ÖR per Gesetz unentgeltlich verbreitet werden. Das ist so seitdem dort die Rundfunkgebühren abgeschafft wurden (einer der Hauptgründe waren die hohen Verwaltungskosten für das Inkasso der Rundfunkgebühren). Könnte man in Deutschland eigentlich auch so machen ...
     
    Solmyr und FilmFan gefällt das.
  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.171
    Zustimmungen:
    4.920
    Punkte für Erfolge:
    213
    Das bedeutet dass die ÖR selber festlegen können welche Verbreitungswege diese nutzen und für welche diese bezahlen.
    Die Telekom erhält bei Entertain keine Einspeisevergütung für die Programme der ÖR u. fordert diese nicht.

    Das Problem dabei ist dass mit DVB-T2 nicht genügend Haushalte erreicht werden um zum Hauptverbreitungsweg zu werden.
    Die Verbreitung über Satellit ersetzt quasi hunderte von terrestrischen Füllsendern.
    Die Verbreitung über Satellit könnte ersatzlos eingestellt werden falls alle Haushalte die ÖR auf dem terrestrischen Weg empfangen könnten, aber das ist nicht der Fall.

    Die Verbreitung über Satellit ist jedenfalls deutlich kostengünstiger im Vergleich zum alten analogen terrestrischen Sendenetz mit geschätzten 2000 Füllsendern.
    Wie kostspielig eine wirklich flächendeckende Versorgung mit DVB-T2 wäre das müsste erstmal ermittelt werden. Ohne weitere Füllsender ginge das jedenfalls nicht.
    Dann muss gegen gerechnet werden was letztendlich kostengünstiger ist:
    Der Betrieb eines aufwendigen DVB-T2 Sendenetzes oder weiterhin Verbreitung über Satellit.
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Natürlich hält man an DVB-T fest, um sich nicht Astra und den Kabler auszuliefern.

    Ich bin auch dafür, dass ARD,ZDF, das jeweilige Dritte in der regionalversion , Phoenix, Arte, Kika und die 4 Zusatzsender (*) unentgeldlich sowohl in SD und HD unentgeldlich eingespeist werden müssen. Bietet der Anbieter auch noch analoges Kabel an, dann auch analog (ausser die "digitalen" Zusatzprogramme). Das gilt 24h/7d.
    Außerdem sind die jeweilgen LRA ARD-Wellen und die DLR's einzuspeisen, dazu 16 Radioprogramm nach dem Schlüssel (NDR,MDR,WDR,BR,RBB,HR,SWR je 2 und RB und SR je 1), die die LRA untereinender im Sinne der Vielfalt bestimmen.

    Davon sind ausdrücklich ausgenommen die restlichen Dritten Programme, sowie andere Regionalversionen, ARD Alpha (außerhalb Bayerns) und restlichen Radioprogramme.

    Gibt es Länderübergreifende Netze sind natürlich beide LRA einzuspeisen.

    (*) Hier kann man drüber streiten, ob Einspeisepflichtung in HD und/oder SD oder man darauf verzichtet, da es ja Zusatzprogramm sind.
     
  7. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
    Sie wäre aber deutlich günstiger als die analoge, da es geisterbilder nicht mehr gibt. Aber man müsste schon auf die DAB Standorte gehen. Hier im Saarland bräuchte es zumindest mal Moseltal und Merzig, sowie Braunshausen. Aber man könnte ja ARD und ZDF flächedeckend ausbauen und den 2.ten ARD Mux nicht,
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

    Registriert seit:
    9. Juni 2004
    Beiträge:
    37.475
    Zustimmungen:
    3.160
    Punkte für Erfolge:
    213
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Sat auch nicht.

    Mir geht es aber primär nur um die unabhängigen Anbieter.

    Weil dann die Werbeeinnahmen der ÖR einbrechen, es einen Aufstand der ÖR-Zuschauer geben würde und das ggf. die ÖR-Zwangsabgabe in Frage stellen könnte.
     
  10. NooXy

    NooXy Silber Member

    Registriert seit:
    20. Juli 2009
    Beiträge:
    645
    Zustimmungen:
    23
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Panasonic 42GTW50
    AMD Radeon HD7800
    Kodi, madVR
    X-Rite i1Display
    DispCal 3.1
    Weder Sat, Kabel noch terrestrisch haben eine vollumfängliche Versorgung. Sei es bei Kabel, weil es keine Stadt ist, bei DVB-T/2, weil nicht überall Sendemasten hingestellt werden oder bei Sat, weil Häuser oder Bäume im Weg sind.