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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    @ronnster

    Nur muss ich aber auch die SAT-Abstrahlung bezahlen, obwohl ich die nicht mal nutzen kann. Das ist also ok? Für Kabel ist die nämlich schlicht irrelevant...
     
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  2. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Natürlich kannst du in 99% der Fälle Sat nutzen, wenn nicht gibts noch DVB-T. Du willst es aber nicht nutzen !!!

    Das ist doch nicht unser Problem.

    Ich kann kein Kabel ntutzen, weil hier kein Kabel in der Erde liegt und soll dafür bezahlen?
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    Von nicht wollen kann keine Rede sein. Ich habe hier keine Möglichkeit, das zu nutzen.
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Das liegt an deinem Vermieter. Das ist aber kein technischer Grund.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Selbst wenn der das erlauben würde, hätte ich bei Westseite aber keinen wirklich guten Empfang.
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Siehst du da haben wir den Grund, er erlaubt es nicht. Technisch wäre aber bei euch auch Satanlage auf dem Dach möglich und wenn nicht gibt es immer noch DVB-T.

    Es geht um technische Gründe. Kabel erreicht einfach nicht die Verbreitungsquote wie Sat oder DVB-T, da man iwann mit dem Ausbau in der Fläche aufgehört hat.
     
  7. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Das ist doch irrelevant ob Kabel Überall verfügbar ist.
    Bei Kabel wird sowieso nur pro Haushalt Abgerechnet das Angeschlossen ist.

    Wenn ich ein Privaten Dienstleister gebucht habe warum muss Sat trotzdem bezahlen?
    Nicht die Antwort bitte kannst ja eine Sat Schüssel raushängen.
     
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    Ganz einfach, weil die SAT-Kunden Angst haben, auf den Kosten dann allein sitzen zu bleiben :D

    Man will also nur nehmen, aber für andere Empfangswege nichts geben.
     
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  9. ronnster

    ronnster Board Ikone

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    Nochmal: Alle GeZ-Bezahler bezahlen bereits für ALLE Verbreitungswege, egal ob das an/in der Wohnung verfügbar ist: Sat, DVB-T, KCC.
    Es ist aber keinem vermittelbar, warum er zweimal über die GeZ für Kabel bezahlen soll: KCC+Einspeiseentgelte an die Kabelgesellschaft und zusätzlich ein drittes Mal über die eigenen Kosten.
    ich muss auch für die DVB-T-Berbreitung zahln obwohl durch Abschattung hier nichts bis garnichts ankommt, ich bezahle auch für die Bereitstellung des Signals an die Kabler über das KCC.
     
  10. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Genau das ist es. Man dreht sich das solange bis es für einen passt.
    Die ÖR haben das genauso gemacht. Die Gerichte haben auch noch Ja geschrien.

    Mir geht es nicht um den einen Euro im Jahr für Sat.
     
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