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Auch ohne Fernseher: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2016.

  1. DF-Newsteam

    DF-Newsteam Moderator Mitarbeiter

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    Auch wer kein Fernsehgerät besitzt, muss die Haushaltsabgabe zur Finanzierung von ARD und ZDF zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr erneut bestätigt.

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  2. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Wen genau soll die Meldung jetzt wundern? Eine Steuer bleibt eine Steuer bleibt eine Steuer. Dieses ständig hin und her verwirrt die Leute doch. Benennt den Rundfunkbeitrag um und dann ist gut. Verkauft die Menschen doch nicht ständig für blöd.
     
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  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ach was. Wen wundert's noch dass die Zwangsgebühr eines Staatsfensehens durch die Instanzen marschiert? Ich weiß nicht wieso man überhaupt Zeit und Aufwand in Deutschland verschwendet wo doch schon vorher klar ist was hinterher rauskommt. Die Zwangsgebühren können meiner Meinung nach nur auf europäischer Ebene angegriffen werden. Hier stecken alle unter einer Decke! :(
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Ist also hochoffiziell keine Steuer, es ist eine Abgabe. ;)
    Ich schätze mal, die Wortklauberei soll eine größere Staatsferne des Rundfunks suggerieren als tatsächlich vorhanden ist.
     
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  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Der wesentliche Unterschied zu einer Steuer ist die Zweckgebundenheit. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden, die kann der Staat verprassen für was er will.
    Der Runfunkbeitrag ist jedoch zweckgebunden für die Finanzierung der ÖR /bzw. Landesmedienanstalten.

    Von der Art her kommt der Beitrag aber in der jetzigen Form sicher einer Steuer nahe - und genau deswegen winken ihn die Gerichte auch durch. Denn das ist halt das Recht der Landtage - so etwas zu erheben. Muss man immer wieder sagen: 16 Landtage haben diese Abgabe beschlossen.

    Wer gegen den Beitrag vorgehen will, der muss dies politisch tun, über die Gerichte wird das nicht gelingen.
     
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  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Naja, ich kann einen Hundehaufen auch rosa anmalen und mit Jean Paul Gaultier Eau de Toilette besprühen, am Ende bleibt es trotzdem noch ein Hundehaufen.

    Ein Beitrag sieht für mich so aus.....

    Vereinsbeitrag in einem Sportverein = Ich kann jederzeit den Sportverein verlasen und zahle dann keinen Beitrag mehr
    ADAC Mitgliedsbeitrag = Ich kann den ADAC jederzeit verlassen und zahle dann keinen Beitrag mehr
    Verdi Mitgliedsbeitrag = Ich kann Verdi jederzeit verlassen und zahle dann keinen Beitrag mehr

    Wo genau muss ich jetzt meine Kündigung hinschicken, damit ich keinen Beitrag mehr für den Rundfunk zahlen muss? Falls das nicht möglich ist, müsste es Rundfunkzwangsabgabe heißen, Beitrag ist völlig falsch in jedem Sinne.
     
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  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Also besteht der Unterschied nur darin, wer sie verprassen kann, wie er will.
     
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  8. stromleitungstv

    stromleitungstv Senior Member

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    Man kündigt seine Wohnung und wird Straßenpenner, dann ist man auch befreit.:)
     
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  9. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Falsch, der Rundfunkbeitrag geht auch in die Netze und Filmproduktion der Staatssender. Diese "Gebühren" sind nicht so zweckgebunden, wie es scheint. Man sollte da auch mal ansetzen und das mit dem Geld auch gezockt wird (Fonds etc.).
     
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  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Und der WDR (glaube ich war das) hat mit den Gebühren sogar an der Börse gezockt. Also kommt hier nicht mit zweckgebunden und so...:(
     
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