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Hurra! Mein Vermieter will mich aus der Wohnung schmeißen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von fallobst, 28. April 2016.

  1. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

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    Es ist doch wohl eher so, dass du die Inhalte der dir zugestellten Briefe nicht mehr verstehst und du offenbar am 24.06.16 in ein Obdachlosenasyl umziehen wirst.

    Face it.
     
  2. Televisio

    Televisio Wasserfall

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    ich hoffe der dreht dir das Internet nicht ab, damit du am 24.6. dann hier posten kannst, wie es aussieht. Ich könnt mir nen Tag Urlaub nehmen um das zu erleben. :)
     
  3. fallobst

    fallobst Guest

    Ich denke eher das Gegenteil trifft es zu.Das habe ich ihm als erstes angeboten.
    aha,das soll jetzt heißen das jeder Anwalt machen kann was er will ohne jedmögliche Beweggründe einfach Leute aus der Wohnung rausschmeißen.
     
  4. Rohrer

    Rohrer Guest

    Vielleicht ist er selbst Vermieter und neigt auch zu solchen strafrelevanten Methoden?!
     
  5. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Manchmal erstaunlich, was sich alles Anwalt schimpfen darf. :sneaky:

    Vor dieser Berufsgattung fehlt mit so maches mal jedwede Achtung.
     
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  6. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Nein, das soll heißen, dass man solche Briefe unbedingt genau lesen soll.
    Und wenn man was davon nicht genau versteht, sich professionelle Hilfe suchen sollte.

    http://www.mieterbund.de/beratung/telefonische-rechtsberatung.html
     
  7. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Am Samstag? Wenn er den Brief am Freitag Abend erhielt? :D Tolle Wurst.
    Er schrieb ja am Montag zu seinen Advokaten zu gehen.
     
  8. Rohrer

    Rohrer Guest

    Was ist an der Drohung oder Nötigung anders zu verstehen? Nämlich nichts!

    Die Polizei oder Gerichtsvollzieher würden niemals ohne Urteil räumen!
     
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  9. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Es gibt Fristen für beide Seiten.
     
  10. fallobst

    fallobst Guest

    Vielleicht sollte der Anwalt erstmal eine professionelle Kündigung schreiben mit einem Grund dafür,damit ich anschließend einen ordnungsgemäßen Widerspruch einlegen kann.
     
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