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Sky: Beschwerde gegen Kartellamt wegen Alleinerwerbsverbot

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Juni 2016.

  1. achwas

    achwas Talk-König

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    ich bin froh wenn der Mist endlich raus ist
    nur dann geht es weiter mit dem nächsten Mist
    das kann ich nicht da sehen dies geht so nicht und das ich zwei Anbieter haben muss
    das ich etwas sehe mach ich nicht mit usw.
    ein Mist nach dem anderen
     
  2. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Alles eine Frage der Kapazitäten. Man muss die Serverkapazität ja nicht dauerhaft vorhalten, das kann man temporär machen bei Großereignissen. Auch Apple z.B. mietet bei den Keynotes zusätzliche Kapazitäten an, weil sonst die eigenen Server in die Knie gehen würden.
     
  3. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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  4. gigablue

    gigablue Platin Member

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    Bin auch gespannt auf Donnerstag!

    Aber ich denke das SKY alle rechte ihne hat und dieses OTT Paket ein Dorn im Auge ist.
    Aus diesem grund ist die Beschwerde nachvollziehbar, denn die haben Wahrscheinlich viel Geld bezahlt um es zu bekommen und trotzdem haben sie nicht alle Spiele Live und Exklusiv.
    Wenn nun ein andere Bieter das OTT Paket kauft, aber die Beschwerde von Sky wird zugelassen wird der andere Anbieter sein OTT Paket zurück geben und alle wäre für Sky Perfekt wie immer.
    Viel zuviel Bezahlt für ein Produkt das noch nie einen cent Gewinn abgeworfen hat.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Sky wird auch weiter alle Spiele zeigen. Die Frage dürfte nur sein, wieviele davon zeigen sie exklusiv. Denn daran, das Sky zugrunde geht, kann die DFL kein Interesse haben. Man schlachtet nicht die Kuh, die man melken will.
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ich denke das die Beschwerde von Sky durchaus erfolgreich sein kann.
    Hier geht es schließlich um das Vermarkten und nicht um das kaufen.
    Sky kann ja seine Pakete zu einer Fremdvermarktung freigeben.

    Diese Beschwerde wir mit Sicherheit vor dem Bundesgerichthof noch landen.
    Das wird dauern. Je nachdem wie lange das Dauert wird man nichts mehr zurück geben können.

    Dann hat die DFL wahrscheinlich die nächste Beschwerde am Hals. Der OTT Anbieter dann dementsprechend Handeln. Je nachdem welche Werbepartner dieser hat können durchaus Schadenersatz Forderungen gelten gemacht werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2016
  7. Marc!?

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    Das Szenario OTT wird nicht zum tragen kommen. Die DFL ist hier fein raus, da die Vorgabe vom BKA kam.
     
  8. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Hat sky in UK eigentlich auch gegen die No Single Buyer Rule geklagt?
     
  9. Setter

    Setter Platin Member

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    ja, weil das ist mein Geburtstag.
     
    rosithal gefällt das.
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    Nunja aus unternehmerischer Sicht ist die Beschwerde nachvollziehbar. Die Frage ist halt, warum kommt diese so spät? Das mit der No-Single-Buyer-Rule war doch schon Monate bekannt. Etwas komisch das Ganze.

    Mir ist es mittlerweile egal, wo die Bundesliga ab 2017/2018 läuft. Letztlich zahlt das doch alles der Fan und der ist grundsätzlich der Verlierer. Wenn die Spiele jetzt auch noch auf verschiedene Sender/Plattformen aufgeteilt werden ist das eher noch schlechter. So ist man als Fan quasi gezwungen mehrere Anbieter zu abonnieren.

    Ich werde nach der Entscheidung überlegen, ob ich überhaupt noch diesen Mist mitmache. Schon jetzt sind die Abogebühren am Limit bei mir. Ich sehe es nicht ein, noch mehr Geld in diese überbezahlte Sportart zu stecken...und da der FC Bayern München in der Bundesliga sowieso alles langweilig macht, ist das Recht "Bundesliga" auch nicht mehr so wichtig wie früher.