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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. jo2202

    jo2202 Junior Member

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    Ich werde das + von € 1,00 schlucken und nichts weiter unternehmen. Eigentlich können wir froh sein, wenn es hierbei bleibt. In naher Zukunft, das ist meine persönliche Meinung, wird man sich sky wirklich nur noch als "Luxus" gönnen können. Die neuen BuLi-Rechte und der Fußball/Sport im Allgemeinen, werden mit den aktuellen Gebühren nicht mehr zu handeln sein. Da wird man bald 3x soviel bezahlen dürfen...

    VG an Euch alle!
     
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  2. Teoha

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    Musterkunde !
     
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  3. jo2202

    jo2202 Junior Member

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    Wie ironisch meinst Du das? ;-) ...mir bleibt doch ohnehin nichts anderes übrig :)
     
  4. Ornop

    Ornop Silber Member

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    Mal eine kurze Frage. Wenn ich schon vorher gekündigt habe, muss ich denn jetzt nochmals kündigen oder bleibt die Kündigung trotz Preiserhöhung wirksam?
     
  5. Tame_Hanke

    Tame_Hanke Junior Member

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    Ne das ist ein ganz perfider Trick von Sky die wollen nur das sämtliche Kündigungen durch die Preiserhöhung die gültigkeit verlieren ;)





    Quatsch, Kündigung bleibt natürlich so bestehen.
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    Wäre ja ein praktischer Weg. "Wir erhöhen den Preis um 1ct" (und sind damit alle Kündigungen los). :ROFLMAO:
     
  7. Chris

    Chris Wasserfall

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    Ich lach mich scheckig. Trotz meiner "PREISGARANTIE" für 24 Monate und trotz dass ich zum 31.01.2017 bereits vor 3 Monaten gekündigt habe, haben sie es gewagt zu erhöhen. Der Widerspruch geht umgehend raus.
     
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  8. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sehr geehrter Herr Schmidt,


    der Preiserhöhung zum 01.08.2016 widerspreche ich hiermit.


    Wie zahlreichen Medienberichten zu entnehmen ist, betrifft die Preiserhöhung nur Kunden, die noch das Welt Paket haben. Kunden mit dem Starter oder Entertainment Paket als Basispaket sind nicht betroffen. Wird im Starter oder Entertainment Paket eine andere günstigere Technik verwendet als im Welt Paket, zumal es Entertainment mit Sky Komplett inkl. HD ja schon für 29,99 Euro gibt?


    Wenn der sogenannte Bestpreis von 34,99 Euro (Sky Komplett inkl. Sky Welt) auf 29,99 Euro sinkt (Sky Komplett inkl. Entertainment) stellt sich die Frage wieso hier nur die Kunden mit dem Welt Paket einseitig belastet werden. Das Geld kann dann ja auch nicht so knapp sein wenn der Bestpreis um 5 Euro sinkt. Bitte bestreiten Sie den Bestpreis nicht oder argumentieren mit Einzelfällen. Ein Blick ins Internet reicht, dass dies keineswegs so ist.


    Die Kunden mit dem Weltpaket werden neben einer Preiserhöhung von bis zu 5% zudem ja auch noch zusätzlich belastet mit dem Wegfall der Sender Pro 7 Fun HD, Kabel 1 Classics, Sat 1 Emotions. Animax fällt auch weg. Und aus TNT Glitz HD wird TNT Comedy HD. Da stellt sich dann direkt einmal die Frage in welchem Paket TNT Comedy HD landet. Für HD Sender ist doch das Entertainment Paket „zuständig“.


    Bis zu 5 Sender fallen aus dem Welt Paket weg und dafür bis zu 5% Preiserhöhung?


    Bevor ich einer Preiserhöhung zustimmen kann bitte ich Sie die gestiegenen Kosten konkret darzulegen, und zwar in dem Maße das dies auch den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH entspricht. Pauschalisierte Baukastenmails wie sie von Ihnen diesbezüglich massenhaft im Internet von Kunden veröffentlicht werden sind dazu sicher nicht zielführend.


    Sie müssen neben den Kostensteigerungen auch die Kostensenkungen darlegen, z.B. den Wegfall der Premier League Rechte. Und die ganzen Sender die jetzt wegfallen. Das Gehalt von Marcel Reif fällt künftig auch weg. Wegfall einer Verschlüsselung (nur noch Pairing). Selbst Ihr damaliger Mitarbeiter Harald Schmidt sagte zum Absetzen seiner Sendung, dass Sie das Geld für Fußball brauchen. Seltsamer Weise werden auch gerade die Fußballrechte vergeben. Ihre Argumentation von angeblich nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen geht m.E. daher gänzlich fehl.


    Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass es gemäß Punkt 1.1.2 Ihrer AGB ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn sich der Gesamtcharakter des Pakets ändert. Dies passiert schon alleine durch den Wegfall von Pro 7 Fun HD. Diesen Sender haben Sie in Ihrer Pressemitteilung vom 10.01.2014 mit Trommelwirbel als neue Farbe in Ihrem Programm bezeichnet. Und wenn die neue Farbe nun wieder wegfällt verändert sich natürlich der Gesamtcharakter des Pakets. Insoweit erübrigt es sich an dieser Stelle auch auf den Wegfall von Programminhalten wie Action Sports hinzuweisen.


    Ich gehe davon aus, dass Sie mich –kostenlos und ohne Laufzeitverlängerung oder Preiserhöhung- vom bisherigen Welt Paket auf Entertainment bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit umstellen, um den Wegfall zahlreicher Programme wenigstens anderweitig teilweise kompensieren zu können.


    Andernfalls behalte ich mir vor aus den vorstehenden Gründen von meinem Sonderkündigungsrecht zum 01.07.2016 gemäß Ihrer AGB Gebrauch zu machen.


    Mit freundlichen Grüßen
     
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  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wie von mir erwartet. Im Prinzip nicht eine einzige AGB konforme "überraschende/unvorhergesehene" Kostensteigerung. Sky hat die letzte Zeit mit 1 oder 2 Indie Studios verlängert, mit den Majors stehen die Deals schon viel länger. Punkt 2...wie ich schon sagte...seit 2012 bekannt was 2016/17 gezahlt werden muss, keine Neuerung. Punkt 3..dito. Damit ist die Chance, die Preiserhöhung bei der VBZ plattzumachen, meines Erachtens relativ hoch. Denn Sky wäre verpflichtet gewesen, das 2013 schon einzupreisen. Da war das noch unvorhergesehen, weil man sich beim Erwerb der BuLi Rechte anders als vermutlich geplant finanziell völlig verhoben hat. 2016 ist das alter Käse. Aber wo kein Kläger da kein Richter. "Wird schon stimmen", wenn ein seriöser Weltkonzern wie Sky das so macht und die Masse zahlt. Wie immer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Mai 2016
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Vermutlich bezog sich die Garantie nur darauf, dass in jedem Fall eine Gebühr an Sky zu entrichten ist. Näheres regelt der Kontoauszug.
     
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