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Preiserhöhung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Der Scheich, 2. Mai 2016.

  1. taifun1971

    taifun1971 Junior Member

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    Widerspruch aufrecht erhalten, bei erhöhter Abbuchung (wie zuvor angekündigt) Lastschrift zurückbuchen lassen und auf Inkasso und dann Mahnbescheid warten und diesem widersprechen. Dann würde das Ganze vor Gericht gehen.

    Wird aber nie so weit kommen, ganz sicher. ;)

    EDIT: hängt natürlich auch immer davon ab, wie man genau formuliert hat und auf welche Gründe man sich für seinen Widerspruch beruft.
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nein. in dem Beritt gab es schon große Auseinandersetzungen vor Gericht mit Energieversorgern, wo das ähnlich war/ist. Daraufhin hatte Sky ja dann präventiv von 10 auf 5% reduziert und auch noch einige andere Änderungen durchgeführt. z.b.;
    Anforderungen an Preisänderungsklauseln in AGB | Recht | Haufe
    Die 10% waren nicht haltbar
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Hieße dann dass alle die seit gestern neue Abos abschließen oder Rückholer annehmen, während ihrer MVL nicht davon betroffen sind, da ja Sky seit gestern über die Mehrkosten im Bilde ist. Also kann keiner der Neuen seit 23.05. für August nochmal Post bekommen, da die Mehrkosten schon eingepreist sind.
     
  4. taifun1971

    taifun1971 Junior Member

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    Interessant und erst dann auch richtig zu bewerten wäre die Antwort von Sky, wenn Du hier auch veröffentlichst, was genau Du in Deinem Widerspruch geschrieben hast. ;)
     
  5. jo2202

    jo2202 Junior Member

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerspreche ich der angekündigten Gebührenanpassung zum 01.08.2016!

    Gemäß 4.1 Ihrer AGB können Sie den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“).

    Ich habe bei Ihnen die Pakete Sky Welt + Bundesliga + Sport und HD gebucht. Da zur nächsten Saison die Rechte der englischen Premier League wegfallen, müsste normalerweise Punkt 4.4 Ihrer AGB zum Tragen kommen („Gesamtkostenverringerung“). Die gestiegenen Kosten für die Bundesliga-Rechte spielen in diesem Fall keine Rolle, da die Kosten zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bereits feststanden.

    Sofern Sie weiterhin an der Erhöhung festhalten wollen, lassen Sie mir einen detaillierten Nachweis über die Gesamtkostenveränderung zukommen.

    Vielen Dank bereits im Voraus.

    Freundliche Grüße
     
  6. Hannover96

    Hannover96 Junior Member

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    Zum Thema habe ich folgendes gefunden:

    Sky erhöht Abo-Preise – Jetzt doch Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung | Patrick Boschert - IT & Technik Blog

    http://boschert-consulting.com/wp-content/uploads/2016/05/SKY_Vorlage_Kuendigung.pdf
     
  7. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    Berliner schrieb es ja gerade richtig: wer jetzt neu abschließt , kann ja keine Preiserhöhung 2016 erfahren, weil Sky ja jetzt bei Vertragsschluss die Notwendigkeit höherer Preise schon kennt.
    Aber Sky erhöhte auch schon im März 2016 Preise innerhalb 5 %.
    Wer also im April Kunde wurde, bei dem wird Sky jetzt durch höhere Kosten überrascht?

    Seriös müsste für alle Kunden am selben Tag der Preis steigen. Neukunden ab Stichtag ebenso.
    Wenn höhere Kosten Sky zur Preiserhöhung zwingen, warum nur bei den Kunden im Januar und Februar 2016, deren Verträge gerade die Kündigungsfrist verpassten?!

    Es gibt Kunden, die das gleich zum Anlass nahmen, wegen der Preiserhöhung fristlos zu kündigen mangels AGB. Das Ergebnis wird hier nachgereicht. Sky wird wohl einlenken ohne Anerkennung Rechtspflicht.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Wolfgang38 gefällt das.
  9. Angel78

    Angel78 Senior Member

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  10. Hafensaenger

    Hafensaenger Senior Member

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    Sky zickt rum:

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Sie können sicher sein, dass wir eine Preisanpassung nur vornehmen, wenn es absolut notwendig ist.

    Wir haben Kostensteigerungen insbesondere für Programmlizenzen und technische Infrastruktur.

    Diese Kostensteigerungen waren bei Vertragsabschluss nicht absehbar. Daher ist eine Anpassung leider unvermeidbar.

    Einmal im Kalenderjahr können wir die Preise anpassen, wenn wir Kostensteigerungen abdecken müssen. Dies ist in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 4) vermerkt.

    Eine Möglichkeit, die Preisanpassung zu umgehen, besteht allerdings nicht.

    Die monatliche Gutschrift in Höhe von 34 Euro bleibt bestehen.

    In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 4) ist geregelt, dass wir ein außerordentliches Kündigungsrecht erst einräumen, wenn wir unsere Preise um mehr als fünf Prozent anheben. Die aktuelle Preisanpassung liegt darunter. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher kein außerordentliches Kündigungsrecht gewähren. Ihr nächstmöglicher Austrittstermin ist der 30. Juni 2017.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.