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Verbraucherzentrale mahnt Unitymedias WiFi-Pläne ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Mai 2016.

  1. tkedm

    tkedm Senior Member

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    Die Telekom hatte nie Zwangsrouter, dort kannst du sie mieten (MVLZ 12 Monate), kaufen oder einfach gar keinen mitbestellen. Aber dort musst du Wlan to go aktiv dazubuchen - geht aber natürlich nur mit Telekom-Routern.

    Wenn UM die Abmahnung nicht akzeptiert, muss die Verbraucherzentrale halt klagen, ganz einfach. Eine Abmahnung ist ja nicht rechtlich bindend, sonst könnte ja jeder jeden erstmal wegen irgendetwas abmahnen.
     
  2. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

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    Wie Unitymedia das handhaben wird, weiß man nicht, allzu streng wird man aber nicht sein...
    Es ist richtig, dass die Wifispots nur mit einem Router von Unitymedia funktioniert. Wer sich dann für einen eigenen Router entscheiden, kann halt nicht mitmachen.
     
  3. mass

    mass Board Ikone

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    Vom Mitmachen ist in der Berichtigen Abmahnung nicht die Rede sondern vom Zwang#
    im BGB steht, das bestehende Verträge nicht zum Nachteil es Kunden verändert werden dürfen,
    (nennt sich Vertragsbindung, diese gilt auch für UM).
    Wo kommen wir da hin wenn Jeder macht wie grade Lust und Laune hat der Kunde den Vertrag wegen Zwangs Bindung nicht mal Kündigen kann?
    Richtig wäre gewesen wenn UM Alle angeschrieben hätte, wer Zustimmt bei dem wird es gemacht,
    aber Achtung auch das kann man als Vertragsänderung auslegen jede Änderung im Vertrag stellt
    einen Neu Vertrag dar und da muss immer der Kunde Zustimmen sonst ist das Ungültig,
    naja UM hat ja vor kurzen die Preise satt angehoben die können alles locker bezahlen wenn Sie verlieren, bezahlen tut das aber letztendlich der UM Kunde über die Gebühren .
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2016
  4. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Lies dir mal die AGBs durch, da kommt einem das kalte Ko....

    Also den Strom zahlt der Kunde. Dafür kann UM hier einen Dienst für andere vermarkten.

    Also den Router z.B. nachts ausschalten oder die Antennen abmontieren ist untersagt. Geil, ne? :D

    Mich würde mal interessieren wie das geht. Vermutlich meint UM damit, daß man die Firmware des Routers nicht ändern darf, weil man nur so die Daten sinnvoll abgreifen kann. Da der Router aber sowieso in der Hand und im Eigentum von UM liegt, braucht es diesen Punkt faktisch nicht. Nur so wie sich das liest, ist es faktisch jedem UM-Kunden mit WiFi-Homespot untersagt auf z.B. seinem Laptop mal einen Wireshark zu starten und WLAN-Pakete mitzusniffen. Nur so kann man von der Kommunikation dritter Kenntnis überhaupt nehmen. Ein falsches Datenpaket aufgefangen und schon gegen die AGBs verstoßen. So, und jetzt kann man sich streiten, ob das bereits ein Speichern darstellt, oder ob man dazu im Wireshark erst extra auf "Datei speichern" klicken muß.

    Noch blöder wird es, wenn der UM-Router eine WLAN-LED besitzt. Weil wenn die z.B. blinkt, dann kann der Kunde ja ebenfalls Kenntnis von einer Kommunikation Dritter nehmen. Also so wie es dasteht, verstößt bereits das bloße Ansehen einer blinkenden WLAN-LED gegen die AGBs von UM. Geil, ne? Oder habt ihr euch es schriftlich geben lassen, daß ihr berechtigt seid den Router anzusehen? ;)
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... der WLAN-Betreiber ist Unitymedia und die dafür genutzten Router sind Eigentum von Unitymedia. Die dafür benötigte Bandbreite schaltet Unitymedia einen weiteren Internetanschluss.

    Verträge könne nicht einseitg einfach geändert werden. Dazu bedarf es der Zustimmung des anderen Vertragspartners. Unitymedia muß also die Kunden über Änderung informieren. Auch kann Unitymedia auch entscheiden, wann die Änderung in Kraft treten. Den Kunden muß in dem Fall eine angemessene Widerspruchsfrist einräumen. Widerspricht der Kunde in dieser Frist nicht den Vertragsänderungen, gilt die Änderung als genehmigt.

    Die neue Funktion kann ganz einfach auch im Online-Kundencenter jederzeit abgeschaltet werden. Nach Ablauf von 76 Stunden kann die Funktion auch wieder angeschaltet werden.

    Ob man den Service nutzt, bleibt also jedem selbst überlassen. Bei Deaktivierung kann man dann natürlich die anderen HotSpots nicht nutzen.

    Die Verbaucherzentrale kann abmahnen wie sie lustig sind. Unitymedia muß sich nicht an eine solche Abmahnung halten. Ignoriert Unitymedia die Abmahnung, werden wohl Gerichte zu entscheiden haben, ob Unitymedia rechtswidrig gehandelt hat ...
     
  6. mass

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    Die Neue AGB habe ich noch nicht gelesen ist der Hammer,
    was will UM machen wenn man einfach den Stecker vom Lan zieht davon steht nichts in der AGB , was will UM machen wenn man einfach so macht wie man will, kündigen oder Strafgeld verlangen können die auch nicht .
    Im Gegenzug könnte man Platz Miete verlangen für den Aufstellt Platz des Routers weil der ist nicht das Eigentum des Kunden .
     
  7. b-zare

    b-zare Gold Member

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    UPC (.at) hat auch diesen Dienst angekündigt, wobei "nur" Kabel-Modems genutzt werden, DSL-Kunden sollen aber auch den Dienst nutzen können.

    Ich find´s super, dass ich mir - noch dazu auf meine Stromrechnung - 24/365 mein Heim (WLAN-) strahlenverseuchen lassen soll, per Opt-Out noch dazu.
    Ein NoGo, mein WLAN wird nur bei Bedarf angeknipst.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Hier sind ja mal wieder die Verschwörungstheoretiker am Werk. :rolleyes:

    Wenn man einen Hotspot zur Verfügung stellt, dann hat man selbst freien Zugriff auf alle anderen Hotspots des Anbieters - so wie es bei anderen Anbietern wie der Telekom und Vodafone der Fall ist. Wenn man seinen Hotspot "manipuliert", dann verliert man lediglich die Berechtigung, die anderen Hotspots zu nutzen. Es ist halt ein Geben und Nehmen. Das einzig "Verwerfliche" ist, wenn man das nachträglich Kunden aufzwingt.
     
    D-r-a-g-o-n gefällt das.
  9. mass

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    Ich verstehe nicht so ganz diesen Hotspot Kram im Router
    (Zweck und Nutzen) überhaupt , zu was das gut sein soll ?
    nun Zwangsweise im Router.

    Man hat selber schnelles Internet zu hause kann kostenlos vom Nachbarn die Hotspots nutzten nur weil bei der gleichen Firma Kunde ist mit Internet Festnetz zu hause, aber andere die keinen Anschluss haben oder bekommen zu hause und Zwangsweise auf Mobil UMTS angewiesen sind um überhaupt Internet Zugang zu haben (wo man keine Sicherheits Updates laden kann wegen Drosselung), wird man ganz ausgeschlossen von der Nutzung allen Hotspots, dann sollen auf eigene Kosten "Strom" Kunden Bereitstellen die selber einen schnellen Anschluss zu verfügen haben nur für gleiche Kunden kostenlos bereitstellen ?

    Wenn ich selber schnelles Internet Festnetz im Zimmer hätte, wo zu brauche ich dann die Hotspots meiner Nachbarn ?:ROFLMAO:
    Ich finde das alles etwas merkwürdig was hier in Deutschland abgeht in Sachen Internet Zugang ?
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2016
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Ja, im Jammern bist Du groß. Zum einen jammerst Du, daß Deutschland angeblich beim öffentlichen WLAN so rückständig sei, und dann jammerst Du, wenn Unternehmen öffentliches WLAN bereitstellen wollen.

    Dafür, daß Du den Strom "bereitstellst", darfst Du Dich kostenlos in die anderen Hotspots einloggen, wenn Du unterwegs bist. Das ist der einfache Deal. Andere Leute können sich in diese Hotspots nur gegen eine Gebühr einwählen. Aber Du möchtest wahrscheinlich alles umsonst.

    Man hat Dir z. B. schon geschrieben, daß Du eine Telekom-Hotspot-Flat für 29,95 Euro/Monat bekommen kannst, das ist nicht mehr als ein (V)DSL-Anschluß kostet. Also wenn Du so einen Hotspot in Deiner Nähe hast, dann wäre das doch die Lösung für Dein Internet-Problem.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2016