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#Verafake: Böhmermann infiltriert "Schwiegertochter gesucht"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. Mai 2016.

  1. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    wenn mich nicht alles täuscht, sind Aufwandsentschädigungen bis 200€ anrechnungsfrei...
     
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  2. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Doppelt! Bitte löschen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. Mai 2016
  3. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Na, ich weiß auf jeden Fall schon mal, was ich nicht einschalte!
     
  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Hmm, ist mir nicht bekannt. Schmerzensgeldzahlungen sind Anrechnungsfrei. Wobei, eigentlich müsste man es genau so nennen, was RTL zahlt wenn man da mitmacht.
     
  5. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Da hast du Recht...allerdings ist es auch so, dass es wohl nicht nur ALG2 Empfänger sind, die sich zu sowas überreden lassen und dann mit 150 Euro rüber kommen ist schon klasse...
     
  6. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Was meinst du damit, die müssen 40 EUR ans Jobcenter abdrücken? Wieso sollte das Jobcenter von den 150 EUR etwas haben wollen, die haben damit doch überhaupt nix zu tun?
     
  7. samsungv200

    samsungv200 Talk-König

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    Weil er von "Einkommen" ausgeht...Aufwandsetschädigungen sind aber kein direktes Einkommen und werden anders behandelt...
     
  8. tvsüchtel

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    Das ging schnell, jetzt schaltet sich die Landesmedienanstalt ein.

    Auch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat das Kuppelformat nun ins Visier genommen.

    Wie der NDR berichtet, hat die NLM als die für RTL zuständige Aufsichtsbehörde eine Vorprüfung gegen «Schwiegertochter gesucht» eingeleitet. Sollte diese Ergeben, dass ein Prüfverfahren notwendig ist, so droht RTL eine Beanstandung. NLM-Direktor Andreas Fischer erklärt, weshalb die Anstalt einschreitet: „Die Art und Weise, wie die Produktionsfirma Verträge mit den Kandidaten abschließt und sie dabei bedrängt, erinnert stark an Haustürgeschäfte.“

    Quelle: q-uotenmeter
     
  9. Fliewatüüt

    Fliewatüüt Guest

    Tja, Böhmermann kannte § 103 des Landesmediengesetzes halt noch nicht.
    V.erarschung eines privaten Fernsehsenders wird auf Antrag verfolgt. Der sogenannte RTL-Paragraf. :D
     
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  10. MaxChemnitz

    MaxChemnitz Junior Member

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    Mit Aufwandsentschädigung sind aber, laut SGB 2, Einnahmen aus Tätigkeit für gemeinnützige, karitative oder kirchliche Verbände und Organisationen gemeint. Alles andere wird als Einnahme aus Erwerbstätigkeit behandelt, wie im Fall RTL. Bedeutet: 100,00€ sind frei vom Rest bleiben 20%. Die Differenz wird mit dem Regelsatz verrechnet.
     
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