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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Und wie wird in Zukunft entschieden in so einem Fall wo es Aussage gegen Aussage steht?
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    So wie sonst auch - im Zweifel für den Angeklagten.
     
  3. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Soweis weiss eigentlich jeder,außer man kennt sich mit der deutschen Justiz nicht aus,weil man.........
     
  4. Ulti

    Ulti Foren-Gott

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    Leider nicht konstruiert.....solche Sachen kommen hier langsam in Mode.
     
  5. Wambologe

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    Ich komme nicht darauf, das ist deine Interpretation meines Beitrags. Das hatte ich dann sogar nochmals explizit erwähnt. Wir haben einen speziellen Teil des Gesetzesvorschlags diskutiert. Der diskutierte Teil stellt nicht das Opfer in den Mittelpunkt, sondern den Täter und seine Beweggründe. Wir müssen Fragen aus seiner Position beantworten und aus seiner Position hab ich meine Antwort geschrieben.

    Und wenn diskutiert wird, ob der Täter hier etwas ausnutzt, ist die Antwort nein. Weil es für ihn plausibler ist, dass die Frau wieder Lust und nicht annehmen muss, dass sie das jetzt nur macht, um am Tag drauf zur Mutter gefahren wird.

    Du bist jetzt genau wieder in deiner Paradedisziplin. Etwas aus dem Kontext greifen und das dann als totalen Unsinn deklarieren.

    Ich wusste doch, dass du nichts verstanden hast, als du aus der Wikipedia kopiert hast und das als deinen eigenen Beitrag ausgegeben hast. Für den diskutierten Teil des Gesetzesentwurfs, ist es absolut irrelevant, was das Opfer befürchtet, solange der Täter die Situation nicht erkennt.

    Der diskutierte Teil des Gesetzesentwurfs lautet zusammengefasst: "Wer unter Ausnutzung einer Lage, in der eine andere Person im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet, sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt, wird bestraft."

    Wenn wir das empfindliche Übel so weit wie möglich definieren, weils kein hoher Standard ist, könnte man den Einschub sogar weglassen und kürzer formulieren:
    "Wer unter Ausnutzung einer Lage sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt, wird bestraft."

    Das ist etwas komplett anderes als: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt, die im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet, wird bestraft."

    Die Formulierungen sind nicht identisch. Ein Richter müsste damit entscheiden, ob die Lage ausgenutzt worden ist. Das ist Dreh- und Angelfaktor des diskutierten Absatzes Etwas ausnutzen kann man nur, wenn man klar erkennt, dass überhaupt etwas ausgenutzt werden kann. Und damit geht es sehrwohl darum darzustellen, was der Täter tatsächlich getan und/oder gedacht hat. Das folgt aus dem Wortlaut. Das passiert in jeder Verhandlung. Natürlich muss das Übel geprüft werden, wenn man rausfinden möchte, ob der Teil des Gesetzes überhaupt zum Tragen kommt, aber die Frage ist prinzipiell irrelevant bei der Beurteilung, ob der vermeintliche Täter tatsächlich ein Täter ist. Bei der Schuldfrage geht es ums Ausnutzen, nur beim Bestrafungsrahmen geht es um das empfindliche Übel. Und wenn wir diskutieren, ob es künftig mehr Verurteilungen gibt und ob mehr Leute schuldig im Sinne des Gesetzes geht, geht es um die Schuldfrage und nur um das Ausnutzen, und weniger um die Definition von Übel.

    Vielleicht liegt dir so etwas nahe, du scheinst ja ständig auf der Suche sein, wo du aus dem Kontext gerissene Sätze ausnutzen kannst, um die Diskussionen zu beenden. Aber in all den Jahren hatte ich noch kein einziges Mal die Frage gestellt, ob ich gegenüber meiner Frau oder allgemein gegenüber Freunden jetzt irgendetwas ausnutzen könnte. Und ich glaube, anderen geht es auch so. Und wenn die Schuld nicht nachgewiesen werden kann, muss die Bestrafung nicht debattiert werden. Einfach.

    Hast du denn eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf parat, der dein wirres Verständnis von Satzkonstruktionen unterstützt? In dem von dir zuvor verlinkten Text wird das auch nur für den Bestrafungsrahmen kritisiert, also der Frage, ob bei einer Schuldigkeit nach den Vorgaben dieses Gesetzes bestraft werden soll. Dass das Auswirkungen auf die Schuldigkeit hat, behauptet der Text im Gegensatz zu dir nicht. Im Gegenteil. Dahingehend wird er sogar eher noch gelobt.

    Nein, nicht wirklich. Natürlich kann die Lust unterschiedlich groß sein, aber man geht nicht immer vom Schlimmsten aus... besonders nicht in einer Beziehung. Und selbst wenn man merkt, dass die Partnerin keine Lust hat und das nicht respektieren will: nur das Merken, dass sie keine Lust hat, reicht auch noch nicht zu einer Verurteilung nach dem Paragraphen aus. "Ausnutzen, dass sie keine Lust hat" funktioniert nicht wirklich als Verurteilungsgrund.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2016
    modus333 gefällt das.
  6. Wambologe

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    Zehn Seiten Diskussion. Und du stellst immer noch die gleichen Fragen wie auf Seite 1. Das ist schon ein bisschen dämlich, weil...

    a) Dir kann auch weiterhin jeder nur die Aussage geben, dass sich deine Frage nicht auf das Strafrecht bezieht, sondern die Strafprozessordnung.

    Und b) Dir auch weiterhin jeder nur die Aussage geben kann, dass eine Verurteilung bei Zweifeln des Gerichts ("Aussage gegen Aussage") nicht möglich ist, weil das gegen das Grundgesetz, Gesetze mit Grundgesetz-Charakter laut Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.

    Und daher c) Das auch weiterhin in einem Freispruch mündet. Daran wird nicht gerüttelt, daran kann nicht gerüttelt werden.
     
  7. Wambologe

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    Das mag vielleicht der Anlass sein, aber daraus entsteht noch kein expliziter Sonderschutz für Frauen... und wichtiger als der Stein des Anstoßes ist auch, wo die Sache hinführt.

    Doch, versteh ich. Ich stimme einer Verschärfung auch zu ohne dahingehend Probleme zu sehen. Aber du scheinst nicht zu kapieren, dass die aktuellen Gesetzesentwürfe und gewünschten Gesetzesänderungen ("Nein heißt Nein") in geschlechtsneutraler Sprache gefasst sind und das damit kein "Sonderschutz für Frauen" ist.

    Auch Männer können diese Gesetze als Anlass nehmen und damit können auch Frauen oder andere Männer nach diesen Gesetzen verklagt werden. Kein Sonderstatus wie z.b. bei einer expliziten Frauenquote.

    Man könnte auch sagen: Für einen wird's gemacht, aber es profitieren alle. Ähnlich wie bei Freibeträgen bei der Einkommenssteuer, wenn die erhöht werden, dann in erster Linie um schwächere Familien zu entlasten. Aber es profitieren auch Reiche davon.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Nochmal: Es hat nichts mit Aussage gegen Aussage zu tun. Der neue Entwurf stellt auch (!) Dinge unter Strafe, bei denen man diskutieren sollte, ob die wirklich strafwürdig sind.

    Nochmal ein Beispiel: Mann und Frau leben zusammen, sind nicht verheiratet, Mann verdient das Geld, Frau wohnt in seiner Wohnung, lässt sich ihr Leben von ihm finanzieren (wegen mir kannst Du die Geschlechter auch vertauschen). Frau hat schon lange keinen Bock mehr, mit dem Mann zu schlafen, ist aber auf Geld von Mann und die Wohnung angewiesen und befürchtet, dass er sie rausschmeißt und sie auf der Straße steht (=empfindliches Übel). Deshalb geht sie noch regelmäßig mit ihm ins Bett.

    Jetzt gibt es noch 2 Varianten beim Vorsatz, wobei die für mich ehrlich gesagt keine große Rolle spielen:
    Dem Mann ist das auch völlig klar, dass es so ist. Es ist ihm komplett egal (Vorsatz). Drauf auf die Mutti.
    Der Mann hofft, dass die Frau nicht nur deshalb mit ihm schläft, weil er sie aushält, er hält es aber auch für gut möglich dass es anders ist. Er will aber auch für diesen Fall (von dem er eigentlich glaubt, dass er nicht vorliegt!) nicht auf Sex mit der Frau verzichten. (=Eventualvorsatz).

    Sind das wirklich Fälle für den Staatsanwalt, es geht nach wie vor am Ende um einverständlichen Sex. Der Mann hat auh kein Interesse, bei einem "Nein" den Sex mit Gewalt durchzusetzen, er würde es akzeptieren. Es kann halt nur gut sein, dass er eine sexlose Beziehung beendet und damit der mittellosen Frau ein empfindliches Übel droht. Trotzdem fällt ein solcher Fall wohl demnächst auch unter das Strafrecht.

    Klar kann der Mann auch versuchen zu lügen und sagen, es war ihm überhaupt nicht klar. Vielleicht glaubt ihm der Richter auch. Das ist aber die nachgelagerte Frage zu der Frage, ob das wirklich die "Schutzlücke" ist, die geschlossen werden muss. Muss ein solcher Mann (oder wegen mir auch die Frau in der gleichen Lage) vom Gesetz hart bestraft werden, sexuelle Mißhandlungen sind ja auch zu Recht keine Kavaliersdelikte?

    Einen ähnlichen Fall schildert auch dieser Artikel:

    Sexualstrafrecht: Zu früh, zu weit
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2016
  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Da könnten in der Zukunft Staatsanwälte aber auch Gerichte viel mehr zu tun haben als heute.

    Nein heißt nein darf nicht ohne weiteres für alles ausschlaggebend sein. Sex mit jemandem zu haben oder jemandem an irgendeinem Körperteil anzufassen ist soweit ich weiß an und für sich nicht verboten, solange es den anderen nicht stört bzw. nicht signalisiert, dass er das nicht mag bzw. will. Dagegen ein Diebstahl, Mord oder Sex mit Kindern ist immer verboten. Deswegen darf man nicht so pauschal Quervergleiche ziehen z. B. zwischen Portemonnaie klauen und Po anfassen. Ansonsten müsste man sich bei jedem Körperkontakt fragen, ob man sich nicht strafbar macht bzw. mit entsprechender Anschuldigung konfrontiert werden könnte.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Solche Aussagen lassen tief blicken und ich denke, gerade wegen Leuten wie Dir wird das Gesetz verfaßt.