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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Der Eventualvorsatz liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns ernsthaft für möglich hält und ihn zugleich billigend (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich damit abfindet. "Ich hoffe zwar, dass sie das nicht in Verbindung mit xyz bringt, falls aber doch, so geschieht es eben." Das ist kein hoher Standard.

    Deshalb auch in meinem Beispielsfall das Abfinden: "Na wenn schon!"

    Bei der bewußten Fahrlässigkeit musst Du ernsthaft darauf vertrauen, dass die Frau keine Hintergedanken hat. ("Sie wird das schon nicht in Verbindung bringen mit xyz.)

    Nachweisprobleme und Strafbarkeit miteinander zu vermengen, macht auch wenig Sinn. Wenn die Nicht-Strafbarkeit nur eintritt, weil man die Chance hat glaubhaft vor Gericht zu lügen, bringt das wenig.
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    @suniboy, na, jedenfalls rechtfertig nichts, sich über ein Nein hinwegzusetzen.

    Und das der eine oder der andere Partner mal nicht will, sollte schon vorgekommen sein in fast allen Beziehungen.

    Wenn es ein dauerhaftes Problem gibt, dann sollte das sich entweder therapieren lassen oder die Beziehung gründlich analysieren. Wie ich schon schrieb.

    Und übrigens, zu einer gesunden Sexualität gehört durchaus eine ergänzende Selbstbefriedigung dazu... ;)
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Darum geht es bei dem Gesetz nicht zwingend. Nach dem Entwurf kann man sich auch bei einem "Ja" strafbar machen, wenn der Partner Nachteile befürchtet, wenn er "Nein" sagt.
     
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  4. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Davon muss er erst gar nicht erzählen. Aufgrund des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ist so eine Verhandlung nunmal öffentlich. Gerade bei Verhandlungen wegen einer Sexualstraftat, kann sich da schnell rumsprechen wer denn da nun vor Gericht sitzt.

    Du hast aber auch ein Händchen dafür, immer den Kampfweibern über den Weg zu laufen. :notworthy:
     
  5. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Ich hatte zwar empfohlen, eine Definiton zu lesen, aber ob 1:1 aus der Wikipedia kopieren die Antwort ist, um Zweifel auszuräumen, dass du das Prinzip nicht verstanden hast?

    Ich halte dein Beispiel auch für arg konstruiert. Wieso soll ein Mann denken, dass seine Frau an Tag X nur mit ihm schläft, damit sie am nächsten Tag zu ihrer Mutter gefahren wird... und dann auch noch wissen, dass sie von ihrer Mutter Geld bekommt. Das ist abstrus. Wenn die beiden schon öfters miteinander geschlafen hatten, dürfte der Mann davon ausgehen, dass jedes weitere Schäferstündchen akzeptabel ist.

    Sollte das aber die Regel in dieser Beziehung sein, wäre es schon wieder straffrei. Siehe Anhalterfall, der in dem von dir verlinkten Text gestern erwähnt wird. Und sollte es der erste Sex sein und der Mann tatsächlich nur annehmen, dass er seine Befriedigung bekommt, weil die Frau es als Gegenleistung ansieht, wäre das durchaus tatsächlich schon fragwürdig. Im Zweifelsfall müsste er halt einmal fragen, ob sie ihm jetzt nur einen bläst, um morgen von ihrer Mutter 200 Euro zu bekommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2016
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    Absolute Zustimmung!

    Das wäre auf jeden Fall wesentlich besser als die Ehefrau gegen ihren Willen zu vergewaltigen.

    Eine Vergealtigung bleibt eine Vergewaltigung, Täter und Opfer in einer Beziehung oder gar einer Ehe sind.

    Das Recht über den eigenen Körper und das eigene Leben ist noch immer das höchste Gut, und darf auch von einer Ehe nicht aufgehoben werden. Weder für den Mann noch für die Frau.
     
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  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Woher willst du wissen wie es meiner Frau mit mir geht? Es geht ihr wohl besser als den meisten Frauen, die in einer Beziehung mit solchen angeblichen Frauenverstehern und -einschleimern stehen. Wer mit mir zu tun hat wird zu nichts gezwungen werden aber genauso wenig lasse ich mich nicht von jemanden erpressen bzw. vorführen. Das gemeinsame Leben ist ein Kompromiss und keine Einbahnstraße.
     
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  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Oh je...

    Da erübrigt sich jede weitere Diskussion.
     
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  9. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Weil dir darauf nichts mehr einfällt? Oder kannst du es näher ausführen.

    (Und um das für Leute nochmals klarer zu stellen, deren Wissen lediglich beinhaltet, wie man von Wikipedia kopiert: Damit ist nicht gesagt, dass die Frau jedes Mal Lust hat. Aber wer öfters - und ohne Klage - ein Schäferstündchen hat, kann durchaus glaubwürdig behaupten, dass eine weitere prinzipiell in Ordnung ist anstatt sich zu fragen, welche Angst die Frau denn dieses Mal hat. In dem Punkt wird es einfach schwer, da mit einem Eventualvorsatz zu argumentieren. Zumindest wenn man den Begriff richtig verwendet)
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2016
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Schon die ganzen Beispiele wie mit Arbeitgebern und Angestellter sind für mich lächerlich und absurd. Wer sich erpressen lässt ist selber schuld, wenn er so was gegen seinen Willen über sich ergehen lässt. Auch als Frau muss man sich gegen so was wehren können und nicht erpressen lassen. Erwachsene Frauen sind doch keine Kinder und brauchen keinen Sonderschutz und -status.