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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Mit wem soll der Ehemann sonst sein sexuelles Bedürfnis erfüllen als mit seiner Ehefrau? Soll er fremdgehen oder ins Bordell? Warum wird vorausgesetzt , dass die Frauen in einer Beziehung oder Ehe immer entscheiden sollen bzw. können wo es lang geht?

    Wenn es nach dir geht, könnten wir alle Gesetze so ändern, dass nur noch die Frauen das Sagen haben. Männer haben immer auf die Frauen zu hören und sich dem Willen der Frauen zu beugen. Warum nicht?
     
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  2. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Du meinst also, die Frau ist das Eigentum des Mannes? Wenn Männe Sex will, hat sein Weib gefälligst zu gehorchen? Deine Frau kann einem nur leidtun...
     
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  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Also mit der Frau/Partner schlafen auch wenn sie/er nicht will?

    Bei mir bedeutet das Wort Nein, immer noch Nein.
    Und wenn es dauerhaft zu keinem sexuellem Verkehr mehr kommt, dann sollte man in eine Paar-Therapie gehen, dann läuft nämlich in der Beziehung etwas falsch. Oder die Beziehung ist kaputt. Fertig.

    Seltsame Einstellungen kursieren hier...
     
  4. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Schon mal was von Nichtzulassungsbeschwerde gehört, falls eine Revision nicht zugelassen wird?

    Die Gefahr besteht immer und würde nicht durch eine Gesetzesänderung größer werden.

    Nein, siehe meine Antworten an Martyn, wieso Änderungen trotzdem einen konkreten Sinn haben können, selbst wenn die Schwelle nicht sinken würde.

    Sie müssen nicht weniger beweisen. Der Entwurf schlägt nicht vor, dass keine oder weniger Beweise fortan nötig werden. Was geändert wird ist die Schwelle zur Vergewaltigung gegenüber ggf. anderen Straftaten.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Klingt konstruiert, diese Story. Oder er kann nicht pfeifen.

    Wir sollte noch mal innehalten und das nicht mit zuviel Zynismus betrachten, angesichts der Sexualdelikte und Vergewaltigungen die es so gibt. Und meist ist eben die Frau das Opfer und nicht der Täter.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ärgere dich nicht -ich glaube grmbl ist eine Frau. :cool:

    Keine Ahnung in was für Beziehungen ihr lebt bzw. Wo eine sog. Vergewaltigung möglich wäre, aber meine persönliche Erfahrung bzw. Die aus dem Freundes/ Bekanntenkreis ist so, dass die Frauen sich eher denken: Wenn er kein Sex kriegt, geht er fremd -also muss ich liefern. :cool:
     
  7. grmbl

    grmbl Platin Member

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    Ich halte dich für einen ziemlichen Schwätzer. Wer mit einem anderen Menschen gegen dessen Willen Sex hat, vergewaltigt. Punkt, aus, Amen. Mag sein, dass das in deinem Kulturkreis anders gesehen wird, ändert aber rein gar nichts an den Tatsachen.

    Ach ja, eine Frau bin ich nicht, war ich nie, und werde ich aller Voraussicht auch nie sein.
     
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  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ja, suniboy redet viel Unsinn wenn der Tag lang ist.
    Wenn die Frau mal nicht will geht er fremd? Was ist denn das für eine Beziehung....

    Zur Not kann sich Mann auch mal einen runterholen... Meine Güte.
     
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  9. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Ob das ein hoher Standard ist oder nicht ist speziell für das Gesetz wenig relevant. Der Schwerpunkt ist das ausnutzen.

    Du solltest nochmals eine Definition des Eventualvorsatzes suchen. Da geht es nicht nur darum, dass man etwas für theoretisch möglich hält, sondern es für ernsthaft möglich. Ansonsten ist es nur eine bewusste Fahrlässigkeit. Es kommt also auf die innere Haltung des vemeintlichen Täters an.

    Ein Beispiel illustriert das: Arbeitgeber lädt Angestellte zu sich ein und macht sich an sie ran. Angestellte sagt zwar nein, wehrt sich aber nicht weiter aus Angst, entlassen zu werden. Arbeitgeber denkt hingegen ernsthaft, dass das nein einfach nur kam, weil der Angestellten die Situation unangenehm war, eventuell Angst, von anderen Angestellten des Hochschlafens beschuldigt zu werden. Er hält es zwar für möglich, dass die Angestellte irgendwann mal Angst hat, gekündigt zu werden, es aber nicht für die aktuelle Situation relevant.

    Der Arbeitgeber macht sich nach der aktuellen Fassung nicht schuldig. Weil er keine Situation ausnutzt und es nicht für ernsthaft möglich hält, dass sie nur mit ihm rummacht, um nicht entlassen zu werden. Vor Gericht müsste glaubhaft dargelegt werden, dass der Arbeitgeber die Angst-Situation sehr wohl als ernsthaft möglich erachtet.

    Das ist Eventualvorsatz.


    Du hattest ohne Einschränkungen gesagt, dass "Nein heißt Nein"-Forderer eigentlich ein "Nur ja heißt ja" wollen. Das ist schon mehr gesagt als jetzt ausgeführt. Und das ist undifferenziert, pauschalisiert. Etwas, was du anderen auf anderen Gebieten gerne vorwirfst. Du wirst deinen eigenen Maßstäben nicht gerecht.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, und was soll DAS für eine Beziehung sein wo man sich einen runterholen muss....? :ROFLMAO: