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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Man kann es drehen wie man will, nein heißt nein oder nur ja heißt ja. Entscheidend ist für wie kann man beweisen, ob Sex einvernehmlich war oder nicht. Wir haben schon jetzt für mich grenzwertigen Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe. Wenn sich zukünftig Frau gar nicht mehr körperlich wehren muss sondern nur nein sagen bzw. sich nur bedroht fühlen, dann wird es absurd. Dann werden Männer zum Freiwild für verärgerte und unzufriedene Ehefrauen oder Freundinnen.
     
    suniboy gefällt das.
  2. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Wie gesagt, die Schwelle ist im Wortlaut des Entwurfs jetzt schon niedriger. Selbst ein "JA" kann nach dem vorliegenden Entwurf zur Strafbarkeit führen, wenn die Frau Nachteile befürchtet, wenn sie nicht mitmacht.
     
  3. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    Absurdes bezüglich Prostitution und Vergewaltigung sieht man in Swenska.
    Und von den USA - Unis z.b will ich gar nicht erst reden, da reicht wohl schon ein missverständlicher Blick als versuchte Belästigung.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Bei Steuerdelikten, Urheberrechtsverletzungen oder Drogendelikten intressiert sich die Öffentlichkeit nicht so dafür ob das jemand begangen hat oder nicht, da es von der Öffentlichkeit als "Bagatelle" betrachtet wird.

    Die Formulierung klingt eigentlich durchaus vernünftig.

    Weil z.B. mit dem Taxi nach Hause fahren müssen statt nachhause gebracht zu werden, sich eine Designertasche selber kaufen müssten, das ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, ... das sind zwar Nachteile aber noch keine "empfindlichen Übel"

    Ein "empfindliches Übel" wäre z.B. in den Keller gesperrt zu werden, geschlagen zu werden, ...
     
  5. Wambologe

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    Letzteres müsste erst ein Gericht klären, ob es ausreichend war. Und natürlich würde es etwas bringen. Bislang müssen Gerichte prüfen, ob sich das Opfer ausreichend gewehrt hat.

    2012 gab es einen Fall, bei dem der Bundesgerichtshof ein Urteil aufgehoben, weil das untergeordnete Gericht seiner Ansicht nach nicht ausreichend dargestellt hat, dass die vergewaltigte Frau nicht einfach hätte fliehen können. Bei dem Urteil war klar, was passiert ist und da stand auch nicht Aussage gegen Aussage.

    Mit der erwähnten Änderungen würden solche Fälle nicht mehr vorkommen, bei denen man erst dann von Vergewaltigung spricht, wenn - salopp gesagt - nachgewiesen werden kann, dass die Frau keine Chance hat, ihren Vergewaltiger abzustechen.

    Das hat aber weniger mit der Gesetzeslage zu tun. Wenn wir speziell Kachelmann hernehmen, dann ist das Problem a) dass bei der ARD die Unschuldsvermutung nie komplett gegolten hat, nachdem Kachelmann schon vor einer Verhandlung aus dem Programm genommen wurde und b) in den Medien der Freispruch immer nur als Freispruch zweiter Klasse galt. Hätte Frau D. Kachelmann Mobbing oder Stalking vorgeworfen, wäre Kachelmann aber genauso weg vom Fenster gewesen. Das ist die Medienwelt bzw. allgemeiner die Öffentlichkeitswelt. Da gilt man bei allem gebrandmarkt.

    Und für solche Fälle spielt es keine Rolle, welche Grenze der Gesetzgeber für eine Vergewaltigung setzt. Klagen kann man immer, dazu muss kein "Nein heißt Nein" ins Gesetz. Und sobald die Klage einmal läuft und die Medien sich draufstürzen, spielt es keine Rolle mehr, was hinten rauskommt. Eine Änderung des Gesetzes würde das dann die Situation auch nicht verschlimmern.

    Ähnliches auch in Ba-Wü gerade. Aktuell sind es noch Liebes-Gerüchte, trotzdem hat einer seiner Minister sein Amt abgegeben. Weil die Presse sich drauf stürzt und es der, genauso wie allen Gegnern des Ministers, ziemlich egal ist, was die Rechtslage ist. Man kann draufhauen.
     
  6. Wambologe

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    Nein, tut es nicht. Der gesamte Tatbestand setzt voraus, dass der Täter eine Situation ausnutzt. Das ist das entscheidende Wort, nicht befürchtet. Per Definition des Wortes ausnutzen ist dafür zwingend erforderlich, dass der Täter überhaupt erkennt, dass er eine Situation ausnutzt. Andernfalls kann der Tatbestand nicht erfüllt werden.

    Beispiel: Arbeitgeber spricht mit einem Angestellten darüber, dass er Frau X aufgrund ihrer guten Leistungen befördern will. Am Abend lädt er Frau X zu sich ein und macht sich an sie ran. Frau X kann dann zwar befürchten, dass sie entlassen wird, wenn sie das nicht über sich ergehen lässt, der Arbeitgeber ist aber nicht in einer Position, wo er die Situation der Angst ausnutzt, weil er sie vermutlich gar nicht erst nachvollziehen kann. Damit ist der erste Teil des Gesetzes nicht erfüllt und damit ist egal, wann der zweite Teil einsetzt.

    Dein verlinkter Artikel erwähnt übrigens, dass die Gesetzesbegründung im Entwurf auch zwei konkrete Fälle nennt, in denen selbst ein befürchtetes Übel nicht zur Verurteilung führt. Wer den Wortlaut des Gesetzes schon nicht verstanden hat, hätte zumindest anhand dieser Erklärung einen Anhaltspunkt, dass das kein uneingeschränkt geltender Satz ist.

    Mich überrascht dein Satz ""No means No" wird von den Forderern nach Verschärfung eigentlich als "Only Yes means Yes" verstanden"." Im Nachbarthread war es dir immer stets wichtig, reinzugrätschen, wenn jemand sagte "Ich habe Befürchtungen, dass Flüchtlinge ihre Lust nicht zurückhalten können und sich an Frauen vergehen." Dann war es wichtig, mindestens zu sagen, dass es ein paar Flüchtlinge gäbe, die gewählte Formulierung aber impliziere, dass alle so wären.

    Nun frage ich mich: Wieso differenzierst du hier nicht? Im Gegensatz zu "dass Flüchtlinge irgendwas tun" ohne bestimmten Artikel setzt du vor dein Forderern einen bestimmten Artikel und scherst damit alle über einen Kamm. "Die Forderer wollen..."

    Ich bezweifel doch sehr, dass alle mit "nein heißt nein" ein "Nur ja heißt ja" fordern. Und selbst wenn: Du als Freund der Wortlaut-Auslegung müsstest in dem Fall ja wissen, dass ein "Nein heißt Nein" auch nur als ein "Nein heißt Nein" ausgelegt wird und nicht wie ein "Nur Ja heißt Ja".

    Man muss nicht jeder Stimme als Teil der seriösen Diskussion erachten.
     
  7. Wambologe

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    Wieso werden Frauen nicht zum Freiwild für verärgerte und unzufriedene Ehemänner und Freunde?
     
  8. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Ach komm, diese lästige Klausel haben wir schon seit Jahren abgeschafft. Bei uns kannst du schon eingesperrt werden, wenn du Trainingscamps in Afghanistan besucht hast. Du wirst schon vor der Verübung einer Straftat angeklagt und verurteilt, also sage mir nichts von Unschuld beweisen und Tat nachweisen ;)
     
  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Wieso wird vorausgesetzt, dass nur Männer die Gesetzeslücken ausnutzen, könnten die Frauen das zukünftig auch nicht tun?

    Mit dem aktuellen Entwurf von Maas habe ich keine Probleme. Aber es wird noch weitere Verschärfung gefordert. In Zukunft muss nein heißt nein gelten. Nach jedem körperlichen Kontakt zwischen Frau und Mann könnte Frau behaupten, das war nicht freiwillig. Okay, du sagst das muss bewiesen werden.

    Folgende Situation: Mann und Frau haben Sex. Danach stellt Frau Anzeige wegen Vergewaltigung. Beweise? Kein Problem: Wir waren alleine, er hat mich mit Messer bedroht, er hat gesagt, dass er mich umbringt. Fertig. Spuren für Gewaltanwendung gibt es nicht. Frau hat sich aus beschriebenen Gründen nicht gewehrt und Mann hat sie auch nicht irgendwie verletzt. Was jetzt?

    Nach aktuellem Gesetzt kommt es wohl zu keiner Verurteilung mangels Beweise. Aber wie wird das in Zukunft sein? Ich fürchte, es könnte eine Inflation der falschen Beschuldigungen geben.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2016
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest


    Wie steht die AfD zum Thema Verschärfung des Sexualstrafrechts? Ist man wenigstens da vernünftig?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2016