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Verschärfung des Sexualstrafrechts

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Cro Cop, 1. Mai 2016.

  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Wie steht ihr zu diesem Thema? Ich sehe das Ganze ziemlich skeptisch. Vor allem kann ich nichts mit der Forderung nach "Nein heißt nein" Gesetz anfangen.

    Was heißt konkret in der Praxis nein heißt nein? Soll das heißen, dass per Gesetz alle Frauen als potentielle Opfer und alle Männer als potentielle Täter deklariert werden? Heißt es dann nicht mehr wie bisher im Zweifel für den Angeklagten sondern im Zweifel für die Klägerin? Oder andersrum gesagt, immer im Zweifel für die Frau bzw. gegen den Mann?

    Will man gesetzlich alle Männer erpressen bzw. den Frauen die Möglichkeit ermöglichen Männer durch falsche Beschuldigungen zu ruinieren und diffamieren?

    Muss zukünftig jeder Mann, wenn er irgendwo alleine mit einer Frau war, danach Angst haben, dass ihn die Frau wegen sexueller Belästigung, Nötigung oder gar Vergewaltigung beschuldigen bzw. anzeigen könnte oder wird, auch wenn es gar keine Anzeichen oder Beweise für eine Gewaltanwendung oder ähnliches gibt? Reicht für die Anklage bzw. Verurteilung zukünftig nur das Wort der Frau? Wie kann ein Mann das widerlegen?

    Wir haben jetzt schon Diskriminierung der Väter nach einer Scheidung, wenn es um das Sorgerecht für Kinder geht. In Zukunft wird es eine Frau noch leichter haben einem Vater den Zutritt zu gemeinsamen Kindern zu verwehren. Einfach den Vater als sexuellen Straftäter bezichtigen und schon hat sich die Sache erledigt.

    Wenn wir schon bei den Forderungen nach neuen Straftatbeständen sind: Wie wäre es mit Grapschen in der Ehe?
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Auch in Zukunft wird es sich nicht ändern, dass man nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern die Tat nachgewiesen werden muss.
     
  3. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Sicher? Was soll das ganze dann bringen?
     
  4. Wambologe

    Wambologe Board Ikone

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    Folgende Situation: Frau Müller steht am Bahnsteig und wartet auf ihren Zug. Herr Schuster findet Frau Müller aufreizend, nähert sich, flirtet mit ihr und fragt, ob sie nicht lieber mit ihm auf eine Toilette verschwinden möchte. Frau Müller sagt angewidert nein. Herr Schuster packt sie an, grapscht ihr einmal am Po und ihr erzählt ihr, sie solle sich doch nicht so haben. Frau Müller wiederholt ihr nein, wehrt sich aber nicht körperlich gegen den kräftigen Herrn Schuster.

    Bislang kann Herr Schuster deswegen nicht verurteilt werden, weil das Verhalten des Opfers bei der Beurteilung entscheidend ist. Quasi nach dem Motto: "Na, wenn die Frau nicht zurückschlägt, kann sie sich ja wohl kaum bedrängt gefühlt haben.". Das soll durch den "Nein heißt nein" Grundsatz beendet werden.

    Weiterhin müsste aber jemand der anderen Fahrgäste am Bahnsteig die Tat bezeugen können oder Frau Müller selbst Beweise anliefern können. Ein "Ich habe Nein gesagt" ist kein Beweis, wenn Herr Schuster vor Gericht behauptet, dass Frau Müller eben nicht nein gesagt hätte. Denn dann steht Aussage gegen Aussage.

    Dass einmal irgendjemand sich eine gute Geschichte zurechtlegt und jemandem mit solch einer Vortäuschung von Straftaten bewusst schädigen will, kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Sorge aber wegen eines "Nein heißt Nein"-Grundsatzes als Gesetz zu haben, ist Schmarn. Denn schon jetzt könnte Frau Müller behaupten, sie hätte sich mit Händen und Füßen gegen den aufdringlichen Herrn Schuster gewehrt. Sie könnte auch schon jetzt ein Lügengeflechte weben und behaupten, Herr Schuster würde sie jeden Morgen am Bahnsteig wüst beleidigen.

    Und schon heute könntest du rein theoretisch an einen Richter gelangen, der sagt: "Och, die Frau Müller ist sympathisch, wenn die behauptet, sie würde von Herrn Müller ständig beleidigt, dann wird das schon stimmen, auch wenn sie keine Beweise vorlegt." Dann haben wir aber bei den Richtern ein Problem und nicht mit der Gesetzeslage.

    Und natürlich ist es sicher, dass die Tat auch in Zukunft bewiesen werden muss. Die Beweislast liegt in der Regel beim Kläger. Ausnahmen gibt es, aber nicht auf dem eben diskutierten Feld, sondern z.B. bei Arzt- und Produkthaftung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2016
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  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ich sehe das ganze nicht nur skeptisch, sondern absurd!

    Denn "nein" ist kein messbarer juristischer Begriff -SIE sagt sie habe Nein gesagt, Er sagt sie habe Ja gesagt. Und nu? Zudem ist es so, dass gerade bei Erstkontakten Frauen nicht wie Flittchen dastehen wollen und reflexartig direkt bzw. indirekt (also höflich) Nein sagen. Ist das jetzt ein "Nein auf ewig" oder "Nein vielleicht"? Wo fängt die sexuelle dann Belästigung an? Und absurd finde ich das ganze, weil man durch solche vage und nicht nachweisbare Begriffe einseits unschuldige Menschen hinter Gittern bringen kann und anderseits damit Tür und Tor für Racheakte geöffnet wird. :mad:
     
  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Das Problem bei dem Gesetz ist, dass niemand weiß, wie das in der Praxis genau umgesetzt werden soll. Man kann es so oder so sehen.

    Frau Müller und Herr Schuster könnten einvernehmlichen Sex haben. Später behauptet Frau Müller Herr Schuster hätte sie überrumpelt, Situation ausgenutzt und zum Sex gezwungen. Aus Angst bzw. weil überrascht hat sie sich nicht körperlich gewehrt. Deswegen gibt es keine typische Merkmale für eine Vergewaltigung. Außer Sperma-Spuren von Herrn Schuster an bzw. in Frau Schuster.

    Wem soll man jetzt glauben. Wird Herr Schuster angeklagt oder gar verurteilt?
     
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  7. Steff79

    Steff79 Senior Member

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    stelll dir vor ich schenk dir mein fahrrad und geh danach zu polizei und behaupte du hast es geklaut.

    musst du deine mädels mit alk gefügig machen oder warum hast schiss vor dem schutz der frauen?
     
  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Das ist deine Ansicht der Sache. Aber vielleicht ermöglicht dieses Gesetz wirklich, dass man als Dieb beschuldigt oder gar verurteilt werden kann, obwohl man das Fahrrad nicht gestohlen sondern geschenkt bekommen hat? Hast du darüber mal nachgedacht?
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nicht. Frau Müller muss immer noch beweisen das sie vergewaltigt wurde. Herr Schuster muss seine Unschuld nicht beweisen. Es wurde jetzt nur eine Lücke geschlossen, dass wenn z.B. ein Mädchen bedrängt wird, sie dann starr vor Angst sich nicht gegen die Vergewaltigung wehrt und sie nur mit Worten dem Täter zu verstehen gibt, dass sie das nicht will, sie es aber weiterhin beweisen muss.

    Wie der Beweis gelingen soll, liegt im Ermessen des Gericht. Es kann da natürlich zu Fehlurteilen kommen, die gibt es aber auch heute schon.

    Ist übrigens mit einer der Gründe warum ich gegen die Todesstrafe bin, denn da können Fehlurteile nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch wenn das jetzt nicht auf Deutschland zutrifft.


    Also mich ängstigt die neue Gesetzgebung in keinster weise. Ich frage mich nur, warum du dir da soviele Gedanken drum machst. :rolleyes:
     
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Weil ich das Gefühl habe, dass dadurch vielleicht eine Gesetzeslücke geschlossen wird, gleichzeitig aber vielleicht eine genauso strittige und komplexe neue Lücke geschaffen wird.

    Ich hoffe, mehr Schutz für Frauen bedeutet nicht hier im Umkehrschluss weniger Schutz für Männer.

    Und Gerichte urteilen nach gültigen Gesetzen bzw. Politik entscheidet was eine Straftat ist und nicht Gerichte. D. h. Politiker geben vor, welche Beweise für eine Verurteilung vorliegen müssen. Wenn ich das falsch deute, dann korrigiert mich bitte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 1. Mai 2016
    Michael Hauser gefällt das.