1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Bestellt bei Amazon - Sowas ist mir echt noch nie passiert...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Bökelberger, 6. Oktober 2011.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Ich bin nicht soooo schnell. :D

    Ansonsten was Abbuchung angeht -auch in dieser Hinsicht vorbildlich: Gestern noch nichts abgebucht, heute erst steht im Online-Banking "vorgemerkt"...

    P.S. Andere oberschlaue dagegen buchen schon 1 Woche vor Lieferung ab. Und es geht mir gar nicht mal darum dass sie aus einer Einzugsermächtigung "Vorkasse" machen, sondern ums Prinzip dass sie es kaum erwarten können abzubuchen um zu sagen "Stornierung geht nicht mehr, Ware verschickt".Dabei kann die Ware gar nicht verschickt worden sein, wenn sie erst 1 Woche später aus Deutschland kommt...:mad:
     
  2. Rohrer

    Rohrer Guest

  3. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Tja, man ist aber mit der Info da wo man auch vorher war. Außerdem glaube ich dass wir den Link hier schon mal hatten.

    P.S. Im Übrigen finde ich solche 0815-Rechtsratschläge für die Tonne, da sie im Grunde nur das bestätigen was sich ein Weltkonzern gerne in die AGBs reinschreibt um nicht angreifbar zu ein. Den Leuten hilft es viel mehr, wenn solche Rechtsanwälte eine Musterklage nach der anderen einreichen um Urteile zu erwirken. Aber so...? :(
     
  4. Rohrer

    Rohrer Guest

    Nun schon möglich, dass wir den Link schon mal hatten. Wenn dem so ist, sorry.

    Ich würde aber den RA Siebert nicht unbedingt als 08/15 Kanzlei bezeichnen!
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.190
    Zustimmungen:
    31.693
    Punkte für Erfolge:
    273
    Auch wenn der ev. schon mal hier verlinkt wurde..eines ist mir noch ins Auge gefallen. Nämlich die gesetzliche Rückgabefrist von 14 Tagen und die Amazon Kulanz von 30 Tagen. Also ins Auge gefallen ist mir die unterschiedliche rechtliche Bewertung. Möglicherweise kann man die rote Sperrliste umgehen, in dem man Waren innerhalb der ersten 14 Tage zurücksendet. Dort kann es nicht wirklich eine Begrenzung geben, da ein Rückgaberecht gesetzlich festgelegt ist bzw. keine Obergrenzen existieren. Sendet man aber in den Tagen 15-30 zurück, hat Amazon dort die freie Handhabe, Größenordnungen festzulegen, weil es dort kein gesetzliches Rückgaberecht gibt. Der Händler also völlig frei in seiner Gestaltung der Bedingungen. Womöglich ergeben sich auch daraus die unterschiedlichen Berichte Derer, die von Amazon Post bzw. keine Post bekommen haben, obwohl die Menge der Rücksendungen vergleichbar scheint. Der Knackpunkt ist eventuell dann der Zeitraum.

    Vielleicht unterstellt Amazon bei denen die die 30 Tage voll ausnutzen eher, dass die bspw. den Camcorder mit in Urlaub nehmen und danach wieder zurücksenden. Weil sie für den einen Urlaub einen Camcorder brauchten. Wer nach 1-2 Tagen wieder einpackt, scheint die Ware wohl wirklich scheisse zu finden und wird nicht belangt. Dem Gedanken widerspricht aber, dass Amazon dann die 30 Tage Frist gleich hätte sein lassen können, wenn sie dort vermehrt einen Mißbrauch unterstellen würden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2016
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Es ist für mich persönlich egal wer das geschrieben hat -wichtig ist für mich der Nutzwert. Und da bin eben nicht schlauer wenn Leute auf die zweideutigen AGBs hinweisen und was hineininterpretieren -was letztendlich nur ein Gericht/Urteil machen kann und was einigermaßen handfestes bedeutet (auf AZ: sowieso hinweisen und hoffen dass ein Weltkonzern vor Angst umfällt). Insofern ist der Gebrauchswert dieser anwaltlichen Aufklärung gleich Null.


    Wieso denn? Das sollte doch klar sein, dass die 30-Tage eine freiwillige Amazon-Verpflichtung sind und die 14-Tage eine allgemeingültige!


    Naja, das ist ja heimtückische an der sog. Vertragsfreiheit dass Amazon machen und tun kann was er will, sprich er kann sich seine Kunden aussuchen. Es wäre also völlig irrelevant wofür Amazon jemand kündigt (ob in den 14 Tagen oder in den 30) -denn begründen muss das Amazon nicht.

    Ich glaube nicht, dass es für Amazon einen Unterschied macht ob jemand nach 2 Tagen oder nach 29 Tagen die Ware zurückschickt -Retour ist Retour und schmälert den Verkaufspreis.


    Auch innerhalb von 14 Tagen kann man Urlaub machen, Familienfeiern aufnehmen aber auch was geschäftliches mit dem Camcorder erledigen. Wie schon gesagt Retour ist Retour und das ist es egal ob 2 Tage im betrieb oder 20.


    P.S. Ich bin aber grundsätzlich der Meinung, dass es zu den Verbraucherverträgen grundsätzlich eine gesetzliche und verbindliche Regelung geben muss wonach z.B. Unternehmen mit mehr als 10.000 Kunden strengste Kündigungsbedingungen erfüllen müssen. Denn es geht ja nicht nur um Amazon sondern um alle mit marktbeherrschender Stellung wie Deutsche Telekom, Kabelanbieter Versandhäuser und überhaupt alle bekannten Player auf dem Markt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2016
  7. Rohrer

    Rohrer Guest

    Das Zitat, was du mir unterschiebst ist von Berliner. ;)
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Oje! Habe es geändert...;)
     
  9. Rohrer

    Rohrer Guest

    Dir sei vergeben. :)
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

    Registriert seit:
    4. Februar 2010
    Beiträge:
    6.655
    Zustimmungen:
    1.971
    Punkte für Erfolge:
    163
    Puhhhh.