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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. HD-Fan

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  2. Wambologe

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    Und wo hab ich das bestritten? Ich habe viel mehr zugestanden, dass das durchaus tägliche Praxis ist. Im Detail bist du aber, wenn du zivilrechtlich und strafrechtlich, vor Gericht stehst, wegen zwei unterschiedlichen Dingen vor Gericht. Lass es Körperverletzung und Schadensersatz sein.

    In einem Rechtsstaat ist das die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, nicht der Bundesregierung. Die Entscheidung der Bundesregierung in Sachen Ermächtigung ist zu 100% eine diplomatische Frage, wie man aus 104a ableiten kann. Eine reine Überprüfung der Legitimität müsste nicht aus der Rechtspflege ausgelagert werden. Genauso wie eine diplomatische Entscheidung nicht in die Rechtspflege eingegliedert werden kann.

    Das ist vergleichbar mit der Aufhebung der politischen Immunität bei Parlamentariern. Da geht es auch nicht um die Frage, ob die Anfrage schlichtweg legitim ist und sehr häufig ist das auch nicht die Begründung, die das Parlament nutzt. Die Entscheidung müsste auch in dem Fall nicht von der Staatsanwaltschaft ausgelagert werden.

    Sowohl bei der politischen Immunität als auch bei der Ermächtigung nach 104a gibt es spezielle Gründe, warum es neben der Legitimitätsprüfung bei den Strafverfolgern auch eine zweite Prüfung gibt.

    Doch, natürlich kann es helfen, wenn die Einleitung das abschwächt.

    "In den vergangenen Tagen wurde viel darüber diskutiert, was Satire darf. Dabei ist das ganz einfach. Ein Lied, das sich mit Erdogans Politik auseinander setzt ist erlaubt. Nicht erlaubt ist es zu sagen: Erdogan, du bist ein Ziegenf...."

    In dem Fall würden wir alle nicht diskutieren. Niemand würde Böhmermann ernsthaft vorwerfen, Erdogan einen Ziegenf... genannt zu haben. Es sei denn er hätte schlechte Deutschkenntnisse. Aber in dieser verkürzten Version wird absolut deutlich, dass das ein Beispielsatz ist, den sich Böhmermann nicht zu eigen macht.

    Die Frage bei Böhmermann ist damit eher, ob er zu weit gegangen ist, indem er mehrere Beispiele genannt hat. Das ist letztlich die einzige Argumentation, die funktionieren kann: Das Böhmermann eine Beleidigungsorgie zelebriert hat und mehr Beispiele als nötig geliefert hat, um seinen Standpunkt klar zu machen. Welche Argumentation die Gerichte überzeugt, wird sich zeigen und ich möchte da keine definitive Entscheidung treffen, nachdem ich letztlich nicht die grundsätzliche Strafverfolgung, sondern die zusätzliche Ermächtigung kritisiert habe.

    (Nebenbei ist es natürlich richtig, dass die Faschingswagen nicht 1:1 vergleichbar sind mit dem Böhmermann-Fall. Es wurde da auch nicht wegen angeblicher Beleidigung, sondern Volksverhetzung kritisiert. Aber um den Aspekt ging es nicht. Es ging um den Kontext und dahingehend sind die Fälle eben vergleichbar. Vergleichbar, nicht identisch).
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2016
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz

    Quelle: ZDF-Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz: ZDF Presseportal
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2016
  4. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Bleibt zu hoffen, dass Erdogan und seine ostdeutsche Konkubine so richtig schön auf die Sch....ze fallen.
     
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  5. doing100

    doing100 Lineares TV ist tot

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  6. HD-Fan

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    ....und es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
     
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  7. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Die aber beide die gleiche Ursache haben.


    Ich erwarte schon das sich die Regierung ebenso in diesem Sinne verhält.


    Der Kontext ist höchstens das beides Satire/Humor sein soll. Mehr aber dann auch nicht.
     
  8. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    Ich weiß nicht, ob eine Klageabweisung und damit die Feststellung, dass Erdogan tatsächlich ein Ziegenf.. ist, nicht sogar wirksamer, sprich für die Möchtegernführer des europäisch-islamischen Großreichs blamabler wäre.
     
  9. Wambologe

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    Und der Himmel ist blau, das Gras grün, der Tag hell und die Nacht dunkel. Alles schöne Feststellungen, die niemand bestritten hat. Ob gleiche Ursache oder nicht: Im Detail beziehen sich zivil- und strafrechtliche auf unterschiedliche Dinge, auf unterschiedliche Fragen. War es Körperverletzung? Wie viel Schmerzensgeld steht dem Opfer zu? Beim 103er und 185er ist es dagegen nur eine Frage: War es Beleidigung.

    Mehr hab ich nicht gesagt.

    Du erwartest, dass die Bundesregierung die Aufgaben der Staatsanwaltschaft übernimmt? Schöne Art von Rechtsstaat, die du da haben willst.

    Natürlich kann und sollte man von der Bundesregierung erwarten, dass sie sich an Recht hält. Ihre Aufgabe ist es aber schlichtweg nicht, die Entscheidungen zu fällen, für die wir im Sinne der Gewaltenteilung die Staatsanwaltschaft haben. Ihre Aufgabe ist in dem Fall eben eine diplomatische. §103 soll dem Gesetz nach (siehe nachfolgende §§) nur zur Anwendung kommen, wenn es die Bundesregierung für diplomatisch opportun hält. In dem Zusammenhang ist ein nein absolut rechtlich legitim.

    Und wie erwähnt: würde es nur um eine formale, inhaltliche Überprüfung gehen, bräuchte es die Bundesregierung gar nicht. Zudem... auch wenn das jetzt schon oft gesagt wurde: Ein Nein der Bundesregierung verhindert keine Verfolgung. Allein deswegen wäre eine reine Legitimitätsprüfung seitens der Bundesregierung inhatllich unsinnig. "Wir halten das nicht für legitim, dass du wegen Majestätsbeleidigung klagst. Aber wir raten dir, doch wegen Beleidigung nach 185 zu klagen."

    Und weil du ein Fan des Wortes Rechtsstaat bist: Rechtliche Entscheidungen bezüglich einer Strafverfolgung zu treffen kann in einem Rechtsstaat definitiv nicht Aufgabe der Bundesregierung sein.

    Wenn du gegenteiliger Meinung bist, wäre es nett, wenn du dich argumentativ mit meinem Beitrag aussetzt. Du könntest z.B: erklären, wieso die Bundesregierung deiner Ansicht nach Aufgaben der Rechtspflege übernehmen soll.

    Gleichzeitig verweis ich auf den Link von @grummelzack mit dem Vergleich §185 gegen §103, der zwar meine Frage nicht beantwortete, aber inhaltlich recht schön die Idee hinter dem 103er erklärt und damit wenigstens ein brauchbarer Beitrag zur Gesamtdiskussion war.

    Im Übrigen heißen meine Ausführungen ja nicht, dass dadurch ein Ja zum 103er unmöglich gemacht wäre. Man könnte ja durchaus auch argumentieren, dass es diplomatisch richtig war.

    Der Kontext, in dem ich den Vergleich angestellt habe, ist: Böhmermanns Sendung und Fasching sind für Klamauk bekannte und für Klamauk etablierte Institutionen und daher anders zu bewerten als Nachrichtensendung und Demonstration. Zudem beziehen sich Böhmermanns Gedicht und die Faschingswägen auf aktuelle Ereignisse... in Abgrenzung zu dem geposteten Fall, dass sich "Hitler war ein toller Mann" auf kein aktuelles Ereignis bezieht. In diesem auch zuvor schon konkret benannten Zusammenhang hab ich den Vergleich angestellt und in diesem Zusammenhang funktioniert der Vergleich. Wenn du der Ansicht bist, der Vergleich funktioniert nicht, musst du bei den zwei genannten Parallelen

    Wenn du meine Beiträge nicht im Gesamten lesen willst und irgendwelche zusammenhangslose, weil nicht auf meine Beiträge eingehende, Antworten posten willst, können wir uns die Diskussion auch gleich sparen. So bringt das nicht viel.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. April 2016
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  10. HD-Fan

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