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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    Ein Nein ist keine Ablehnung eines Prozesses. Den kann es auch nach §185. Es ist lediglich die Ablehnung einer Sonderbehandlung Erdogans als Staatsoberhaupt. Diese Sonderbehandlung gesteht Merkel ihm zu.
     
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  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Ich halte es für reine Spekulation das Ja unserer Kanzlerin als Bemühen zu deuten eine deutsch-türkische Krise abzuwenden.Ein EU-Abkommen mit der Türkei hat entsprechende Sicherungsklauseln für eventuelle Vertragsbrüche und/oder das Abkommen in Teilen oder als Ganzes in erpresserischer Weise als politisches Druckmittel für eigene Zwecke zu verwenden.

    Das Argument des " in die Knie gehen vor Erdogan" ist also reine Interpretation die der Phantasie entspringt-ein Verdacht also; oder eine Vermutung.
    Das Ja unserer Kanzlerin war richtig.
     
  3. Wambologe

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    Die da wären zum Beispiel?

    Warum? Da warte ich ja noch auf eine inhaltlich sinnvolle Antwort.
     
  4. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Das glaube ich dir nicht. Sonst hättest du nicht so vehement versucht klar zu stellen, das 185 StGB genügt hätte.Es war dir äußerst wichtig darzustellen,daß ein Nein der Kanzlerin zum 103 StGB die vernüftigere Entscheidung gewesen wäre,den Eindruck hast du erweckt.
     
  5. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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  6. HD-Fan

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    Um es klar fest zustellen: Wer auf die Straße geht (Frau Merkel fur je suis charlie in Paris) und in eigenen Land sich gegen Satire stellt, sollte überlegen, ob man den eigenen Beruf verfehlt hat.
     
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  7. HD-Fan

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    Und genau wäre Frau Merkel gut beraten von sich aus zurückzutreten. Sie hat auch einen deutschen Staatsbürger (Herrn Böhmermann) überwiegend alleine in ihrer Entscheidung fallen gelassen, um mit einem fragwürdigen Politiker, Herrn Erdogan, wegen der Flüchtlingskrise, die aus der Kontrolle geraten ist, zu kuscheln. Nur durch Österreich mit Ungarn und Mezodenien zusammen haben den Fehler von Frau Merkel (kommt alle überwiegend in die EU, insbsondere nach Deutschland) gestoppt, Einhaltung des Dublin Abkommens. Somit haben die Länder den Rechtsbruch gestoppt.
     
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  8. Wambologe

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    Hmmm? Ich finde auch weiterhin, dass es vernünftiger und konsequenter in Bezug auf ihre getätigten Äußerungen gewesen wäre, keine Ermächtigung zu erteilen. Und diesbezüglich hoffe ich, dass ich nicht nur den Eindruck erweckt habe, sondern dass das auch so angekommen ist.

    Trotzdem kann es mich doch interessieren, warum du das Ja für die richtige Entscheidung hältst. Und das interessiert mich tatsächlich, weil ich aus dir nicht schlau werde und mich weiterhin frage, ob du die Sachverhalte grundsätzlich verstanden hast.

    Zur Erinnerung: Du hattest schon versucht, das zu erklären.

    Gestern um 19:44 Uhr fandest du ihr Ja gut, weil es sonst deiner Ansicht nach keine juristische Klärung gegeben hätte und eine Flutwelle an menschenunwürdigen Beiträgen über das Land gerollt wäre.

    Nachdem dir gesagt wurde, dass es sehr wohl eine juristische Klärung gibt, warst du heute um 12:03 Uhr der Ansicht, dass das gut ist, weil Böhmermann wegen Verstoß des Grundgesetzes belangt werden solle. Er habe mehr getan als nur beleidigt.

    Als dir erklärt wurde, dass Böhmermann selbst nicht wegen Verstoß gegen das Grundgesetz verurteilt werden kann und der Staat auch ohne Ermächtigung die Menschenwürde geschützt hat bzw. im Fall der Justiz noch schützen kann, warst du um 14:33 Uhr der Ansicht, dass eine Ermächtigung richtig war, weil beim §185 die Presse- und Meinungsfreiheit ausgeklammert worden wäre.

    Als dir ausführlich dargelegt wurde, dass das Unsinn ist und auch beim §185 die Presse- und Meinungsfreiheit beachtet werden muss, hast du um 15:30 Uhr - ich zitiere dich - "nerviges" Juristendeutsch gepostet, um aufzuzeigen, dass du doch recht hast.

    Nachdem ich dir dieses Juristendeutsch erklärt habe und ausgeführt habe, dass aus deinem zitierten Text hervorgeht, dass a) die Ermächtigung bei der Klärung der Fragen keine Relevanz hat, b) Erdogan auch ohne §103 Klage einreichen kann, c) mit der Sichtweise des Textes es gar nicht mehr um Schutz der Menschenwürde geht beim §103 und d) damit keine deiner bisherigen Argumentationen belegt werden kann, bist du zurück zum Anfang gesprungen und hast um 18:51 Uhr einen Zeitungsartikel gepostet, der für ein Ja plädiert, weil angeblich nur so die Justiz sich damit befassen könne. Was der gleiche Unsinn ist, den du schon gestern um 19:44 Uhr geschrieben hast.

    Als ich dir dann erklärte, dass du das Ja durchaus für richtig halten kannst, aber dafür doch (wie andere) eine inhaltlich sinnvolle und nachvollziehbare Begründung liefern solltest, erklärst du um 20:56 Uhr ohne weitere Begründung, dass das ja richtig war.

    Und weil die Begründung fehlte, fragte ich nach.. warum du denn jetzt ihr ja richtig findest. Und daran bin ich schon alleine interessiert, weil ich heute viel Zeit darin investiert hab, mit dir zu diskutieren und Dinge zu erklären und ich mir auch wünsche, dass einige Punkte zumindest verstanden worden sind.

    Ich wiederhole mich auch da gerne nochmals. Ich will ich dir weiterhin nicht verbieten, dass du das ja für richtig hälst... es ist absolut legitim, das gut zu finden und ihr Ja nicht für ein Einknicken vor Erdogan zu halten. Das ist alles schön und gut und das kannst du gerne weiter machen.. Ich will dir nur die Ansicht nehmen, dass eine Strafverfolgung und juristische Bewertung ohne Ermächtigung nicht möglich wäre. Denn das ist schlicht Unsinn und nicht mal eine Frage der Meinung. Die Realität zeigt, dass es auch ohne Ermächtigung möglich gewesen wäre, die Dinge haben dahingehend ja schon zuvor ihren Lauf genommen.
     
  9. HD-Fan

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    Wenn Frau Merkel mit Herrn Erdogan kuschelt, der in eigenen Land, um es milde zu sagen, komische Sachen, veranstaltet lässt, gehört nicht zu meiner Person als Bundeskanzlerin. Für mich persönlich hat Frau Merkel ausgedient, stellvertretend fast die gesamte CDU. Einige Ausnahmen, wie Herrn Bosbach, gibt es Gott sei Dank.
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Dagegen ist nichts auszusetzen.