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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. Wambologe

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    @Gorcon hat aber Recht, wenn er sagt, dass es nicht so einfach ist und man auf den genauen Kontext schauen muss. Sicher nicht unerwähnt bleiben wird der Umstand, dass Böhmermann seine Äußerungen im Umfeld einer Sendung getroffen hat, die als Satire bekannt ist. Es ist bekannt, dass nicht jedes Wort, nicht jede Erzählung purer Ernst ist. Dein verlinkter Artikel hingegen fand im Umfeld einer politischen Demonstration statt, wo man Satiriker weniger erwarten wird.

    Viel wichtiger ist allerdings ein anderer Kontext. Böhmermann stellte sich ja nicht hin und sagte: "Och, heute ist mir langweilig, ich beleidige mal grundlos Leute und sag einfach, dass es verboten ist. Dann wird mir schon nichts passieren." Damit hätte er definitiv keine Chance.

    Böhmermanns Gedicht basiert auf einem aktuellen Ereignis. In Deutschland und der Türkei wurde diskutiert, wie viel Satire darf. Erdogan wollte die extra3-Satire verbieten lassen, die Bundesregierung hat sich nicht dazu geäußert und fast ganz Deutschland hat sich darüber aufgeregt, dass die Bundesregierung das nicht frühzeitig scharf verurteilt hat.

    Und auf Grundlage der Diskussion "Was darf Satire?" hat sich Böhmermann hingesetzt und gesagt: "Erdowie, Erdowo, Erdogan ist erlaubt. Aber was ich jetzt gleich mache, ist nicht erlaubt... und im Rahmen seiner Comedy-Sendung Beleidigungen rausgehauen."

    Wenn aber jetzt auf einer Demonstration Dinge schreit wie. "In Deutschland darf man das nicht sagen, aber Adolf Hitler war ein richtiger Mann. Der hat Deutschland sauber gemacht.", dann fehlt dem die Grundlage. Man könnte fragen: Wieso muss man feststellen, dass man Hitlers Taten nicht loben darf? Analog wie man bei Böhmermann fragen kann: Wieso muss er feststellen, dass man Erdogan nicht Ziegenf.... nennen darf?" Und da lässt sich anders als bei der Demo eine nachvollziehbare Antwort liefern: Weil Deutschland davor diskutiert hat, was Erdogan tolerieren muss."

    Den Böhmermann-Fall kann man eher mit diesem Faschingswagen "Asylabwehr" vergleichen. Das fand zum einen in einem nicht-seriösen und für Klamauk bekannten Umfeld des Faschings statt und nahm konkret Bezug auf aktuelle Ereignisse. Verschärfung der Asylgesetze, diskutierter Einsatz von Soldaten bzw. Schusswaffen. Ähnliches gilt für "Balkan-Express" und "Die Plage kommt.". Beides könnte ähnlich wie das Böhmermann-Gedicht mit dem Kontext (Fasching, konkreter Bezug auf aktuelles Ereignis) als Scherz (ob mies oder nicht spielt dabei keine Rolle) verteidigt werden.
     
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  2. Wambologe

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    Ich bin mir gerade nicht sicher, ob du dich einfach sprachlich ungeschickt ausgedrückt hast oder, in Bezugnahme auch auf deine früheren Beiträge, die Situation immer noch nicht verstanden hast.

    Natürlich hat sie darüber entscheiden müssen, ob nach §103 ermittelt wird. Das ist per Gesetzestext ihre Aufgabe. Und vermutlich sind alle froh, dass sich die Bundesregierung ihrer Aufgabe nachgekommen ist und tatsächlich eine Entscheidung getroffen hat.

    Die Mehrheit ist nur nicht glücklich, dass sie sich dafür entschieden hat, also für die Ermittlungen wegen Majestätsbeleidigungen. Es hätte dank Erdogans persönlicher Anzeige quasi automatisch und definitiv Ermittlungen wegen Beleidigung gegeben, auch bei einem Nein. Ermittlungen hätte es auf jeden Fall gegeben.
     
  3. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Die weitaus wichtigeren Fragen stellt unsere Presse aber mal wieder nicht.

    1) Wie hat Erdogan Kenntnis über Böhmermanns Sendung erhalten? Erdogan spricht wohl kaum deutsch, noch schaut er deutsches TV.

    2) Wie hat Erdogan Kenntnis über unseren §103 erhalten, der Majestätsbeleidung regelt? Erdogan wird wohl kaum das deutsche Strafrecht als Abendlektüre lesen.

    3) Ich will nicht wissen wie andere Comedians in anderen Staaten über Erdogan herziehen. Besonders beim Russen will ich das nicht wissen. Wieso aber reist Erdogan da nicht auch seinen Mund auf?

    Alles in allem stinkt die Sache bis zum Himmel. Das ist doch insziniert von vorne bis hinten. Und die einzige, die diesen Schwachsinn sofort hätte beenden können, wäre unsere Türkei hörige Angie gewesen, die vor Erdogan den Hofknicks gemacht hat.
     
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  4. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    Die Tuerkei hat eine Botschaft in Deutschland. Es ist ueblich, dass Botschaften die Berichterstattung etc der Medien des Gastgeberlandes beobachten

    siehe oben
     
  5. Wambologe

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    So spannend sind diese beiden Fragen in der Tat nicht nicht. Neben den schon genannten Botschaften wären auch türkische Zeitungen und Twitter zu nennen... die gleichen Gründe, wie wir von Nazi-Karrikaturen über Angela Merkel in Griechenland erfahren haben. Und gerade nach extra3 dürfte es sicher eine Anweisung gegeben haben, die Berichterstattung genau zu verfolgen.

    Das Böhmermann-Gedicht war zudem untertitelt.
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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  7. modus333

    modus333 Guest

    Wie besteht man radikal auf den eigenen Einsichten und Normen, ohne andere, die plötzlich so irrwitzig nahe gerückt sind und doch in gänzlich anderen Welten leben, unnötig zu verletzen?
    Das ist ein Spagat, der Fragen aufwirft: Wie weit muss sich unsere Gesellschaft verändern, um keine radikalen, gewattätigen Konflikte zu provozieren? Wie hoch ist die Toleranzschwelle der anderen? Sind wir bereit, im Rahmen falscher Toleranz, auf eigene Einsichten und Normen zu verzichten? Und wird sich die Merkelregierung (und dernen Nachfolger) im Rahmen des Inneren Friedens, dazu hinreisen lassen, Freiheits- und Meinungsrechte einschränken?
     
  8. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Nach Paragraph 185 StGB wäre es nur um die Beleidigung gegangen und hätte die Meinungs-,Pressefreiheit ausgeklammert. Meiner Meinung nach ist vordergründig die Frage zu klären ob Satire im vorwarnenden Kontext eines Verbots Diffamierungen zulässig sind und das wird nach 185 StGB nicht untersucht bzw. verhandelt.

    Böhmermann, Merkel und Erdogan: Das Ja zum Prozess ist anstrengend, aber richtig! - Politik - Tagesspiegel
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. April 2016
  9. Wambologe

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    Wo hast du denn das aufgeschnappt? Das ist nämlich totaler Unsinn. 103 und 185 sind identisch in ihren grundsätzlichen Inhalten im Sinne der ihnen zu Grunde legenden Ideen, lediglich im Strafmaß unterscheiden sie sich. Auch beim 185er wird geklärt, ob das Schmähgericht im Kontext (und da zählt bei Böhmermann ja nicht nur dazu, dass er vorgewarnt hat, sondern dass es in der Bundesrepublik zuvor eine Diskussion über das Thema gab) erlaubt ist.

    Exemplarisch dazu ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der zwar nicht auf den Böhmermann-Fall anwendbar ist, aber ganz eindeutig eine Verbindung zwischen dem 185er und der Meinungsfreiheit zieht:
    "Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt."
    Bundesverfassungsgericht - Presse - „Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe

    In einem anderen Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht, was ich dir aber hier heute auch schon mal erklärt habe: ein wegen 185 (oder 103) Angeklagter kann sich immer auf die Grundrechte berufen, egal ob Meinungs-, Presse- oder andere Freiheit.
    "Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung. Die Auslegung und Anwendung der maßgeblichen Bestimmungen des Strafrechts - hier § 185 StGB - ist grundsätzlich Aufgabe der Strafgerichte. Dabei haben sie jedoch dem Einfluß der Grundrechte Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>). Soweit dieser Einfluß reicht, unterliegen ihre Entscheidungen der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>; 42, 143 <148 f.>; 82, 43 <50>)."
    Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen -

    Ich gebe nicht auf und wiederhole daher nochmals: Für die Klärung der Tatsache und aller offenen strafrechtlichen Fragen, spielt es keine Rolle, ob nach §185 StGB oder §103 StGB verhandelt wird. Bei der Entscheidung geht es - neben den politischen Entscheidungen außerhalb des Strafprozesses - nur um die Frage des Strafmaßes. Die Entscheidung der Bundesregierung hatte für den Fall Böhmermann selbst keine weitere Auswirkungen als eben jene auf das Strafmaß.
     
  10. HD-Fan

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    Hat die Botschaft nicht wichtigeres zu tun, als sich ZDF Neo (ein Spartensender) anzuschauen? Genauso verhält sich mit N3, wo das Lied Erdowie, Erdowo, Erdowahn seinen Anfang gemacht hat. Jeder andere Mensch hätte über sowas nicht so einen großen Fass aufgemacht, wie der Herr Erdogan. Er meint wirklich, er darf alles...