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Erdogan-Gedicht im ZDF: Nachspiel für Böhmermann

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Wieso nicht?
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Weil dann der gesamte Kontext fehlt!
     
  3. SanBernhardiner

    SanBernhardiner Silber Member

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    Auch wenn's leicht OT ist, ich frage mich echt wann die SPD endlich den Siggi zum Teufel haut. SPD fällt in Umfrage erstmals unter 20 Prozent. In 18 Monaten ist Bundestragswahl. Wie wollen die Sozen mit dem "Vogel" die Wahl gewinnen, oder hat man die Rolle als Juniorpartner schon akzeptiert? Gabriel als Parteichef geht auf Schmusekurs zur Kanzlerin, eine eigene Meinung vertritt er nicht. Seine "Praktikanten" Steinmeier und Maas müssen in der Sache Böhmermann vor die Kameras, um deutlich Position gegen die Kanzlerin zu beziehen. Wie will die SPD Wähler von der AfD zurück gewinnen mit so einem schwachen Parteichef? Den Siggi kann man gebrauchen, daß der nach Kuba fliegt, um sich dort mit einer Zigarre im Mund ablichten zu lassen. Bei mehr wirkt er aber überfordert.

    [​IMG]

    Kubareise von SPD-Chef Gabriel: Ein bisschen Cuba Libre
     
  4. dittsche

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    Ja logo. Nenne mir bitte den Unterschied.

    Wieso sollte für Böhmi etwas geltend, was für einen rechten Rentner nicht gilt ;)
     
  5. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Was ist es denn mal zur Abwechslung mit den "anderen" Staaten, die unsere Menschenwürde beeinträchtigen?
     
  6. dittsche

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    Welcher Kontext. Der Alt-Nazi steht auf einer Demo und greift in unittelbaren Zusammenhanf Menschen an. Er verküpft ein politisches Thema mit Personen der Zeitgeschichte.

    Es ist der gleiche inhaltliche Quatsch, wenn man ihn für sich betrachtet.

    Wenn über den künstlicherischen Wert bei Böhmi nicht gestritten werden darf, dann sicher auch nicht beim Nazi-Rentner.

    Wenn man ehrlich ist muss man fordern: Jeder kann hier sagen und behaupten was er will, sofern er es in einer Frageform formuliert bzw. voranstellt, dass ihm bewusst ist, dass es an sich verboten wäre.
     
  7. Wambologe

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    Und weiter? Böhmermann kann in dem Sinne nicht direkt nach Artikel 1 des Grundgesetzes verurteilt werden. Ein gibt keinen Straftatbestand "Verstoß gegen das Grundgesetz". Das Grundgesetz regelt vielmehr den grundsätzlichen Rahmen, wie Gesetze in Deutschland aufgebaut sein müssen. Entsprechend wird in erster Linie nur beim Gesetzgebungsprozess (dazu zählt auch das Ausbleiben eines Gesetzgebungsgesetz) und bei der Rechtssprechung gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Der Staat hat die Menschenwürde entsprechend dadurch zu schützen, dass die Legislative Gesetze erlässt, die Exekutive die Gesetze ausführt und die Judikative Recht spricht.

    In unserem Fall hat der Staat (bzw. ein Teil des Staats, die Legislative) im Strafgesetzbuch die Paragraphen 103 und 185 eingeführt. Dass Beleidigung strafbar ist, ist damit Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde durch den Staat. Es ist damit nicht, wie du suggerierst, eine Beleidigung und ein Verstoß gegen die Menschenwürde, sondern eine alleinige Beleidigung als Verstoß der Menschenwürde.

    Ob es sich tatsächlich um eine Beleidigung als Verstoß der Menschenwürde handelt oder ob das Gedicht im Gesamtkontext durch Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit als ebenfalls vorhandener Teil der Menschenwürde einer anderen Person erlaubt ist, entscheidet die Judikative (und im Falle der Staatsanwälte auch die Exekutive).

    In der ersten Verhandlung dürfte die Anklage sich entsprechend gar nicht auf das Grundgesetz berufen. Sie kann, wie ausgeführt, nur ein Urteil auf Grundlage des Strafgesetzbuches fordern. Böhmermann und sein Anwalt werden dagegen die einzigen sein, die mit dem Grundgesetz und den genannten Schlagwörtern Presse-, Meinungs- und Kunstfreiheit argumentieren und damit indirekt auf die entsprechende Lücke im Gesetzgebungsverfahren zum §103 und §185 hinweisen, die zumindest dort keine Ausnahmeregelung für Satire beinhaltet... (sofern eine einfache Argumentation, dass es keine direkte Beleidigung, sondern ein Beispiel für eine ausdrücklich nicht erlaubte Beleidigung ist, nicht ausreicht.)

    Erst wenn das erste Gericht Böhmermann Recht gibt oder die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellt, kann sich Erdogan auf einen Verstoß gegen Artikel 1 im Grundgesetz berufen. Erst dann hätte der Staat überhaupt versagt, die Menschenwürde zu schützen.

    Und um das nochmals zu betonen. Die Bundesregierung hat NICHT darüber entscheiden müssen, ob die Justiz sich generell damit beschäftigt. Hätte die Bundesregierung Nein gesagt, hätte die Rechtspflege nur nach §185 ermittelt und darauf ein Urteil gefällt und - unter der Voraussetzung dass der Kontext nicht legitim ist und Böhmermann verurteilt wird - so die Menschenwürde geschützt. Das Grundgesetz verlangt indes nicht, dass Verstöße mit dem möglichst größten Härte bestraft werden (wozu Merkel die Möglichkeit gegeben hat). Es verlangt auch nicht, dass Beleidigungen ausländischer Staatspräsidenten härter bestraft werden müssen als Beleidigungen anderer Personen.
     
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  8. modus333

    modus333 Guest

  9. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Reich Klage ein.
     
  10. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    Die Bundesregierung hat nicht darüber entscheiden müssen,sie hat es aber getan und das finde ich gut so.