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Erneute Anklage nach Freispruch?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von suniboy, 14. April 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Hallo,

    vorhin kam ein Beitrag in den Nachrichten wo ein Vergewaltiger und Mörder in den 80ern aus Mangel an Beweisen rechtskräftig freigesprochen wurde. Nun hat man eindeutige DNA-Spuren von damals gefunden und der Täter ist damit der Polizei bekannt. Das deutsche Strafrecht aber erlaubt nicht eine erneute Anklage wegen des gleichen Vergehens, damit bleibt der Täter für immer ein freier Mann. Der Vater des Opfers kämpft nun für eine Gesetzesänderung duch Bundestag und Bundesrat.

    Meine Meinung: Ich bin der Meinung, dass Rechtssicherheit das Fundament unserer Rechtsstaatligkeit ist und selbst ein später ermittelter Mörder muss darauf vertrauen können, dass sein Freispruch gilt. Zum anderen wäre jeder Freispruch eine Art auf Bewährung und Staatsanwaltschaft und Kripo könnten obendrauf noch schlampig arbeiten bis zum umkippen, da sie ja beliebig viele Versuche hätten jemand anzuklagen. Also ein Bananenstaat.

    Wie sieht ihr das?


    Mordfall Frederike von Möhlmann: Ein Vater kämpft und kämpft - SPIEGEL ONLINE
     
  2. Hose

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    Je nach Art des Verbrechens könnte man hier Ausnahmen schaffen. Man sollte auch Mehrfachverurteilungen zulassen die nacheinander zu verbüßen sind.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ausnahmen schaffen nur weitere Ausnahmen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gerichte dürfen keinen 2., 3. oder 4. Versuch haben. Es wird immer was geben was nicht berücksichtigt wurde und so könnte man unendlich verklagt werden.
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    Da wäre ich auf jeden Fall dagegen. Der Grundsatz das niemand wegen einer Straftat mehrmals verurteilt werden kann, finde ich muss schon erhalten bleiben!

    *****

    Allerdings ist eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch mangels Beweise allerdings keine Verurteilung.

    Deshalb würde ich es bei Verbrechen (also Straftaten bei denen die Mindeststrafe bei mindestens 3 Jahren liegt), schon fair finden, wenn eine erneute Anklage möglich wäre, wenn das Verfahren vorher eingestellt wurde oder mit einem Freispruch mangels Beweisen endete.
     
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  5. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Zivilklage auf Schmerzensgeld könnte vielleicht noch gehen.
     
  6. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Wenn, dank technischen Fortschritts (DNA Probe), einem Straftäter - hier halt Mörder - die Tat zweifelsfrei später nachgewiesen werden kann, dann ab in den Knast mit zuvor ergangenen neueren Urteil darüber.
    Denn ich habe noch irgendwie die Worte " Mord verjährt nie" im Hinterkopf.
     
    Hose und Redheat21 gefällt das.
  7. Rohrer

    Rohrer Guest

    Wurde in diesen Fall zum zweiten Mal abgelehnt oder abgewiesen wurden.
     
  8. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Tja, man kann es nennen wie man will aber das ist nun mal ein rechtskräftiges Urteil. Staatsanwaltschaft und Kripo hatten ihre Chance und nur weil sie nichts belastbares gefunden haben kann man doch nicht eine Entscheidung (Urteil) vor sich schieben, bis es dann passt. Grundstein unserer Demekratie ist ja u.a., dass jeder Mensch unschuldig ist bis ihm seine Schuld nachgewiesen wird. Dieses hat man in dem Fall versucht aber nicht geschafft -das Urteil muss also gelten.

    P.S. Im Übrigen finde ich dass bei falsch verhängten Gefängnisstrafen ein echter Handlungsbedarf seitens des Gestzgebers bezüglich Entschädigungen usw besteht anstatt an der jetzigen Situation zu rütteln.


    Es wird sich immer was finden und somit würde jedes Verfahren zu einer Farce, da es praktisch nichts endgültiges zu entscheiden gäbe. Jedes Verfahren bzw. Urteil wäre "vorläufig" und so eine Art auf bewährung bzw. Die unendliche Geschichte....

    Mord verjährt nicht solange nicht ermittelt wurde. Wenn man aber einen Prozeß mit Beweisaufnahme usw geführt hat und am Ende nichts dabei rausgekommen ist muß man als Staat auch die Größe haben und zu seinem Ersturteil stehen.

    Wie gesagt, bei so einer Regeleung bestünde die Befürchtung, dass die Ermittler schlampig arbeiten werden da sie immer die Gelegenheit hätten von vorne anzufangen.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    Ich würde, zumindest bei Straftaten gegen das Leben, ein zweites Verfahren zulassen, sofern handfeste neue Beweise für die Schuld sprechen.
    Sollte der Täter später einmal gestehen, wäre ja auch ein zweites Verfahren möglich. Ich würde das gleichstellen.
    Zudem, das darf man nicht vergessen, geht der umgekehrte Fall ja auch.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Da Mord auch nicht verjährt sollte eine erneute Anklage möglich sein, da er nicht verurteilt wurde ginge das dann ja.