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Flüchtlingskrise

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eifelquelle, 6. September 2015.

Status des Themas:
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  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Die Staatsanwaltschaft muss anklagen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat hat (nennt sich Legalitätsprinzip), d.h. die Gesetze müssen 1:1 angewendet werden. Das was Du da schreibst, bedeutet nicht, dass Gesetze einfach nicht angewendet werden können, wenn sie nicht passen.

    Deine Pünktchen gehen mir Übrigen sonstwo vorbei. Dass Du Dich selbst nicht an die Forenregeln hältst sollte Dir eher zu denken geben.
     
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  2. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    Das könnte jeder wirre Paranoiker so unterschreiben. (y)
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    § 153 StPO - Schon mal was von gehört?
    Der Diebstahl eine Packung Kaugummi oder das mitführen eine Joints ist strafbar, aber trotzdem gehen solche Kleinstdelikte nie vor Gericht.
    Zusätzlich kann die Staatsanwaltschaft Verfahren vorab einstellen, wenn sie bereits selber erkennt, dass die Tat nicht nachweisbar ist.
     
  4. Monte

    Monte Talk-König

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    Ja, aber auch das geschieht gesetzeskonform und nicht, weil jemand mal eben eine entsprechende Laune hat.
     
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  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Natürlich. Hat ja auch niemand bestritten, dass das nicht Gesetzeskonform ist und es hat auch niemand behauptet das gewisse Dinge aus einer Laune heraus entstehen.
    Es geht doch nur darum, dass man auf Grund einer Verschärfung des Strafrechts für Sexualdelikte jetzt nicht plötzlich in Panik ausbrechen muss oder meint einvernehmliche Zärtlichkeiten wären nicht mehr möglich.
    Das ist doch pure Panikmache und letztendlich quatsch.
     
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  6. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    @Eifelquelle, so einfach ist das ganze nicht. Natürlich sollte man ein NEIN immer respektieren und akzeptieren, nicht nur bei Frauen in bestimmten Situationen sondern allgemein.

    Es ging mir darum, was wenn es das Nein nicht gab. Und später was anderes behauptet wird.

    Was Köln angeht, werden wir noch sehen wie viele der Anzeigen noch vor das Gericht kommen werden und, ob welche doch nur erfunden waren. Wie du selber schreibst, nicht jede Anzeige heißt automatisch Straftat.

    Wenn aber in Köln tatsächlich Hunderte von jungen Frauen sexuell übrfallen und bestohlen wurden, dann frage ich mich wo war und was hat Polizei während dessen gemacht? Hat das kein Polizist oder Bahnmitarbeiter mitgekriegt. Gibt es keine Überwachungskameras im und vor dem Hauptbahnhof?

    Für so ein Versagen müssten mehr Köpfe rollen als nur das des Polizeichefs von Köln.
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Und das lustigerweise genau von den Leuten, die andere Verhöhnen weil sie eine Islamisierung des Landes befürchten und jetzt sprichwörtlich den Schwanz einziehen, weil sie befürchten Frauen haben nur auf so ein Gesetz gewartet um jetzt reihenweise die Männer vor Gericht zu zerren. :LOL:
     
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  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Panikmache habe ich noch nie betrieben, wenn ich etwas nicht mag, dann das.

    Und Quatsch ist es auch nicht, denn sollte so ein Gesetz kommen, dann wird es Realität.
     
  9. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Nö, ich habe das geschrieben, weil ich es wirklich so meine.
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Wie gesagt. Ich denke es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
    Davon unbenommen bleibt natürlich, dass es nie gut ist - und da sind wir mal einer Meinung - wenn Gesetze mit der heißen Nadel gestrickt bzw. sprichwörtlich übers Knie gebrochen werden.

    Und ja - unsere aktuelle Regierung hat sich da bisher nicht mit Ruhm bekleckert. Siehe der übereilte Atomausstieg, der zwar prinzipiell richtig ist, aber beschlossen wurde, bevor Machbarkeitsstudien zu Versorgungssicherheit gemacht wurden, die Kosten analysiert und die notwendige Infrastruktur (Überlandtrassen) geschaffen wurden.

    Gesetze müssen mit bedacht und Sachverstand beschlossen und ausgearbeitet werden. Diese Regierung hat schon viel zu viele Gesetze zurück nehmen oder korrigieren müssen, weil sie vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wurden.
     
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