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Flüchtlingskrise

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eifelquelle, 6. September 2015.

Status des Themas:
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  1. Monte

    Monte Talk-König

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    Ja, manchmal habe ich auch das Gefühl, so etwas hier schreiben zu müssen, um den Foren-Mainstream ja nicht verärgern. Dennoch verzichte ich darauf. Wäre ja noch schöner, wenn man sich entschuldigen muss, wenn man an den gängigen Haudrauf-Parolen keinen Gefallen hat.
     
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  2. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Bescheidenheit, worin denn? Nur weil ich noch nie auf die Idee kam eine Frau zu begrapschen?
    Erklär mal bitte.
     
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  3. Redfield

    Redfield Talk-König

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    Auch Probleme mit Frauen? :whistle:
     
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  4. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Verzicht auf Sex mag für Dich eine Lösung sein, für die meisten dürfte es keine sein. Wenn Du die Finger komplett von allen Weibern lässt, hast Du gute Chancen, dass nix passiert. Dann gibt es auch keine "Probleme":D
     
  5. Monte

    Monte Talk-König

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    Nee, du?
     
  6. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    Schließ nicht von dir auf andere - du scheinst ja Angst vor der eigenen Freundin/Frau zu haben.
     
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  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Natürlich, wenn eine Frau in bestimmten Situationen "NEIN" sagt, dann hast du das NEIN zu akzeptieren. Das ist auch heute schon so.

    Die Frau kann dir genauso einen Ring zustecken (gab da auch mal einen prominenten Fall) und dann die Polizei rufen und behaupten, du hättest ihn gestohlen. Sorry, aber das Argument, man könne einem eine Straftat ja anhängen ist kein Argument, denn es lässt sich für jeden Strafbestand anwenden.
    Im Übrigen ist so eine Behauptung nicht umsonst selbst wiederum eine Straftat:
    § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat - dejure.org


    Genau aus diesem Grund, dass Gesetzestexte nicht alle Eventualitäten umfassen können, werden Gesetz nicht 1:1 direkt angewendet (z.B. durch die Polizei), sondern zunächst von der Staatsanwaltschaft geprüft und erst wenn diese den Vorwurf (zum Beispiel durch Indizien, Beweise oder Zeugen) als nachweisbar erachtet und die Tat als schwerwiegend genug angesehen wird, geht die Sache vor Gericht.
    Eine Frau, die dich anzeigt, weil du sie bei einer freiwilligen wilden Knutscherei am Po berührt hast, wird nach spätestens zwei Wochen Post von der Staatsanwalt bekommen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder "Nichtnachweisbarkeit" eingestellt ist. Du kriegst als Beschuldigter den gleichen Brief.

    Nein .... du doch nicht ...

    Wenn du einer Straftat bezichtigt wirst, musst du gar nichts beweisen. Die Staatsanwaltschaft muss die Beweisen, dass du die Tat begangen hat und zwar so eindeutig, dass der Richter überzeugt ist.

    Siehe oben. Du musst nichts widerlegen und die Frau macht sich selber durch ihre Behauptung strafbar.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Gesetze werden nicht 1:1 angewendet? Aha. Wen darf ich Dir bei Deinen Wahrnehmungsstörungen zu Gegebenheiten (Originalton Eifelquelle) als Hilfe empfehlen?
     
  9. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Da steht DIREKT - also unmittelbar. Lerne richtig lesen. Es gibt immer eine Verhandlung und vor der Verhandlung eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft. Ein Großteil aller gestellten Anzeigen schaffen es nicht mal durch diese Erstprüfung, werden also gar nicht erst verhandelt!

    Mit dem Lesen scheinst du aber eh deine Probleme zu haben, denn ich habe nicht gesagt das du Wahrnehmungsstörungen hast, sondern das du welche haben könntest, wenn du absichtliches Begrapschen von fremden Frauen und eine wilde Knutscherei auf freiwilliger Basis gleich setzt.
    Wie gesagt lerne lesen. Obwohl hast du eh kein Interesse dran. Du bist einfach nur Beleidigt wegen ein par Punkten die du mal bekommen hast.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2016
  10. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Ich mache mir Gedanken im Großen und Ganzen. Was für dich wohl nicht zutrifft.
     
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