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Flüchtlingskrise

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eifelquelle, 6. September 2015.

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  1. Cro Cop

    Cro Cop Guest

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    Nö, hat er nicht. Eher hast du ein Problem.
     
  2. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Nein, lassen wir Köln außen vor. Antworte einfach auf meine Frage.
     
  3. Dr Feeds

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  4. DR_Brustring

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  5. Rafteman

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    Frag doch mal Kachelmann, der hat den Prozess gewonnen, wurde halt leider nur von der Steuersünderin Schwarzer und der Schmierenpresse Bild in den Dreck gezogen.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Leider ist das für einen Gesetzestext eben nicht unterscheidbar. Entweder ist Grabschen für alle ohne vorherige Einwilligung strafbar, dann aber unabhängig ob ich die schon 3 Jahre kenne oder 3 Minuten, oder gar nicht. "Massengrabschen" wird sicher kein Straftatbestand und das wird so auch nicht gefordert. Du musst jeden Täter einzeln beurteilen.
     
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  7. uklov

    uklov Platin Member

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    Grabschen oder gar mehr nach einem deutlichen "Nein" gehört immer und in jedem Fall bestraft.
    Egal, ob in Köln, Hamburg, Dortmund oder Bremen und egal ob Mann oder Frau.
     
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Das ist doch genau das Thema. Diejenigen, die z.B. nur "einfaches Pograbschen" umfassen, sind doch gar nicht relevant, weil nicht strafbar. Verurteilungen gab es mW auch bisher nur wegen Diebstahls. Das regt viele auf (für den Hinweis auf die Rechtslage wurde ich seinerzeit sogar angegriffen) und der Gesetzgeber verbreitet Aktionismus, in dem er Vorschriften über Sexualstraftaten verschärft. Man muss aber die Folgen für das Alltagsleben eben auch mitbedenken, die außerhalb des Kölner Hauptbahnhofs stattfinden.
     
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  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Dann brauchst Du wahrscheinlich einen guten Anwalt. Es gab da ja schon prominete Fälle.
    Nur hat das jetzt mit der Diskussion hier nicht zu tun. Denn Du willst mir nicht erklären, dass es in Köln oder anderswo hunderte "Scheinbelästigungen" gegeben hat und Frauen "die" Männer arabischer Herkunft nur betrügen wollen....
    Das ware dann die Ideologie einer bestimmten Haltung: "Die Frauen wollen doch nur belästigt werden, so wie die sich anziehen..."

    Ob die Griffe in den Schritt nur Mittel zum Zweck waren an das teure Handy zu kommen, interssiert mich dabei nicht. Es war dann eben sexuelle Belästigung und Diebstahl.
    Und auch das "antanzen" ist eine verbale Belästigung.
     
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  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Und demnächst wirst Du einen noch besseren Anwalt brauchen. Ich verstehe sehr gut die Intention dahinter, eine Vergewaltigung auch dann anzunehmen, wenn eine Frau sich gar nicht dagegen wehrt. Wenn sie es nicht tut, um nicht noch stärker verletzt zu werden, ist es sehr sinnvoll. Im Streitfall, wenn nicht klar ist, ob die Frau tatsächlich überhaupt irgendwie zu erkennen gegeben hat, dass sie keinen Sex will und nachher einfach eine Anzeige macht, kann das für Betroffene aber auch ziemlich heiter werden. Man darf eben nicht immer nur eine Seite betrachten.

    Was viele nicht verstehen aber für den Rechtsstaat wichtig ist: Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen als Fehlurteil muss vom Rechtsstaat akzeptiert werden und gehört dazu, eine Verurteilung als Fehlurteil sollte idealerweise niemals stattfinden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2016
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