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Flüchtlingskrise

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Eifelquelle, 6. September 2015.

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  1. uklov

    uklov Platin Member

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    Das Problem sehe ich auch nicht darin, dass geltendes Recht nicht ausreicht. Das bestehende Recht wird halt nicht mehr so durchgesetzt, wie es nötig wäre. Viel zu wenig Polizei, überlastet und vermutlich nicht gut genug ausgebildet, sowie überforderte Gerichte sind der Grund.
     
    modus333 gefällt das.
  2. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Wenn du den Unterschied (d)einer dir bekannten Frau beim eng umschlungenen Küssen an den Po zu fassen und eine wildfremde Frau mit mehreren Männern einzukesseln und ihr dann, trotz Gegenwehr an die Brüste oder in den Schritt zu fassen, nicht erkennst, hast du ziemlich schwerwiegende Problem in deiner Wahrnehmung von Gegebenheiten und solltest dir dringend Hilfe suchen!
     
    hui Wäller, Harmonia, fröhn 1 und 12 anderen gefällt das.
  3. modus333

    modus333 Guest

    Du hast anscheinend ein Problem, wenn du Massenbegrapschung und dem Flirt mit der Freundin auf eine Beziehungsebene stellst.
     
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  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Annäherung und Sex ist eine gegenseitiges Einverständnis-Frage.

    So konnte man die Vorfälle in Köln und anderswo wohl nicht betrachten.
    Die Vorfälle in Köln hatten ein Muster. Und der ist im arbischen Raum öfter zu beobachten, so z.B. in Kairo wo auf offener Straßen auch mal Frauen vergewaltigt werden.

    Das heißt natürlich nicht das es keine deutschen Vergewaltiger gibt. Nur sind sie kein Massenphänomen ala Köln. Und ja, deshalb kann man in dieser Hinsicht ganz allgemein das Strafrecht diskutieren. Das sollte man sogar! Alles andere ist nur zynisch wie @Fragensteller beweist.
     
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  5. dittsche

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    Panama-Papers nicht vergessen. Da gibt es ein undurchsichtiges Konstrukt, dass Jahrzehnte wuchert, und Maas und Kollegen fordern gerade mal nach drei, vier Tagen tiefgreifende Änderungen :D
     
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  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Also selbst wenn das Gesetz gekippt wird, für den ZDF Hofnarr ist es trotzdem zu spät, weil das Gesetz da noch bestand.
     
  7. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Ich glaube den Unterschied verkennst du. Wenn nein heißt nein kommt, dann gilt es für alle Fälle und Situationen und nicht nur für so was wie in Köln.

    Man kann nicht eine angebliche Lücke im Gesetz so versuchen zu schließen indem man dann noch eine größere Lücke und Möglichkeit zum Missbrauch schafft.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2016
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  8. Cro Cop

    Cro Cop Guest

    Was machst du, wenn nach einem einvernehmlichen Sex oder was auch immer Frau plötzlich behauptet du hast die Situation ausgenutzt und sie aus Angst sich nicht gewehrt hat. Wie beweist du, dass die Frau aus welchem Grund auch immer lügt und dir nur einen auswischen will? Ganz egal, ob es sich um eine Frau handelt, die du seit Jahren oder erst sei ein paar Stunden kennst.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Nach Zivilrecht wird man immer gegen Beleidigung klagen dürfen.
    Das ist völlig unbestritten.
    Der "Majestäts-Paragraph" hingegen hat doch eigentlich in einem modernen Staat nichts mehr zu suchen. Nun ist er leider da.... Allein das die Bundesregierung nun die Sache abwägen muß, ist anachronistisch.
     
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  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Diese defizile Fragestellung willst Du wirklich in die Köln-Vorfälle einbinden?
    Es gibt hunderte Anzeigen.
     
    Wolfman563 und Redfield gefällt das.
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