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Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Frau muss ins Gefängnis

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 4. April 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Wieso denn? Du bist verstrahlt und das sind mildere Umstände...;)
     
  2. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Wie "klein" das Geld ist entscheidet sich wohl am Geldbeutel des Haushaltsvorstandes.
    Eine Steuer wäre da gerechter. :p
     
  3. Lt_Spock

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    Der Rundfunkbeitrag ist wie der Name schon sagt ein Beitrag. Bis 2013 war es eine Gebühr.

    Gebühr = konkrete Inanspruchnahme einer Leistung (z.B. Perosnalausweis ausstellen lassen)
    Beitrag = Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung ohne tatsächliche Inanspruchnahme (z.B. Rundfunk)
    Steuer = Nur zur reinen Erzielung von Einnahmen ohne konkrete Gegenleistung

    Wenn man also vor 2013 keine Rundfunkgebühr bezahlen wollte, dann musste also die zuständige LRA die konkreten Nachweise führen, dass man doch dieLeistung in Anspruch nahm, was aber regelmäßig nicht gelang (wenn man sich nicht volllkommen bescheuert angestellt hat).
    Daher ab 2013 Rundfunkbeitrag, bei der die tatsächliche Inanspruchnahme irrelevant ist. Da der Beitrag an einen Haushalt gekoppelt ist kann man darin aber laut vielen Gutachten (z.B. Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart) auch einen steuerlichen Charakter der Abgabe erkennen und wäre damit verfassungswidrig, da die Länder keine Steuerkompetenz besitzen.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Und sonst noch was....? :D
     
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  5. rolaf

    rolaf Gold Member

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    Sonderurlaubsabgabe für unsere geliebten Politiker. 20 € pro Haushalt. :sneaky:
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Was heißt Amok? Sie machen das was vollkommen Rechtmäßig ist. Wenn Frau Storch damit nicht einverstanden ist muss sie halt Klagen, wenn sie das nicht will muss sie eben bezahlen, so einfach ist das.
     
    Koelli, Monte und -Blockmaster- gefällt das.
  7. Lt_Spock

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    z.B. Kurtaxe, Straßenanliegerbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, IHK-Beitrag

    Noch Fragen Kienzle?:D
     
  8. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Dafür, dass Du es angeblich nicht willst nutzt Du es aber ganz schön oft, wie man hier im Forum immer wieder lesen kann. Wie kommt das? Wirst Du gezwungen? :LOL:
     
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  9. Lt_Spock

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    In meiner gesamten Sehzeit nimmt das klassische lineare TV max. 5% ein und beschränkt sich auf Tatort, heute journal oder Weltspiegel. Notfalls verzichte ich aber gerne auch auf diese 5%. Die restlichen 95% bestehen aus Netflix, AIV und lokales Quellmaterial.

    Jedenfalls bin ich nicht bereit den vollem ÖR-Mumpitz zu alimentieren. Und da es ja nur zwei "Abomodelle" gibt nämlich alles oder nichts, habe ich mich eben seit 35 Jahren erfolgreich für nix entschieden.:D
     
    brixmaster und Schnellfuß gefällt das.
  10. KLX

    KLX Lexikon

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    Auch wenn es bei der Zwangseinziehung von Fernsehgebühren ein klein wenig anders ist wenn jemand nicht zahlt, aber jetzt stell Dir mal vor: Jeder Gläubiger mit rechtskräftigen Pfändungstitel hat ebenfalls diese Möglichkeit. Laufen diese Gläubiger dann auch alle Amok?
     
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