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Kontroverse Frage: Müssen kurze Haftstrafen in den Lebenslauf?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Redheat21, 30. März 2016.

  1. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Ich habe mal eine ziemlich kontroverse Frage die auch unter meinen Kollegen ziemlich aufgeregt diskutiert wird.

    Muss eine kurze Haftstrafe im Lebenslauf für eine Bewerbung drin sein?

    Ein Schüler von uns hat wegen wiederholten Fahrens ohne Führerschein 50 Tage im Kittchen verbracht. Er möchte sich bei einer Firma bewerben die kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

    Ich meine nein. Wenn die eh kein Führungszeugnis haben wollen wen juckt es.

    Wie sind eure Meinungen
     
  2. Martyn

    Martyn Institution

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    Ausser einer aktuell vorliegenden Gehaltspfändung darf man eigentlich fast alles verschweigen.

    Natürlich würde ich sowas nicht im Lebenslauf angeben. Bei nur 50 Tagen denke ich kann man es einfach verschweigen da es eh nicht auffällt. Bei mehreren Monaten könnte notfalls sogar mit einem Auslandsaufenthalt lügen. Erwähnen würde ich sowas nur wenn die Gefahr sehr gross ist das es raus kommt (alles über 1 Jahr lässt sich kaum verschweigen) oder wenn zum Beispiel mehrere Bekannte in der Firma unternehmen.

    Fuehrungszeugnisse bei einer Bewerbung sind imho eigentlich nur in einzelnen Branchen üblich, in Regelfall eh nicht. Ausserdem wäre das in dem Fall auch nicht so tragisch. Solange dort keine Strafen über 90 Tagessätze / 3 Monate Freiheitsstrafe (auch Bewährung) eingetragen sind, werden Strafen bis 90 Tagessätze / 3 Monate Freiheitsstrafe eh nur Behörden mitgeteilt.
     
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  3. Rohrer

    Rohrer Guest

    Was hat eine Gehaltspfändung im Lebenslauf zu suchen?! Nichts, da sie mit dem "Lebenslauf" nichts zu tun.

    Die 50 Tage kann man schlicht und ergreifend verschweigen. Wenn der Beruf mit "Fahren" zu tun hat, kann man dies den zukünftigen Arbeitgeber gegenüber erwähnen. Ansonsten geht das keinen was an.
     
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  4. Lt_Spock

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    Wenn er nach Jugendrecht verurteilt wurde und es die einzige Veurteilung ist steht das nicht im Führungszeugnis drin.

    Wenn man vom Arbeitgeber einschlägig nach Vorstrafen gefragt wird, d.h. mit Bezug zum Arbeitsplatz ist man verpflichtet ehrliche Auskunft zu geben. Ansonsten gilt das "Recht" zu lügen. Wenn also für den Arbeitsplatz keine Fahrerlaubnis erforderlich ist muss man diesbezüglich auch keine Auskunft über Vorstrafen abgeben selbst wenn man gezielt danach gefragt wird. Also darf man das auch im Lebenslauf mit anderem Inhalt auffüllen!
     
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  5. Redheat21

    Redheat21 Foren-Gott

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    Danke euch. Ne fahren muss er nicht. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Der ist wenn ich mich nicht irre 23.
     
  6. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Es gibt Berufe, in denen sind "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse" ein maßgebliches Kriterium. Insofern hat auch eine Gehaltspfändung durchaus gelegentlich mal eine Existenzberechtigung im Lebenslauf. Denn da überlebt man die Probezeit sonst eh nicht, wenn das Ding dann nach ein paar Wochen vom Obergerichtsvollzieher beim Personalleiter abgeladen wird. Sag ich jetzt mal so, als jemand, der da lange Jahre auf der einstellenden Tischseite im Besprechungsraum saß.

    Ob man jetzt kurze Haftstrafen wegen Delikten, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, angeben sollte, das ist Geschmackssache. Dass es die Chancen auf Einstellung zu einem Bewerbungsgespräch nicht verbessert, das sollte klar sein, aber es ist in meinen Augen noch lange kein KO Kriterium, sondern zeugt im Gegenteil sogar davon, dass der Bewerber offen und ehrlich ist. Ein Mitarbeiter, der den Lappen wegen Alkohol am Steuer verliert, auch wenn er deswegen nicht gleich einrückt, wird deswegen ja auch nicht unbedingt gefeuert, wenn sein Job nicht ausgerechnet darin besteht, beispielsweise im Hochregallager den Gabelstapler zu bemannen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2016
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  7. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ich bleibe dabei, eine Gehaltspfändung hat nichts im Lebenslauf zu suchen. Wenn eine aktuell vorliegt erwähnt man dies gegenüber dem eventuellen neuen Arbeitgeber.
    Richtig, es gibt Berufe, wo dies von Relevanz sein könnte. Hat aber auch nicht im Lebenslauf zu erscheinen.
     
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  8. Gorcon

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    Sehe ich auch so weil das ja nichts mit dem Lebenslauf zu tun hat. Das man das u.U. erwähnen muss ist klar. Aber in den Berufen wird dann auch explizit danach gefragt.
     
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  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Ja ok, vielleicht nicht im Lebenslauf. Aber spätestens, wenn es zu einem Vorstellungstermin kommt und die ausgeschriebene Stelle irgendwas mit (Bar-)Geld zu tun hat, dann gehört diese Information auf den Tisch, dass da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit was kommen wird. Denn wenn dann später die Gehaltspfändung "vom Himmel fällt" und das wird sie in aller Regel sehr zügig, wenn da eine fähige Inkassokolonne am Werk ist, dann wird die Probezeit ohnehin verdammt kurz.
     
  10. Rohrer

    Rohrer Guest

    Ab Deinen 2. Satz, vollkommen richtig.
    In seiner Frage ging es den TE explizit um den Lebenslauf. Zumindest sehe ich das so.
     
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