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Multischalter oder zweite Antenne?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von atomino63, 21. März 2016.

  1. atomino63

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    Moin Freunde des Fernsehempfangs über Satellit!

    Meine Isolde möchte im OG unseres Hauses plötzlich Fernsehen. Bereits zur Verfügung steht ein Satman 850 mit Quad LNB. Dieser ist an der Hauswand montiert und versorgt Wohnzimmer und den Sportraum im Keller zuverlässig und seit über zehn Jahren ohne Störungen.

    Hier fliegt nun noch ein Alps Quad LNB herum und es stellt sich die Frage, soll ich lediglich einen zweiten Spiegel (Fuba DAA 850) auf das Dach montieren um das OG mit drei Anschlüssen und wiederum sehr kurzen Wegen zu versorgen oder tatsächlich alles aufreißen, die komplette und bisher sehr kurze direkte Verkabelung zunichte machen und einen Multischalter mit allem Für und Wider installieren? Angeschlossen werden wird ein TV und ein Sky Receiver mit zwei Anschlüssen. Ein Anschluss am LNB bliebe als Reserve frei. Mir geht es nicht um das zu investierende Geld, sondern um Arbeit, Arbeit Arbeit...

    Mehr Fernseher wird es in diesem Haus erst nach meinem Tod geben. Und, das ist amtlich. (y)
     
  2. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    (Zweite) Antenne auf dem Dach bedeutet, dass Maßnahmen für den Blitzschutz getroffen werden müssen (> Kleiske / Dehn). Sofern man das nicht ignoriert, relativiert dies den Aufwand zur Verlegung neuer Kabel von der bisherigen Antenne dann erheblich, wenn die erste Antenne entweder korrekt geerdet oder nicht erdungspflichtig montiert ist.


    Geschmacksfrage: Zwei Antennen an einem Gebäude, welche in dieselbe Richtung weisen, finde ich potthässlich .
     
  3. atomino63

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    Danke für deine Antwort.

    Die vorhandene Antenne befindet sich an der Seite zum Nachbarn in eine Höhe von 2m und von Efeu umrankt, der "Blitzableiter" verläuft in ca. 150m Entfernung in Form einer 10 KV Leitung.

    Meine Überlegung ist halt dahin gehend, ein rote Schüssel im unteren Dachbereich zu montieren und den Drahtverhau direkt von dort in das Gästezimmer zu legen. Dort käme ich über das Dach des Wintergartens ganz bequem dran. Die Dachseite wäre auch von der Straße abgewandt. Das ist alle mal mit sehr viel weniger Aufwand verbunden als einen Multischalter zu verbauen und durch Wände und Decken zu gehen. Der Aufwand ist da doch beträchtlich.
     
  4. raceroad

    raceroad Wasserfall

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    Selbst wenn ich alle Formalia außer Acht lasse, ist das doch Wunschdenken. Wie hoch soll denn der Mast sein? Wenn ich mich im Gelände so umschaue, sind die Masten des Mittelspannungsnetzes doch keine 20 m hoch. Wenn ich 23 m annehme, damit ich nicht rechnen muss (23 m über Grund > Schutzwinkel Klasse III 45°), endet der Schutzbereich in 23 m Entfernung vom Mast auf Bodenniveau.
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    Nett fabuliert, naber weder Efeu, noch 2 m Höhe oder der Voodoo-Blitzableiter in 150 m Entfernung hat etwas mit realem Blitzschutz zu tun. In einer normkonformen Risikoanalyse nach IEC 62305-2 ergibt ein einzelner Strommast in 150 m Entfernung keinen Faktor, der den laienhaften Voodoo-Glauben bestätigt.

    Nur wenn der Reflektorabstand unterhalb Dachrinne/Dachkante < 2 m und der Wandabstand > 1,5 m beträgt, ist sie nicht erdungspflichtig. Dann muss aber noch immer ein PA ausgeführt werden, da der Befreiungs-Nachweis fehlt, dass bei 4 bis 5 Anschlüssen die zulässige Ableitstrom-Summe von max. 3,5 mA(eff) nicht überschritten wird.

    BEACHTE: Für Antennen, die sich bei Gebäuden mit realen Blitzschutzanlagen in LPZ 0B befinden, gibt es keine Befreiung vom PA.
     
  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Darf ich nochmal höflich nachfragen, wie viele Prozent der Satelliten-Antennen in Deutschland nicht VDE-konform geerdet sind? :confused:

    In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen kann der einzelne Eigentümer den Blitzschutz wahrscheinlich einklagen. In dem Moment, wo nur ein Eigentümer im Grundbuch steht, kann der doch machen, was er will. Zwingen kann man ihn nicht.

    Ich persönlich habe noch nie eingesehen, warum eine Satelliten-Antenne auf's Dach soll: Der Satellit ist 36000 km weit weg. Da kommt es auf die paar Meter zum Erdboden nicht an.

    Ich empfehle deshalb, Satelliten-Antennen nach Möglichkeit im Schutzbereich der Wohngebäude aufzustellen, welche durch die Antenne versorgt werden sollen.

    Ich verstehe auch nicht, warum so viele Leute nur Astra 19 gucken. Da wird lieber Geld an Sky gezahlt, als Hotbird, Eurobird und 28 Grad Ost anzuzapfen. Kopfschüttel. :confused:

    Wenn ich vergleiche, was auf Sky läuft, und was auf den sieben Schweizer Fernsehprogrammen läuft, dann finde ich Sky langweilig.

    Und wer den BBC Spotbeam empfangen kann, erhält kostenloses HDTV der Extraklasse.

    Wenn Sky nicht wäre, könnte man die Fernsehgeräte im Obergeschoss drahtlos über Sat-IP mit der vorhandenen Antenne versorgen.

    Oder mit dem inzwischen unter 300 € liegenden Schwaiger-Umsetzer eine schicke Einkabel-Anlage bauen, welche auch die Nachbarn versorgen könnte.

    An die Blitzschutz-Experten: nehmen wir mal an, ich wollte auf der Südseite eines Einfamilien-Reihenhauses eine funkelnagelneue Dachantenne (zum Beispiel für DVB-T) bauen. Die Potenzialausgleichsschiene befindet sich auf der Nordseite im Keller. Was wäre der korrekte Weg, um die Dachantenne zu erden?
     
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  7. atomino63

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    Auch dir Dank für deine Mühe. Der Efeu bezieht sich natürlich nur auf den erwähnten potthässlichen Anblick.

    Mein Problem ist auch nicht die wissenschaftliche Herleitung von Blitzeinschlägen und das Erklären hahnebüchener deutscher Schutznormen, sondern eigentlich die Entscheidung zwischen zwei Schüsseln oder einem Multischalter und die unterschiedlichen Meinungen Sat erprobter User dazu.

    Für den eventuellen Fortgang in der Sache, setze ich ab jetzt mal Amtsschimmelstuben geprüften Blitzschutz unterm Carport voraus.

    :confused:

    Aufs Dach soll sie nur aus pragmatischen Überlegungen. Leider sind die Medien durch einen Schacht im Nordosten unseres Hauses verlegt. Wobei aufs Dach relativ zu sehen ist, gemeint ist kurz über dem Kniestock. Von dort komme ich ganz leicht in den Innenraum des Hauses und von dort wiederum ebenso leicht ins Gästezimmer. Außerdem stolpert es sich auf dem Dach schlechter über die Antenne als in Bodennähe, Hunde und Enkel verfitzen sich da oben auch schlechter darin.

    So ist die bestehende Schüssel bereits montiert, unter dem Dachüberstand und aus optischen Gründen halt inzwischen von Efeu umrankt. Wenn der Blitz dort, statt in Nachbars oder unser Haus einschlägt, naja, irgendwas ist halt immer.

    In puncto Sky verstehe ich meine Frau auch nicht. Mach was dagegen...
    Was mich angeht, war ich bis hier hin in vollem Umfang mit Astra versorgt.

    Was die BBC angeht, ist mein englisch zu schlecht und für die anderen Satelliten bin ich eine zu schlechte Fernseheule und lese lieber.
     
  8. globalsky

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    - Salzburg (A): E29, E32, E38, E42, E47
    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
    - 3 DVB-T2-Receiver inkl. "simpliTV"
    Bei dem hier geäußerten "Möchtegern"-Fachwissen in Bezug auf Erdung und Blitzschutz stellt es mir die Haare auf. Nicht nur, dass es eben nicht egal ist, was der individuelle Hauseigentümer auf seinem Dach macht (oder auch nicht), zeigt das gefährliche Halbwissen, das hier von einigen Teilnehmern geäußert wird. Sollte es durch einen Blitzschlag zu einem Brand kommen, kann eine Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen, weil eben groß fahrlässig ohne Beachtung der Normenlage installiert wurde. Das kann schon mal an die Existenz gehen. Kommen Personenschäden hinzu (man hat ja schließlich auch vielleicht gerade Besuch, wenn ein Gewitter vor Ort tobt), wird's richtig ungemütlich.

    Glaubt mir, ich habe Erfahrungen mit Schadensregulierungen durch Versicherungen (habe schon so manche Anlage nach einem Blitzschlag gesehen) und nicht immer wurde im Interesse der betroffenen Versicherungsnehmer gehandelt, sondern auf die aktuell gültige Normenlage verwiesen. Und da zeigte sich dann, dass die (Zitat) "hanebüchenen deutschen Schutznormen" durchaus Sinn machen.
     
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  9. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Ach, das Versicherungsargument. Das ist doch auch schon abgedroschen. :rolleyes:

    Bedenke: niemand ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Dein Versicherungsargument greift spätestens dann ins Leere, wenn es gar keine Versicherung gibt. :p

    Ich bleibe trotzdem bei meiner Empfehlung, dass man sich das ganze Gedöns mit dem Blitzschutz erspart, indem man die Satelliten-Antenne - wie Raceroad es so schön gesagt hat - nicht erdungspflichtig montiert. :cool:
     
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  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    1. Das Missverhältnis konzessionierter Elektrofachkräfte zu VDE-Auswahlabos ist extrem
    2. Nur wenige Elektriker sind echte Antennenprofis mit Antennenmessgerät und kennen die Pegelfenster
    3. Noch weniger Elis sind bezüglich Blitzschutz, Erdung und PA wirklich kompetent
    ERGEBNIS: Gefühlt 5 % normkonforme Antennenanlagen.

    Dann beschäftige dich mal mit Enegiewirtschaftsgesetz, NAV und § 319 StGB Baugefährdung

    Zunächst mal wurde die PAS im Zuge der Begriffsänderungen von Hauptpotenzialausgleich in Schutzpotenzialausgleich schon lange in Haupterdungsschiene (HES) umgetauft.

    Wie man Dachantennen nach den Anerkannten Regeln der Technik erden muss, wurde im gepinnten Erdungstherad bis zum Erbrechen oft dargestellt. Ebenso, dass neue Antennen nach Normempfehlung möglichst nur noch in geschützten Räumen wie der als sicher definierten Schutzzone der Fassade oder in LPZ 0B getrennter Fangeinrichtungen erstellt werden sollen.

    NORM-MINIMUM: Erdungsleiter mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht an die Haupterdungsschiene blitzstromtragfähig Prüfklasse H = 100 kA verbinden und nach Erfordernis evtl. einen normkonformen (Stütz-)Erder setzen. Schirme der Antennenleitungen möglichst unmittelbar nach dem Eintritt ins Gebäude in den PA einbeziehen. Der PA muss auch bei Komponentenausbau (z. B. Multischalter) an allen Leitungen erhalten bleiben.

    Auch für erdungspflichtige Antennen ist bei mehr als einer angeschlossenen Wohneinheit oder bei > 3,5 mA Ableitstrom der Endgeräte ein PA auszuführen.
     
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