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Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. März 2016.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Also Staatsfernsehen! Und genau das sollte ja der ÖRR nicht werden!

    P.S. Das kannst aber über jede Steuer so sagen: 20% gehen für xy, 30% zx und 50% für zyx.
     
  2. atomino63

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    Nach dem wir das diskutiert und eine Lösung auf breiter Basis gefunden haben, könnten wir über die Höhe des Beitrages diskutieren.

    Und ja, ich bin bekennender Anhänger eines auch relativ breit aufgestellten ÖRR, allerdings eines völlig unabhängigen und lediglich Beitragsfinanzierten. Berufspolitiker und andere Interessenvertreter hätten da nicht einmal etwas im Keller zu suchen.
     
  3. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Gerechtigkeit? :ROFLMAO:

    Es gab nicht mal nach dem alten Modell "Gerechtigkeit" wo noch nach bereitstehenden Empfangsgeräte abkassiert wurde, da man kurzerhand die Kasse im Supermarkt als Fernsehen erklärt hat. Von den ganzen Firmen, Universitäten und sonstigen, die für jeden PC zum arbeiten Fernsehgebühr bezahlt haben -mal ganz abgesehen.:(
     
  4. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    Nach dem alten Modell konnte ich aber den Fernseher endsorgen und brauchte nicht zahlen. Heute reicht das innenhaben einer Wohnung für die Gebührenpflicht aus. Nur das wohnen unter der Brücke oder mein Tot befreien mich. Das kann es nicht sein.
     
  5. PaulchenP

    PaulchenP Junior Member

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    Ich schätze Deine Meinung sehr, aber in diesem Fall machst Du es Dir zu einfach.
    Ich muss durch die neue Regelung als Unternehmer mehr zahlen.

    Beim alten Model mußte ich, trotz regelmäßiger Kontrollen durch die GEZ-Schergen, keine GEZ-Gebühren zahlen. Sowohl in den Betriebsstätten als auch in den Fahrzeugen gab es KEINE Rundfunkempfangsgeräte.
    Demzufolge wurde auch keine GEZ-Gebühr fällig.

    Nach dem neuen Modell darf ich für jede Betriebstätte (gestaffelt nach Mitarbeitern) und für jedes Fahrzeug (pro Betriebsstätte ist nur ein Fahrzeug kostenfrei) zahlen.
    Ob Rundfunkempfangsgeräte in den Betriebstätten oder in den Fahrzeugen vorhanden sind, ist dabei nicht relevant.
    Allein aufgrund dessen, dass die Betriebsstätte oder die Fahrzeuge vorhanden sind, wird die neue Betriebsstättenabgabe fällig.
    Ich habe als Unternehmer keine Wahlfreiheit mehr ob ich die zahle oder nicht, weil es keine Möglichkeit der Befreiung gibt.
    Das ist meiner Meinung nach ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten Gewerbebetrieb.

    Und das sogar unabhängig davon, dass ich privat schon die Haushaltsabgabe zahle.

    Ich darf also mehrfach zahlen, obwohl ich nicht an mehreren orten gleichzeitig sein kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2016
    FilmFan und badboy72 gefällt das.
  6. Monte

    Monte Talk-König

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    Das erscheint mir recht pauschal. Ich glaube, Lobby-Arbeit sehr kritisch zu sehen, halte es aber für weltfremd, nun jeden Kontakt zwischen einer Firma und einem Politiker gleich als schlimme Art von Lobby-Arbeit zu sehen. Natürlich haben Firmen Interessen - aber je größer die Firma ist, umso größer sind dann eben auch die Auswirkungen von Firmenentscheidungen auf die Allgemeinheit. Schon deshalb muss es einen Austausch zwischen Politik und Wirtschaft geben.

    Das ist aber reichlich pauschal. Die andere Seite ist eben, dass Pharmafirmen auch in die Forschung investieren.
    Wer ist denn "das Volk"? Ich sehe eher viele Individuen mit vielen - auch unterschiedlichen - Interessen und Erfahrungen. Ein Freihandelsabkommen muss auch nicht pauschal etwas Schlechtes sein. Hier wäre doch eher zu kritisieren, dass da vieles hinter verschlossenen Türen vereinbart werden soll.
     
  7. Monte

    Monte Talk-König

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    Es gibt viele andere Beispiele, die zeigen, dass die Bezahlung eben unabhängig vom Einkommen erfolgt. Deine Beispiele belegen nun nicht ernsthaft, dass es sich um eine Ungleichbehandlung handelt, die nicht gesetzeskonform sein soll.
     
  8. Monte

    Monte Talk-König

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    Immerhin kannst du das ja nur zitieren, weil es die ARD gibt. Ich sehe ja die mitunter furchtbaren Bemühungen um Jugendliche bei ARD und ZDF kritisch. Aber genau das ist ja ein Argument für diese Bemühungen: Die Öffentlich-Rechtlichen müssen eben auch jugendaffines Programm bereitstellen, weil diese Jugendlichen eben auch zu den Beitragszahlern gehören.


    Es geht nicht um "hoheitliche Aufgaben des Staates". Öffentlich-rechtliche Programme haben aber eine gesellschaftliche Funktion. Weiter vorn in diesem Strang wurden ja Volksabstimmungen gefordert. Gerade wenn man so etwas möchte, ist es doch wichtig, Medien zu haben, die sich nicht in erster Linie durch Werbeerlöse finanzieren und damit schon einmal wirtschaftlich unabhängig sind.
     
  9. Monte

    Monte Talk-König

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    Deswegen haben ja alle Landesparlamente abgestimmt und entschieden. Und was den Besitz eines Empfangsgerätes betrifft: Da darf der Gesetzgeber inzwischen wirklich davon ausgehen, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung über eines oder mehrere Geräte verfügt. Außerdem wurde doch immer eine Vereinfachung gefordert. Die gibt es nun - und niemand kommt nun kontrollieren, ob man einen Fernsehen besitzt oder nicht.
     
  10. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    Dann wären die Gesetzestexte 10000 mal umfangreicher wenn jeder pipifax im Detail bestimmt wäre. Das ist realitätsfremd.


    Eine sehr naive Vorstellung zu glauben das die Mehrheit immer richtig entscheidet oder überhaupt erst mal von Fachfremden Themen eine Ahnung hat.
    Wie entschiedet denn das Volk überhaupt wie der Gesetzestext aussehen soll, wird über jede Formulierung, jedes Wort einzeln abgestimmt?