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Verfassungsgemäß oder nicht? Rundfunkbeitrag vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 14. März 2016.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Logisch, weil die Lage klar ist.

    Ich bleibe dabei...erst seitdem die Abgabe nachhaltig ALLE trifft, kocht das Wutbürger Tum hoch. Unverständlich, wo sich für die Zahler nicht nur nichts verändert hat, sondern die Abgabe sogar gesunken ist. Also frage ich mich (oder auch nicht.....)..woher diese Aufregung? Kann man sich ja an 2 Fingern einer Hand abzählen, wer sich hier nun aufregt...
     
  2. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Ganz einfach. Die frühere Regelegung erweckte theoretisch den Anschein, dass es sich dabei "nur" um eine Nutzungsgebühr handele obwohl sie praktisch zu 98% von jeden eingezogen wurde. Die neue Regelung dagegen ist nicht mal theoretisch an das Vorhandensein von Empfangsgeräten verbunden und somit eine Steuer. In jedem Land wo es ein sog. Staatsfernsehen gibt wird genau so abkassiert -jeder muss zahlen unabhängig davon ob er ein Gerät besitzt oder nicht.
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ja wer besitzt denn heutzutage keinen Fernseher, kein Radio, kein Internet, kein Smartphone, kein Tablet? Ein paar Waldmenschen. Wir haben nicht mehr 1980 sondern 2016. Die Möglichkeiten an Inhalte der ÖR heranzukommen, sind längst über das klassische Kabelfernsehen hinaus gewachsen. Dem trägt die Gebühr Rechnung. Der Spruch" ich habe gar keinen Fernseher" impliziert weder dass man damit keinerlei TV Inhalte schaut noch dass man deswegen keinerlei Zugang zu Inhalten der ÖR hat. Und die Behauptung "ich schaue nie ÖR" glaube ich schlicht und einfach nicht und die wäre in einem Prozess sowieso nicht belegbar! Und ausserdem..ich schaue keine Privaten (seit "Schlag den Raab" weg ist) und zahle deren Werbewahnsinn über die Lebensmittelpreise. Da krieg ich auch keinen Rabatt.
     
    alltron gefällt das.
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Und ganau das ist eine Steuer!
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Für diese Gruppe vielleicht. Wieviele sind das? Und nochmal...nur wenn man im Wald lebt, käme man beim BVerfG damit ggf. durch. Sofern man in besiedelten Gebieten wohnt, hat man bereits herbe Argumentationsprobleme. Sicher gibts Leute die alternativ im Bauwagen ohne Wasser, Strom, Fernsehen und Smartphone im Thüringer Wald leben. Weiß ich. Die sind aber meist auch garnicht gemeldet und zahlen sowieso nix.
     
  6. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Darum geht es doch gar nicht! Vielmehr geht es um die Frage, dass die Länder keine bundesweite Steuern einführen können und dass der Besitz eines Empfangsgerätes nicht mehr zwingend notwendig ist. Und das war im Kern der Grundgedanke des ÖRR...
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Ob es eine Steuer ist, ist doch eben noch garnicht geklärt. Und wie gesagt..ein "Empfangsgerät" ist heute mehr als ein stationärer TV. Die Zahl der Leute die komplett ohne jegliche "Empfangsgeräte" sind und damit durchaus ein Argument hätten, kann man doch an 2 Händen abzählen. Viel Wirbel um Nichts.
     
  8. stargazer01

    stargazer01 Platin Member

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    Ich kann deinen Standpunkt verstehen und teile ihn vielleicht sogar. Es ist nur so, dass auch bei Grundversorgung ein bestimmtes Angebot für "jeden" da sein sollte und da viele Menschen viele Meinungen haben, ist ein gutes Angebot sicher besser. Aber klar, man sollte vielleicht irgendwie die Chance haben zu beeinflussen, für was man letztlich zahlt. Pay-TV kann ich ja auch beeinflussen durch Aboänderung oder Kündigung.
     
  9. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Die Haushaltsabgabe ist schon allein deshalb keine Steuer, weil sie zweckgebunden ist. Sie ist rechtstechnisch genauso eine Abgabe wie beispielsweise auch die Müllgebühren. Für die es im Belieben der zuständigen Gebietskörperschaft steht, einen Anschlusszwang zu postulieren, sofern das im überwiegenden öffentlichen Interesse steht, alle Bürger für die reine Nuzungsmöglichkeit gleichermaßen zu belasten amstatt die tatsächliche Nutzung als Bemessungsgrundlage zu wählen. Um damit gar nicht erst irgendwelche Trittbrettfahrer, die laut Befreiungsantrag angeblich auf dem eigenen Grundstück kompostieren, dann aber klammheimlich ihren Strauchschnitt in den Tonnen der Nachbarschaft entsorgen, auf eben diese dummen Ideen kommen zu lassen. Und gleiches verhindert die Haushaltsabgabe. Im Jahr 2016 nutzt bis auf ein paar Eremiten jeder ein technisch dazu befähigtes Empfangsgerät für die ÖR. Würde man hier aber eine Abmeldung zulassen, dann würden Millionen Trittbrettfahrer ihre Geräte verschweigen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. März 2016
  10. badboy72

    badboy72 Silber Member

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    Wobei ich aus der Kirche austreten kann. Beim örR nicht!

    Die Diskussion hier finde ich richtig interessant. Was ich aber noch nicht gelesen habe, wie sieht es mit der Gerechtigkeit der derzeitigen Finanzierung aus?
    Ein Haushalt mit 5 Fernseher, 10 Radios und 5 PC´s, der im Monat 15.000€ Einkommen hat, zahlt den gleichen Beitrag wie ein Haushalt mit einem Einkommen von 1.000€, die sich gerade einen Fernseher leisten können.

    Ich vertreten den Standpunkt das die Finanzierung und Regelung gründlich überholt werden muß. Gerechtigkeit sieht anders aus. Hier wurde über die Köpfe hinweg endschieden. Und selbst der Urvater des neuen Finanzierungssystems, Prof. Paul Kirchhoff sieht es genauso. Seine Bedenken gehen sogar soweit, das er ein Standhalten der jetzigen Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht als schwer haltbar sieht.

    Es muß ein örR geben. Der muß aber wirklich Staatsfern sein und gerecht finanziert. Außerdem soll jeder Bürger eine Möglichkeit bekommen sich "sein" Programm zu wählen. Nach Interesse und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
     
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