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Smartphone Unfall der Versicherung melden

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 3. März 2016.

  1. electrohunter

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    Hallo zusammen!

    Ich war mit jemanden im Supermarkt einkaufen und während des Einpackens, gab ich der Person mein Smartphone zum Telelfonieren. Beim Telefonieren ist der Person mein Smartphone aus der Hand gefallen. Display gerissen ... und ja, das ist wirklich so passiert.

    Ein typischer Hapftlichschaden. Die Person hat es auch gleich der Versicherung mitgeteilt. Soweit so gut.

    Schadensmeldung mit 5 Fotos wurde der Versicherung gleich zugeschickt und die Versicherung hat sich auch schon gemeldet und die meinten nur, die übernehmen die Reperaturkosten.

    Doch ich bin auf das Smartphone angewiesen. Das Einschicken, die Reperatur und das Zurückschicken wird sicherlich 1-2 Wochen dauern. Vor Ort auf dem Dorf gibt es so einen Reperatur Dienst nicht. Darf die Versicherung das überhaupt verlangen? Als mir letztens jemand ins Auto gefahren ist, bin ich zum Anwalt und zum Gutachter und das Geld was er berechnet hatte, wurde mir dann von der Versicherung ausbezahlt. Ob ich das Auto dann repeariere lassen oder so weiter fahre ist dann meine Sache.

    Doch wie ist das nun bei meinem Smartphone? Das Smartphone zahle ich monatlich ab und ist erst zur Hälfte abbezahlt. Das Smartphone war vorm Unfall wirklich einwandfrei, ohne einen Kratzer und funktionierte 100%. Laut Internet würde die Reperatur um 150-200 € kosten. Muss ich nun das Smartphone reparieren lassen, oder kann ich auf das Geld pochen. Das Smartphone kostet momentan neu um die 300 € und gebraucht auf eBay ca. 150 €. Das Smartphone funktioniert soweit, aber das Display ist halt gerissen und an der Seite ist auch ein gutes Stück vom Glas rausgebrochen. Ich würde das Geld lieber haben. Wie gehe ich denn jetzt am besten vor?
     
  2. Martyn

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    Eine fikitve Abrechnung sollte zwar möglich sein, allerdings wird dann in der Regel die Umsatzsteuer nicht mitausbezahlt.

    Wenn du dir stattdessen lieber ein neues, gleichwertiges Smartphone kaufen möchtest, und die Rechnung einreichst, zusammen mit dem Erlös den du für das alte Smartphone bekommen hast, dürfte das auch erstattet werden. Dann natürlich inkl. Umsatzsteuer.

    Es vorab mit der Versicherung besprechen kann aber nicht schaden. Wenn die Versicherung unkooperativ ist kannst du immer noch andere Möglichkeiten nutzen.
     
  3. electrohunter

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    Danke für deine Antwort. Zu einem Autounfall hab ich das hier gefunden:

    Ich denke das kann man doch auch bei anderen Fällen anweden, wie zum Beispiel bei einem Smartphone. Die Sache ist wirklich so passiert. Ich passe auf meine Geräte immer sehr gut auf, dass diese keine Kratzer abbekommen, damit ich sie dann wieder gut verkaufen kann. In 7 Monaten hätte ich mein 1&1 Vertrag mit neuem Smartphone verlängert, weil man da auch drei Monate vorher schon wechseln kann und man bekommt dann diese 3 Monatsraten geschenkt. Ich hatte dann mein jetziges Smartphone für ca. 150-180 € auf eBay verkauft. Jetzt mit diesem Schaden kauft das Smartphone sicherlich niemand mehr.
     
  4. dittsche

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    Du kannst auch fiktiv ohne Reparatur abrechnen.

    Problem bei einem Handy ist halt der Preis. Da Deines schon neu nicht besonders hochpreisig war und nun doch erheblich beschädigt ist, wird es sich um einen Totalschaden halten.

    D.b. Du bekommst den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Über diesen kannst Du dann mit der Versicherung streiten ;) Wenn die Reparatur 200 € kostet und es die Dinger bei ebey schon für 150 € gibt, liegt ein Totalschaden nahe

    Haftpflichtversicherungen zahlen leider ganz ungerne. Du kannst jetzt natürlich einen Betrag beziffern und behaupten, dies wäre der Wiederbeschaffungswert. Ich werfe mal 150 € in den Raum. Dann solltest Du zur Sicherheit gleich die Vergleichsangebote mitschicken.

    Vielleicht hast Du Glück, dass die Versicherung den Preis durchwinkt.

    Aufpassen:
    Wenn es ein Totalschaden ist und die Versicherung bezahlt Dir den Wiederbeschaffungswert hat die Versicherung natürlich einen Herausgabeanspruch auf das kaputte Handy ;) Das wurde ja bezahlt. Dann wäre Dein Plan hinüber. Es ist aber sehr, sehr unwahrscheinich, dass die Versicherung diesen Herausgabeanspruch geltend macht. Mir sind nur wenig Fälle dazu bekannt.

    Nur wenn Du zu hoch mit dem Preis gehst, könnte die Versicherung das als Druckargument anführen .

    Viel Glück !
     
  5. emtewe

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    Naja, ein Smartphone ist aber kein Auto. Ich weiß nicht ob die "Regeln" aus der Automobilbranche so leicht auf andere Bereiche übertragbar sind. Autos haben schon eine Sonderstellung, da viele sie für die tägliche Fahrt zur Arbeit benötigen, da geht es um ihr Einkommen und letztendlich um ihre Existenzgrundlage. Ich habe keine Ahnung wie Handys da bewertet werden?
     
    rorathi gefällt das.
  6. dittsche

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    Grundätzlich sind alle Gegenstände im Schadensrecht gleich zu behandeln. Autos nehmen da keine Sonderstellung ein. Es hat sich halt eine viel genauere Rechtsprechung zur Schadensabicklung usw. herausgebildet.

    Bei so kleinen billigen Geräten gilt das gleich. Es wird halt schwerer, weil hier meistes kein Gutachten vorliegt. Dann ist schon die Frage: Totalschaden ja oder nein streitig.
     
  7. electrohunter

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    Ein Kostenvoranschlag kosten sogar meistens um die 25 € und bei manchen werden diese nicht einmal angerechnet, wenn man es dann irgendwann mal dort doch reparieren lässt. Ich hab jetzt einfach 4 verschiedene Reparatur Dienstleister im Internet angeschaut und die Preise als Screenshots ausgedruckt und ein Brief diesbezüglich verfasst und beides an die Versicherung verschickt. 158 € bis 199 €. Ich hab mich natürlich auch schlau gemacht und bei Samsung Geräten muss man sogar das ganze Display mit Touch, Glas etc. austauschen, weil da alles zusammengehört. Ich hab auch mal auf eBay geschaut, da gehen sogar Smartphone mit gerissen Display für 80-100 € noch weg. Ich denke das solche Geräte von Reparatur Läden aufgekauft werden, diese dann günstig reparieren und diese dann wieder für gutes Geld weiter verkaufen. Bestimmte Modelle, die erst 1-3 Jahre alt sind und mal 500-600 € gekostet hatten, auch heute noch gebraucht für 200-300 € weg gehen. Ach mal schauen was die Versicherung macht. Ich hab eine tolle Seite gefunden, wie Versicherung reagieren und wie man als Geschädigter reagieren soll. Als jemand mal mein parkendes Auto leicht gerammt hatte und ich das der Versicherung gemeldet hatte, bin ich von 200-400 € Schaden ausgegangen. Ich hätte sogar das Geld genommen, wenn die mir das angeboten hätten. Aber die wollten unbedingt einen Gutachter. Ich also zum Gutachter und er meinte ich soll doch sofort auch noch zum Anwalt gehen. Am Ende musste die Versicherung 1600 € + Anwalt zahlen. Da hat die Verischerung Pech gehabt ;-)
     
  8. Eifelquelle

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    Bei manchen Diskussionen kann ich einfach nur mit dem Kopf schütteln. Lass das Teil reparieren und sei froh, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung das Teil überhaupt bezahlt und du dich nicht mit dem Nutzer selber auseinander setzen musst, denn schließlich hast du es dem Nutzer selber übergeben, also zur kurzzeitigen Nutzung selber überlassen und genau solche Gefälligkeiten sind bei den meisten Versicherungen ausgeschlossen.
     
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  9. electrohunter

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    Bei manchen Antworten kann ich einfach nur mit dem Kopf schütteln. Also bin ich jetzt auch noch schuld das jemand mein teures Smartphone kaputt macht? Oh man, solche dumme Sprüche kannst du dir sparen, aber so kenne ich dich auch. In den letzten 10 Jahren weiß man genau, wer zu welchen Thema was schreibt.
     
  10. Gorcon

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    Zumindest ist es Fahrlässig!