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Sky Rückholangebote

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von stargate1306, 12. Juli 2015.

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  1. krypton

    krypton Gold Member

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    Das ist "kein Mist"! Kannste schon glauben.

    Hier speziell für LII, der alles belegt haben will:

    "... Muss der Zugang einer Willenserklärung oder eines sonstigen Schreibens beim Adressaten bewiesen werden, dann empfiehlt sich eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Vor allem, wenn man befürchten muss, dass der Adressat den Zugang später bestreiten könnte. Typische Beispiele sind Kündigungsschreiben, bei denen oft zugleich der fristgerechte Zugang nachgewiesen werden muss oder Mahnungen.

    Regelmäßig wird in solchen Fällen empfohlen, per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was soll bzw. kann der Rückschein eigentlich beweisen? Doch nur, dass überhaupt irgendein Schriftstück zugestellt wurde, nicht aber, welchen Inhalt das Schreiben hatte. Die Beweiskraft des Rückscheins geht somit gegen null, denn es könnte auch ein leeres Blatt per Einschreiben mit Rückschein verschickt worden sein. Nachvollziehen lässt sich das nicht, da die Post bzw. der Empfänger mit seiner Unterschrift auf dem Rückschein lediglich den Zugang der Postsendung selbst – unabhängig von deren Inhalt – dokumentiert.

    Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustellung genau des Schreibens (bestimmten Inhalts), mit dessen Zustellung er beauftragt wurde.

    Allerdings kostet die persönliche (!) Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher mit 13,00 € (je nach Entfernung bzw. anfallender Kilometerpauschale auch mehr, s. u. Nachtrag unter Fn. 1.) deutlich mehr als ein Einschreiben mit Rückschein (derzeit, Stand: 23.01.2014, Briefporto + 3,95 € [Einschreiben Rückschein] oder + 5,75 € [Einschreiben Eigenhändig Rückschein]).1 Gemessen an den Vorteilen der Zustellung per Gerichtsvollzieher können sich die Mehrkosten von 3,10 € (s. u. Fn. 1) aber durchaus lohnen.

    Zustellung per Gerichtsvollzieher
     
  2. BOSC3812

    BOSC3812 Neuling

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    ..am sichersten ist es persönlich hin zu bringen und dem Geschäftsführer unter Zeugen in die Hand zu drücken... (Achtung SPASS!!!)

    Wenn Du nicht sicher bist, dann einfach den Widerspruch per Einschreiben und Rückschein nochmal versenden. Die rechtzeitige Absendung innerhalb der Widerspruchsfrist zählt...
     
    barcelona2000 und krypton gefällt das.
  3. Duck1

    Duck1 Platin Member

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  4. krypton

    krypton Gold Member

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  5. Duck1

    Duck1 Platin Member

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    Du haust hier doch halbwahrheiten und Rechtsberatungen raus die dann auch noch falsch sind, von daher BTT.................................
     
    Ludwig II gefällt das.
  6. totosky

    totosky Neuling

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    Mein Vertrag (Welt+Sport+Bundesliga+Skygo+HD für 29.99€) läuft bis zum 29.02.
    Ich habe vor Monaten fristgerecht gekündigt.
    Heute erstes Angebot bekommen.
    12 Monate Verlängerung für den selben Preis...
    warum 12 Monate erschließt sich mir nicht wirklich.
    habe es erstmal gelassen, bin ab Ende nächster Woche bis zum Vertragsende erstmal urlauben und es sieht so aus, dass es erst einmal schwarz werden wird.
    Schauen wir mal!
    werde berichten!!
     
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  7. Jürgen 7

    Jürgen 7 in memoriam †

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    für den Preis sollte man noch nicht mal für 12 Monate verlängern, geschweige denn für x + 23 Monate....;)
    der Bestpreis ist 24,99 aber vielleicht nur nach auslaufen lassen...25.99 bis 27.99 sind aber immer drin...
     
  8. kann ich meinen widerruf auch per paket schicken und dafür die freimarke von sky nutzen? :D
     
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  9. horud

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    Wenn du dich unbedingt blamieren willst -> klar doch! ;)
     
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  10. Ludwig II

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    Wäre meiner Meinung nach durchaus möglich und hätte mindestens den selben Beweiswert wie Einschreiben mit Rückschein, denn Du hast einen Einlieferungsbeleg und kannst online die erfolgte Zustellung sehen und dokumentieren (ausdrucken).
     
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